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49 € Einkommen - Anrechnung auf ALG II

Frage von benundeddy benundeddy

Habe im letzten Monat für meine alte Chefin mal paar Stunden arbeiten dürfen. Dafür habe ich 60 € Brutto = 49 € Netto erhalten. Jetzt beantrage ich (Antrag 16.11.09) ALG II. Wie mache ich denen jetzt klar, das dies nicht jeden Monat so ist. Muss ich für diesen Minibetrag auch so eine Einkommenserklärung durch den Arbeitgeber ausfüllen lassen?

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Antworten (5)

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    Antwort von Schokokeks1987 Schokokeks1987

    Einkommen unter 100 EUR ist frei! Kanns ein, du musst nachweisen, dass es nie höher war/ist!!

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Da hätt ich Ihnen die Frage doch gleich vorhin (Schenkung) mit stellen können, wenn Sie sich so gut auskennen. Wie soll ich das nachweisen das es nie höher wird. Wahrscheinlich muss ich da jetzt immer so einen Einkommensbescheid abliefern?!

    Kommentar von Schokokeks1987 Schokokeks1987Schokokeks1987

    Nein; man muss vom Arbeitgeber eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen, u.a. gibt es zum ankreuzen JA oder NEIN ob das Einkommen monatlich glich hoch ist! wenn es minimal abweicht kann der AG auch draufschreiben, dass es sich zwischen zB 40 und 80 EUR bewegt. Meistens ist es aber eh so, dass Einkommensnachweise der letzten 3 MOnate einegreicht werden müssen udn daraus dann der durchschnitt gebildet und angerechnet wird!

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    Ich glaube, dass man bis 100€ ohne Abzüge hinzuverdienen kann, aber einen Nachweis wollen die sicherlich haben.

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    60 Euro Brutto, 49 Euro Netto?? Was zieht die Dir denn da ab? Hat sie Dich etwa angemeldet, oder was? Die 60 Euro sind doch Abgabefrei

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Naja das ist so. Ich bin zur Zeit im Erziehungsurlaub, d. h. mein Arbeitsvertrag besteht ja weiterhin. Jetzt hat sie mich gefragt ob ich bissl was von zu Hause aus machen kann. Ich hab natürlich ja gesagt. Sie kann mir aber die Euros nicht einfach so geben. Wir sind ein Verein und da wird man oft geprüft vom Finanzamt. So hat sie mir erklärt, dass das alles seine Richtigkeit haben muss. Stimmt das etwa nicht? Sollte ich es lieber lassen und warten bis ich wieder richtig anfange?

    Kommentar von PeterTheodor PeterTheodorPeterTheodor

    Huhhh, da fragst Du mich zuviel

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    Antwort von JeanRutti JeanRutti

    hast du denn eine abrechnung oder ähnliches? das reicht denen normalerweise. sie müssen dir glauben das das nicht jeden monat der fall ist, wahrscheinlich musst du kontoauszüge nachreichen.

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Habe einen richtigen Lohnzettel dafür. Den und die Einkommensbescheinigung vom AG lege ich bei. Kontoauszüge wolln die doch eh von den letzten drei Monaten, da sehen die ja was los ist.

    Kommentar von JeanRutti JeanRuttiJeanRutti

    das müsste denen reichen.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Bis 100 € wird nix abgezogen.-Du MUSST es aber bei der Arge angeben.-

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