Hallo an Alle! Darf man ein Auto weiter behalten, wenn du ALG 2 bekommst und § 428 SGB III unterschrieben hast? Das Auto kostet gegenwärtig ungefähr 5000 EUR ( für üblichen ALG 2 - Empfänger ist das genehmigt). Danke...

Die 58'er Regelung steht dem Auto nicht entgegen!
wenn du das Auto angibst, um wieder einen Arbeitsplatz zu finden, ist es OK
Danke! newcomer!

Der Paragraph sagt mir nix...Aber als ALG2 Empfänger darfst du doch ein Fahrzeug besitzen...
Danke, griechesucht (Bezug von Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen, § 428 SGB III)

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1012057 Du warst bereits auf der richtigen Seite.
Danke, Käsebrot! Versuche vergeblich überall die Antwort zu finden!
danke,1hoss43 ! Die Frage bleibt, ob es in dem Fall als Vermögen angerechnet wird.
Wenn Du damit nicht die Grenze des geschützten Vermögens nicht überschreitest wird es dem geschützten Vermögen zugerechnet.
Streiche einmal "nicht".