Habe im letzten Monat für meine alte Chefin mal paar Stunden arbeiten dürfen. Dafür habe ich 60 € Brutto = 49 € Netto erhalten. Jetzt beantrage ich (Antrag 16.11.09) ALG II. Wie mache ich denen jetzt klar, das dies nicht jeden Monat so ist. Muss ich für diesen Minibetrag auch so eine Einkommenserklärung durch den Arbeitgeber ausfüllen lassen?
49 € Einkommen - Anrechnung auf ALG II
Antworten (5)
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Schokokeks1987Schokokeks1987
Einkommen unter 100 EUR ist frei! Kanns ein, du musst nachweisen, dass es nie höher war/ist!!
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kaesbrotkaesbrot
Ich glaube, dass man bis 100€ ohne Abzüge hinzuverdienen kann, aber einen Nachweis wollen die sicherlich haben.
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PeterTheodorPeterTheodor
60 Euro Brutto, 49 Euro Netto?? Was zieht die Dir denn da ab? Hat sie Dich etwa angemeldet, oder was? Die 60 Euro sind doch Abgabefrei
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benundeddy Naja das ist so. Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, d. h. mein Arbeitsvertrag besteht ja weiterhin. Jetzt hat sie mich gefragt ob ich bissl was von zu Hause aus machen kann. Ich hab natürlich ja gesagt. Sie kann mir aber die Euros nicht einfach so geben. Wir sind ein Verein und da wird man oft geprüft vom Finanzamt. So hat sie mir erklärt, dass das alles seine Richtigkeit haben muss. Stimmt das etwa nicht? Sollte ich es lieber lassen und warten bis ich wieder richtig anfange?
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PeterTheodorPeterTheodor Huhhh, da fragst Du mich zuviel
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JeanRuttiJeanRutti
hast du denn eine abrechnung oder ähnliches? das reicht denen normalerweise. sie müssen dir glauben das das nicht jeden monat der fall ist, wahrscheinlich musst du kontoauszüge nachreichen.
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benundeddy Habe einen richtigen Lohnzettel dafür. Den und die Einkommensbescheinigung vom AG lege ich bei. Kontoauszüge wolln die doch eh von den letzten drei Monaten, da sehen die ja was los ist.
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JeanRuttiJeanRutti das müsste denen reichen.
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Meinereiner67Meinereiner67
Bis 100 € wird nix abgezogen.-Du MUSST es aber bei der Arge angeben.-
Da hätt ich Ihnen die Frage doch gleich vorhin (Schenkung) mit stellen können, wenn Sie sich so gut auskennen. Wie soll ich das nachweisen das es nie höher wird. Wahrscheinlich muss ich da jetzt immer so einen Einkommensbescheid abliefern?!
Nein; man muss vom Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen, u.a. gibt es zum ankreuzen JA oder NEIN ob das Einkommen monatlich glich hoch ist! wenn es minimal abweicht kann der AG auch draufschreiben, dass es sich zwischen zB 40 und 80 EUR bewegt. Meistens ist es aber eh so, dass Einkommensnachweise der letzten 3 MOnate einegreicht werden müssen udn daraus dann der durchschnitt gebildet und angerechnet wird!