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46 km/h außerorts zu viel

Frage von LadyZ LadyZ

Hallo,

ich bräuchte dringend einen Rat was ich machen kann, damit ich meine Strafe mildern kann und den Führerschein nicht abgeben muss. Die Anhörung muss innerhalb der nächsten paar Tage bei denen schriftlich eingehen.

Folgender Sachverhalt: Ich wurde auf einer Landstraße mit 46km/h zu viel geblitzt. Ich bin 96km/h gefahren, leider war dort aufgrund von Straßenschäden nur eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50km/h. Dies habe ich leider übersehen! :( Ist dies überhaupt zulässig? Auf einer Landstraße? Ich habe mir sagen lassen, dass die diese Straße wohl in naher Zeit sperren werden.. und nun wohl aus diesem Grunde da desöfteren geblitzt wird. 2 min danach wurde der Blitzer abgebaut! :((( Was für ein Pech! :(

Ich muss soweit ich informiert bin für 1 Monat den Führerschein abgeben, 3 Punkte und 160€ Bußgeld. Bin ich da richtig informiert? Oder könnte es sein, da ich die 100km/h, die normalerweise außerorts zugelassen sind, nicht überschritten habe, dass ich den Führerschein nicht abgeben muss?

Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort.

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von fs112 fs112

    Wenn die Strecke ordentlich ausgeschildert war, steht einer Geschwindigkeitsmessung dort nichts im Wege.

    Und ob dem so war, kannst du nur selbst wissen.

    Über die Folgen hat Crack ja schon alles wichtige gesagt. Eine Abmilderung vor Gericht ist hier wirklich Glücksache, du bist mit 99 Sachen fast doppelt so schnell als zugelassen durchgerauscht^^

  • 0
    Antwort von Crack Crack

    Ist dies überhaupt zulässig? Auf einer Landstraße?

    Das ist es.

    Wenn Du die Schilder schon nicht gesehen hast, sind Dir wenigstens die Straßenschäden aufgefallen?


    • 160€ Bußgeld
    • 3 Punkte
    • 1 Monat Fahrverbot
    • 23,50€ Gebühren

    Du kannst Einspruch einlegen. Dann geht die Sache ans Amtsgericht. Wenn Du dem Richter glaubhaft machen kannst das Du wegen dem Fahrverbot in Deiner Existenz bedroht wärst dann könnte er das Bußgeld erhöhen und auf das Fahrverbot verzichten.

    Möglicherweise kannst Du aber den Zeitpunkt des Fahrverbots innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Bedingung dafür ist das Du in den letzten 2 Jahren kein Fahrverbot hattest.

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