Wisst ihr da genaueres? Muss ich irgendwas beachten?
Antworten (3)
-
1Antwort von
Wolfi0410Wolfi0410
Der 400€-Job braucht in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Er wird mit 2% pauschal versteuert und das war´s.
Für die freiberufliche Tätigkeit musst Du selbstverständlich eine Steuererklärung abgeben. -
0Antwort von
felicitas82felicitas82
Finanzamt kennt sich da aus. Wenn du keine anderen Einnahmen hast, zahlst du dafür keine Steuern, aber ich glaube, eine Steuererklärung ist trotzdem abzugeben.
Kommentar von
MooncryMooncry Bin aber Freiberufler und habe noch einen 400Euro Job.
Kommentar von
felicitas82felicitas82 dann musst du alle Einnahmen versteuern, ob du dann Einkommen-,Kirchensteuer und Soli zahlst, kommt auf die Höhe deiner Einkünfte an. Und wenn du USt einnimmst, musst du diese abführen.
Kommentar von
Wolfi0410Wolfi0410 Falsch!
Der 400€-Job braucht in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Er wird mit 2% pauschal versteuert und das war´s. -
Welche Steuern kommen denn da auf mich zu?
Einkommensteuer und Umsatzsteuer ./. Vorsteuer