mein arbeitskollege macht für mich die steuererklärung. ich bin fest angestellt, habe aber noch einen nebenjob. muss ich den bei der steuererklärung mit angeben? wenn ja, wie wird der da aufgeführt. gruß queeni
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a) Wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal gezahlt hat, wird er nicht angegeben.
b) Wenn "auf Lohnsteuerkarte" gearbeitet wurde und der Arbeitnehmer die Steeur gezahlt hat, wird es in Anlage N angegeben.

Da du ja ein steuerpflichtiges Ersteinkommen hast, mußt du auch deinen Nebenjob in der Steuererklärung angeben. In der Steuererklärung müssen erstmal alle Einnahmen angegeben werden.
moon73 am 29. Mai 2008 07:49 Eintragen mußt du ihn In Anlage N.
der Mini- oder 400-EUR-Job ist nicht bei der Steuererklärung anzugeben, da die Steuer durch den Arbeitgeber mit Pauschal-Abgaben abgegolten ist! Problematisch wäre es erst dann, wenn man mehr als einen Mini-Job hat, mit welchem die Gesamt-Einkünfte über 400 EUR monatlich liegen.