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48 Stunden Rückruf - was ist, wenn sich bis dahin nix tut?

gefragt von Eisblume2009 am 28.10.2009 um 13:04 Uhr

Ich versuche seit Montag in einer dringenden Angelegenheit - weil es um eine Maß- nahme geht, die für mich jetzt doch nicht infrage kommt und ich das klären soll mit meiner AB, zu besprechen, sie zu erreichen. Ich hatte gestern jetzt bei meiner Zen- trale vom Amt angerufen und die wollten das gleich weiterleiten und auch´mit dem Vermerk, das es eilig sein würde. Da ich allerdings vermute, ich komme sonst immer bei ihr durch (jetzt war aber nen AB an - mit der Nummer das ich die Zentrale an- rufen soll), das kenn ich aber von ihr, weil dann ist sie nämlich nicht da. Wielange kann ich überhaupt jetzt mit einem Rückruf rechnen (da ich a uch noch was anderes wissen möchte), wenn ich Dienstagmittag angerufen hatte bei der Zentrale. Dann müsste doch bis spätestens Morgen Nachmittag der Rückruf erfolgt sein oder? Was ist aber in dem Fall des Falles, wenn sie jetzt aber krank ist oder wieder mal Urlaub hat, und ich sie nicht erreichen kann? Hat sie für den Fall eine Vertretung oder kann ich auch den Teamleiter mal verlangen? Ich stehe im Moment aufm Schlauch weil ich nun nicht weiß woran ich bin und die von der Maßnahme gesagt hatten, ich sei dafür nicht geeignet und müsste jetzt mit meiner SB sprechen, aber die ist nun nicht da. Wer kennt sich damit aus?


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jenny74
beantwortet von jenny74 am 28. Oktober 2009 13:05
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Die haben ne sehr lange leitung und du brauchst viel geduld, sie sagen zwar sie rufen zurück innerhalb von 48 stunden, aber bei denen ticken die uhren anders.


anonym
beantwortet von laleluleila am 28. Oktober 2009 13:07
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Veruche, eine Email an deine Zuständige zu schicken. Frag deine Zentrale, was ihre Adresse ist. Hab deine Kundennummer bereit!

Kommentar von Eisblume2009 am 28. Oktober 2009 13:09

ich weiß nur das die Dame von der Zentrale einen Vermerk hat mit dem Betreff, das es eilig ist, denn die Schule muss das ja auch wissen und ich hatte ja mit denen gestern in meiner Sache nochmal Rücksprache gehalten und dann haben die auch gesagt, das die Maßnahme nicht die richtige für mich ist und ich mich mit meiner SB kurzschließen soll.


leonie198
beantwortet von leonie198 am 28. Oktober 2009 13:07
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da kannst lange drauf warten.......geh lieber hin....da fährst du besser mit


moosmutzelchen
beantwortet von moosmutzelchen am 28. Oktober 2009 13:09
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Wenn sie im Urlaub ist, nützt eine Email gar nichts. Ich würde beim Amt einfach mal vorbeifahren und in der Eingangszone fragen.


anonym
beantwortet von Peter34muc am 28. Oktober 2009 13:11
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Ein Anruf auf den AB ist keine rechtskräftige Zustellung. Ich verstehe zwar nicht um was es geht, verstehe deinen Text nicht.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 28. Oktober 2009 15:43
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geh beinfach hin und frag dort direkt nach... hab ich auch schon gemacht als meine sachbearbeiterin sich nicht gemeldet hat. dort sagten sie mir das sie nicht da wäre und ich konnte weil es dringend war mit der vertretung sprechen.


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