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45 Jahre für die Rente geklebt, darf man eher als mit 67 Jahren in die Rente ?

Frage von Romeues Romeues

Und wie sieht es mit den Kindererziehungsjahre aus? Werden die mit anerkannt oder zählt es dort ab neu ? Kann ich die 2 Jahre Erziehungsjahre in die Rentenkasse nach zahlen ?

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Antworten (7)

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    Antwort von miboki miboki

    Als besonders langjährig Versicherter (45 Jahre eingezahlt) darf man weiterhin mit 65 in Rente gehen. Das findest Du hier: http://www.ruv.de/de/rvratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/2rentemit67.jsp

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    Antwort von mike02 mike02

    ich meine vor 63 bekommst du garnichts und für jedes jahr weniger bis zu 63 3,6% abzug ....

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    Antwort von Lissa Lissa

    Man klebt schon seit den 60er Jahren des letzten Jahrunderts nicht mehr.

    Hier findest du die verschiedenen Altersrentenarten und welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss.

    http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/Le...

    Um deine Fragen zu klären, solltest du besser mal ein Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle vereinbaren.

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    Antwort von maccc maccc

    derzeit gilt eine Grenze von 65 noch

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    Antwort von Detlef32 Detlef32

    Am deutschen Rentengesetz versucht sich jede Regierung. Und das jedes Jahr neu.
    Das hat dazu geführt, dass eine Aussage die vor einem Jahr richtig war heute nur noch unter Vorbehalt richtig ist.
    Wenn Du einen konkreten Fall prüfen möchtest (z.B. Deine Mutter ist 60 und fragt sich wann sie in Rente gehen kann) dann ist die einfachste Antwort:
    Hol Dir eine Rentenauskunft. Dort werden alle Möglichkeiten aufgezählt und incl. evtl. Abschläge in Zahlen ausgedrückt. Servicetelefon ist 0800 10 00 480 70.
    Bei mir steht drin: Ich kann aufgrund von xxxx mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen und aufgrund von yyyy mit 65 und wegen einer Bestandklausel auch schon mit 65 usw.
    Generell gibts aber eine Rente ab 63 für langjährig Versicherte. Und langjährig ist 35 Jahre.

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    Antwort von malli malli

    wenn du tatsächlich 45 jahre ohne unterbrechung in die rentenkasse eingazahlt hast darfst du ohne abzüge in rente gehen! kindererziehungsjahre werden selbstverständlich anerkannt du bekommst ja eh für die ersten 3 lebensjahre einen rentenpunkt das entspricht einem monatsverdiehnst von ca. 2400€! man kann mit sicherheit auch was in die rentenkasse freiwillig einzahlen ob das aber als nachzahlung gewährtet wird ist fraglich! lg malli

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    Antwort von Lousyl Lousyl

    bei 45 rentenpunkte kann man ohne abzüge mit 65 jahren gehen ,kindererziehungsjahre werden anerkannt ,die vor 1992 mit einem punkt ,je kind

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