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§ 428

gefragt von Wlaldi am 05.09.2008 um 16:44 Uhr

Hallo an Alle! Darf man ein Auto weiter behalten, wenn du ALG 2 bekommst und § 428 SGB III unterschrieben hast? Das Auto kostet gegenwärtig ungefähr 5000 EUR ( für üblichen ALG 2 - Empfänger ist das genehmigt). Danke...


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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 5. September 2008 17:00
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Die 58'er Regelung steht dem Auto nicht entgegen!

Kommentar von Wlaldi am 5. September 2008 17:14

danke,1hoss43 ! Die Frage bleibt, ob es in dem Fall als Vermögen angerechnet wird.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 5. September 2008 17:30

Wenn Du damit nicht die Grenze des geschützten Vermögens nicht überschreitest wird es dem geschützten Vermögen zugerechnet.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 5. September 2008 17:31

Streiche einmal "nicht".


newcomer
beantwortet von newcomer am 5. September 2008 16:46
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wenn du das Auto angibst, um wieder einen Arbeitsplatz zu finden, ist es OK

Kommentar von Wlaldi am 5. September 2008 17:21

Danke! newcomer!


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 5. September 2008 16:46
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Der Paragraph sagt mir nix...Aber als ALG2 Empfänger darfst du doch ein Fahrzeug besitzen...

Kommentar von Wlaldi am 5. September 2008 17:19

Danke, griechesucht (Bezug von Arbeitslosenhilfe unter erleichterten Voraussetzungen, § 428 SGB III)


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 5. September 2008 16:47
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http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1012057 Du warst bereits auf der richtigen Seite.

Kommentar von Wlaldi am 5. September 2008 17:18

Danke, Käsebrot! Versuche vergeblich überall die Antwort zu finden!


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 5. September 2008 17:22
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Also, ich wüsste auch nicht was dagegen sprechen könnte. Als Rentner darfst Du doch auch ein Auto haben.




Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 5. September 2008 17:24

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