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495,- € Maklergebühr für Mietvertragunterzeichnung

Frage von sommersonne001 sommersonne001

Hallo, werde die Wohnung meiner Freundin übernehmen, die Hausverwaltung hat mir mitgeteilt, dass ich 1 1/2 Kaltmieten für den Makler zahlen muss. Ist das denn rechtens? Die Wohnung musste weder ausgeschrieben, noch besichtigt noch sonst was werden. Der Makler hat doch dann gar keine Arbeit? Meine Freundin hat mich direkt bei der Kündigung als Nachmieter vorgeschlagen und ich wurde genommen, nun soll ich bei der Mietvertragunterzeichnung 495,- € für die Maklergebühr mitbringen. Auf Nachfrage sagte man mir nur, dass der Makler alles macht und da komme ich nicht drum rum. Den Vertrag unterschreibe ich übrigens bei einer Mitarbeiterin der Hausverwaltung, also nicht mal da kommt der Makler ins Spiel. Wie kann ich die doch hohe Summe für's "Nichtstun" des Maklers umgehen (außer nicht zu unterschreiben)?

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Antworten (8)

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    Antwort von hattemathe hattemathe

    Der Makler erhält nur Geld bei erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie. In deinem Fall hat er keinen Anspruch auf irgendwas, weil er dir die Wohnung nicht vermittelt hat!

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    und wie sage ich denen das? Sie meinte nur, sie versteht mich schon, und sie hat das früher gemacht, dann ist es so viel Arbeit geworden und sie haben das alles dem Makler übergeben, den Vertrag unterschreibe ich aber nicht beim Makler. Möchte die Wohnung schon, da ich viele Einrichtungsgegenstände, Vorhänge etc. bekomme und die Wände schon nach meinen Wünschen gestrichen sind.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    So ist es! Der Makler muss, um provisionsberechtigt zu sein, wirklich etwas vermitteln und er muss den Nachweis einer Mietsache erbringen.

    Das scheint hier gar nicht der Fall zu sein.

    Kommentar von hattemathe hattemathehattemathe

    Du kannst getrost unterschreiben.
    Wenn eine Rechnung vom Makler kommt, kannst du die einfach ignorieren. Schließlich hat der nichts in der Hand, was beweisen könnte, dass er dir die Wohnung vermittelt hat.
    Und selbst wenn der mit rechtlichen Schritten droht, ist das nur heißer Wind, mehr nicht.
    Er hat schlichtweg kein Recht auf dein Geld.

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    kann leider erst unterschreiben, wenn ich das Geld abgeliefert habe, also direkt bei der Unterzeichnung muss ich das dabei haben, sonst gibts keinen Vertrag.

    Kommentar von hattemathe hattemathehattemathe

    Dann würde ich die Wohnung nicht nehmen, weil das keine "saubere" Vorgehensweise von denen ist.

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    Antwort von parisien parisien

    zahle den betrag unterschreibe und dann forderst du dein geld zurück. wenn es sein muss mit anwalt.

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    Antwort von Ameliecheyenne Ameliecheyenne

    Möchte vorschlagen, dass Du mal zur Verbraucherberatung gehst. Ich habe da sehr gute Erfahrungen gemacht. Es gibt dort Rechtsanwälte und als ich in Bielefeld war, fand ich die RA sehr gut. Was ich merkwürdig finde, ist: Wenn Du den Mietvertrag unterscheibst, ist das eine Sache. Eine Mietkaution in bar zu bezahlen, bei diesem Anlaß, das ist, so glaube ich, ungewöhnlich. Erstens wird der Mietvertrag als erstes unterzeichnet und zweitens zahle ich erst nach Rechnungslegung. Ich finde das merkwürdig. Ameliecheyenne

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    Dazu ist es jetzt fürchte ich zu spät, denn ich fahre gleich los zum Unterschreiben. Werde sie aber auf jeden Fall nochmal darauf ansprechen wer denn überhaupt der Makler ist und dann sage ich auch, dass das eigentlich nicht rechtens ist, weil mir der Makler ja nicht die Wohnung vermittelt hat. Aber danke noch für deinen Rat.

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    Antwort von aschaub aschaub

    Ich vermute (wie Janni1979), dass der Makler einen Gesamtvertrag für die gesmate Wohnanlage hat. Und damit kann er Provision verlangen, da er den Auftrag ja von der Verwaltung bekommen hat. Und bei Vermietung ist es normal, dass der Makler durch den Mieter bezahlt wird. Ich denke, das wird rechtlich in Ordnung sein, sonst würde es die Verwaltung auch nicht machen. Die dürften ja schon mehr Wohnungen vermietet haben :-/

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    Antwort von sommersonne001 sommersonne001

    Danke für eure Antworten, werde am Dienstag mal da hin fahren und fragen, was der Makler gemacht hat. Vielleicht habe ich Glück und sie erlassen mir etwas und wenn nicht, meine Schuld, denn ich will ja unbedingt die Wohnung.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Hausverwaltung und Makler arbeiten mit Sicherheit zusammen und teilen sich die Provision.

    Ein beliebter Trick, wenn Hausverwaltungen selbst nicht provisionsberechtigt sind; dann wird eben ein Makler dazwischen geschaltet, obwohl der eigentlich gar nichts zu tun hat.

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    Also komm ich nicht drum rum, wenn ich die Wohnung unbedingt möchte? So 'ne Abzocke...

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Kommt darauf an! In jedem Fall wird die Provision verlangt werden, ob berechtigt oder nicht berechtigt.

    Jetzt könnte ich einen Mietvertrag unterschreiben und anschließend gegen die Provisionsforderung klagen. Aber wer will ein junges Mietverhältnis schon gleich mit einem Gerichtstermin beginnen?

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    Antwort von Janni1979 Janni1979

    Wenn die Ausverwaltung den Makler beaufragt ihre Wohnungen an den Mann zu bringen mußt auch die Gebühren zahlen ob er in dem Fall wirklich was gemacht hat oder nicht ist dabei egal

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    Der musste gar nicht beauftragt werden, da die Wohnung ja nicht ausgeschrieben wurde. Wie beschrieben, ich wurde direkt bei dem Kündigungsschreiben als Nachmieter vorgeschlagen, am Tag des Eingangs der Kündigung habe ich gleich angerufen und hab die Bestätigung bekommen, dass ich die Wohnung bekomme - und zwar nicht vom Makler

    Kommentar von Janni1979 Janni1979Janni1979

    Das hab ich schon gelesen ;) Aber vlt hat der Lustige Makler einen Vertrag das er automatich für jede freie Wohnung verantwortlich ist.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Üblich sind sogar 2 Monatsmieten.

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    aber wenn der Makler doch gar nichts machen musste? Ich brauche ja lediglich jemanden zum Unterschreiben.

    Kommentar von klarakarlson klarakarlsonklarakarlson

    Würdest das Geld also nicht wie bei einer Kaution wiederbekommen???Da würde ich nicht einziehen..Soll der Makler seine 495,-€-Arbeit doch selber tun...

    Kommentar von sommersonne001 sommersonne001sommersonne001

    Nein, die wären weg. Wenn ich die Wohnung jedoch unbedingt möchte, komme ich dann da irgendwie drum rum?

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