1

§433 BGB - Verkaufer will Auto nicht reparieren (4 Monate gefahren) - Motorschaden

Frage von McBayn McBayn

Hallo,

ich habe mir Anfang Mai einen Renault Megane Grandtrour beim Renaulthändler gekauft. 6000€ bezahlt. 90000 gelaufen, Baujahr 12/2003. Der Verkäufer meinte, das der Zahnriemen gemacht worden sei, dies aber nochmals gemacht werden müsse. Ich solle erstmal 3 biss 4 Monate fahren und dann wiederkommen, er würde sich dan drum kümmern! Passieren könne nichts. Wenn er das zum Zeitpunkt der Verkaufs macht, würde das Autohaus nicht mehr so viel verdienen. Jetzt bin ich ca. 4 Monate gafahren (10000 KM - was ich dem Händler aber vorher gesagt habe) und der Zahnriemen ist gerissen, der Motor (lt. Aussage des Händlers hin!). Die Versicherung würde nur einen Teil übernehmen, es blieben ca. 1000€ die ich übernehmen sollte. Das wäre kein Fall einer gesetzlichen Gewährleistung sondern meiner Gebrauchtwagengarantie.

Ich also zum Anwalt. Der meinte klare Sache von §433 BGB, der Verkäufer sei zuständig. Jetzt bekomme ich heute ein Schreiben zur Kenntnissnahme. Der Riemen sei 2008 gewechselt worden und vor Abgabe an mich erneut kontrolliert worden. Ich sei schließlich ca 10000 km ohne Beanstandung gefahren! Mein Anwalt meinte nur das er den Wagen nicht beim Gegner reparieren lasse würde. Die Kosten könne man hinterher einklagen! Dem Verkäufer kann ich schlecht seine Aussage nachweisen!

Hat einer ne Idee was ich nun tun kann? Mein Anwalt scheint ja auch unfähig.. besten Dank

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (8)

  • 2
    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Um dir jetzt genaueres sagen zu können, muss man wissen wann der Zahnriemen das letzte mal gewechselt wurde (km Stand und Datum) und wie der vorgegebene Wechselintervall des Herstellers ist.
    .
    Ist der Zahnriemen im vorgegebenen Wechselintervall des Fahrzeugherstellers erneuert, war ein Tausch bei Kaufzeitpunkt nicht nötig (daher gibt es die Vorgabe des Wechselintervalls vom Hersteller)
    Ein späterer Wechsel auf Kosten des Verkäufers wäre eine zusätzliche Vereinbarung im Kaufvertrag das der Zahnriemen bei Fälligkeit auf Kosten des Verkäufers gewechselt wird.
    .
    Das dir der Riemen jetzt gerissen ist, und einen Motorschaden verursachte ist durchaus ärgerlich, wird aber wahrscheinlich nicht auf Kosten der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) gehen.
    Wann wäre denn lt. Intervall der Wechsel des Zahnriemens vorgesehen ?

    Kommentar von McBayn McBaynMcBayn

    alle 5 jahre oder 120000 km. Er sei aber im Dezember 2008 (habe keine KM-Angabe) gewechselt worden!

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Da seit Dez. 2008 wahrscheinlich keine 120.000 km gefahren wurden, vermute ich das der Zahnriemen innerhalb der Intervallvorgabe des Herstellers gewechselt wurde.
    .
    Die Gebrauchtwagengarantie greift, da eben der erforderliche Intervall eingehalten wurde, dies bedeutet für dich wohl oder übel den Eigenanteil der Garantie zu tragen :(
    .
    Was mich aber stutzig macht, und du scheinbar leider nichts schriftliches hast, ist die Aussage des Händlers, dass der Zahnriemen zwar gewechselt wurde, aber in 3 bis 4 Monaten dies nochmal geschehen muss.
    Warum der Zahnriemen lt. Händler nochmals gewechselt werden muss wird mir leider nicht sonderlich klar, und da ebenfalls nichts schriftliches darüber im Kaufvertrag festgehalten wurde sehe ich für eine Inanspruchnahme der Gewährleistung nur sehr geringe bis gar keine Erfolgsaussichten.

  • 1
    Antwort von outfreyn outfreyn

    Solche Vereinbarungen sind SCHRIFTLICH zu fixieren, ansonsten sind sie nichts wert.

  • 1
    Antwort von Rechtsaussen Rechtsaussen

    wenn du ihm seine aussage beim verkauf nachweisen kannst, bist du auf der sicheren seite, er hat dir die eigenschaft des Zahnriemens(hält mit sicherheit noch 4 monate) zugesichert, ist eine juristische legaldefinition, die ihn schadenersatzpflichtig macht.

    reparieren lassen kannst du es wo du willst, wenn du gewinnst, muss er das übernehmen...

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Vorsichtig mit dem man kann das Reparieren lassen wo man will, der Händler hat durchaus das Recht erst einmal selber zu versuchen den Mangel zu beseitigen. Für mich ist das ein klassischer Fall von Gewährleistung.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    "Hält noch 4 Monate" - aber nicht bei einer Fahrleistung von 40000 im Jahr, sondern vielleicht bei 15000 (also keine 4000 in den drei Monaten, es waren aber 10000).

    Und: wenn der Wechseltermin für den Zahnriemen bei 100000 (normaler Wert) ist (und man keinen Nachweis darüber hat, daß er schon vorher getauscht wurde), ist er einfach "pünktlich" kaputt gegangen.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ich wiederspreche dir da nicht, aber ich würde trotzdem überprüfen lassen wann der Zahnriemen nach Herstellerangabe getauscht werden soll, es gibt nämlich auch Hersteller die so etwas schon bei 80.000 km Vorsehen. Weiterhin sollte wenn möglich überprüft werden, falls er gewechselt wurde, ob das ganze fachgercht durchgeführt wurde. Was mich etwas wundert ist die Aussage das der Zahnriemen gemacht wurde, aber nochmal gemacht werden müsste, bei so einer Aussage in meiner Werkstatt würde ich mir das aber genauer erklären lassen.

    Kommentar von McBayn McBaynMcBayn

    lt. Anwalt der Gegenseite alle 5 Jahre oder bei 120000km. Wie gesagt kann ich dem Verkäufer nichts nachweisen da alles mündlich über die Bühne ging. Aber ist es nicht im Grunde egal wie viele km ich gefahren bin? Der Anwalt des Händlera pocht hier auf die Car-Garantie. Ich gehe aber auch von der gesetzlichen Gewährleistung aus! Ich soll also nun die Lohnkosten und 60%ige Übernahme der Ersatzteilkosten tragen!

  • 1
    Antwort von YTKlara YTKlara

    Sch eiß-egal wat der Verkäufer meinte/sagte,du hast auch auf gebrauchten Sachen eine Garantie...

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Er hat einen Gewährleistungsanspruch, das ist etwas anders als eine Garantie. In der Sache hast du aber recht.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Nicht Garantie, Sachmänglhaftung ist gesetzlich geregelt.
    Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    DH!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Bei Verschleißteilen ist das mit der Garantie so eine Sache.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Stimmt schon, aber in diesem Fall geht es um ein Verschleisteil bei dem es Herstellervorgaben für den Wechsel gibt und zumindest an die muss sich der Verkäufer schon halten. Einfach einen gebrauchten als Fachmann zu verkaufen bei dem ein so wichtiges Verschleißteil wie der Zahnriehmen über seine Zeit gelaufen ist, könnte durchaus ein Gewährleistungsfall sein. Es kommt hier halt auf die genauen Umstände an.

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Mal zum verständnis eine Frage, wann wurde der Zahnriemen den laut Händler gewechselt? Wann soll der den nach Herstellerangabe spätestens gewechselt werden? Wenn der Termin laut Herstellerangaben schon vor der Übergabe des Fahrzeugs verstrichen war ohne das der Riemen gewechselt wurde, dann wäre es um einiges leichter mit der Gewährleistung.

    Kommentar von McBayn McBaynMcBayn

    Der Zahnriemen sei im Dezember 2008 gewechselt worden. Jetzt müsse er erst 2013 oder bei 210000 km wieder dran!

  • 0
    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Das ist kein Garantie sonder zunächst einmal ein Gewährleistungsfall. Der Händler hat dich einfach gesagt gelinkt. Er hat sich auf deine Kosten den wechsel des Zahnriemens einfach mal gespart. Nach §476 BGB hat in der ersten 6 Monaten der Verkäufer zu beweisen das die verkaufte Sache Mängelfrei war http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Was steht über den Zahnriemen im Kaufvertrag?

    Und wenn Du mit dem Anwalt unzufrieden bist: such Dir einen anderen.

    Kommentar von McBayn McBaynMcBayn

    Im KV steht nichts darüber..

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Dann wirst Du wohl Pech haben.

    Der Zahnriemen ist ein Verschleißteil. Und Du bist immerhin schon 10000 km damit gefahren. Das ist ungefähr ein Zehntel der Lebensdauer (je nach Fahrzeugart).

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Wenn das so gelaufen ist wie McBan schreibt dann wurde er gelinkt, den der Zahnriemen sollte schon nach Herstellelvorgaben gewechselt werden und vorallem entwerder wurde er korrekt gewechselt oder nicht. Schon die Aussagen des Händler hätten mich veranlasst einen anderen Händler zu wählen.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Jo - aber der Nachweis wird eher schwierig sein.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Ich würde da mal auf Gewährleistung bestehen, dann ist der Händler die ersten 6 Monate in der Beweispflicht. Das ganze sieht doch sehr nach einem Gutachterstreit aus, ich würde mit überlegen in den Sauren Apfel zu beißen und die 1000€ einfach zu Zahlen.

    Kommentar von McBayn McBaynMcBayn

    Mein mein Anwalt auch. Kann ich einfach irgendein Sachverständigen zu meinem Auto schicken damit der sich das anschaut? Aber der will ja auch erstmal sein Geld haben. Das mit dem erstmal zahlen und dann ggf. einklagen ist da so eine Sache! Wie lange kann sowas wohl ddauern?

  • 0
    Antwort von maik01 maik01

    nix schriftlich = nix chance für dich

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.