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400.000,00 DM wurden auf das Bankkonto meines Bruders überwiesen!

Frage von ippump ippump

Hallo alle alle zusammen,

Vor etwa 12 Jahren wanderten wir von Kasachstan nach Deutschland aus. Mein Bruder war da genau 18 Jahre alt und richtete sich bei der Sparkasse ein eigenes Bankkonto ein.Da wir eine Spätaussiedler Familie sind, konnten meine Eltern passabel Deutsch sprechen.

Also der Kern der Sache ist, dass kurz nach dem mein Bruder sich das Bankkonto eingerichtet hat, ein Betrag von genau 400.000,00 Mark, von einem unbekannten ,auf sein Konto überwiesen worden war.Daraufhin hatte ihn die Bank sofort telefonisch kontaktiert und ihn gebeten, eine Örtliche Filialle aufzusuchen. Sofort am nächsten Tag ging er hin , dort hatte man ihm gesagt dass, das Geld welches ihm überwiesen wurde nicht für ihn bestimmt war. Dann wurde ihm ein Formular hingelegt welches er unteschreiben sollte sonst würde er Probleme mit der Polizei kriegen wurde ihm gesagt.Da mein Bruder in einem "Fremden" Land war , keinen kannte wen er um Rat fragen konnte, die Deutschen Gesetze nicht kannte und das letzte was er wollte war natürlich "Probleme" mit der Polizei. Sie haben ihn quasi mehr oder weniger eingeschüchtert und dazu gedrengt dieses Formular, welches er natürlich nicht durchgelesen hatte, da er wirklich nur minimal deutsch sprach, einfach unterschrieben. Am nächsten Tag war das Geld dann weg.

Frage: 1) Hatte die Sparkasse das Recht so zu handeln? Sie wussten genau über die Tatsache bescheid dass er erst 2 Wochen in Deutschland war und kaum ein Wort deutsch sprach.

2) Kann man jetzt noch etwas machen?

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Antworten (15)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Entdeckung Entdeckung

    !2 Jahre später ... ? Warum habt ihr nicht schon längst Erkundigungen eingezogen?

    Das ist ein komplizierter Fall, als er es auf den ersten Blick zu sein scheint ... UND ... daher kann ich dir nur den einen Rat geben:

    Suche alle ... alle .. schriftlichen Unterlagen (Beweise, Fakten) welche ihr dazu habt ... und geh damit zu einem Rechtsanwalt, denn nur ein Fachmann - für Finanzrecht - kann dir sagen, ob ihr noch eine Möglichkeit habt, hier etwas zu machen (ich persönlich denke nicht, dass das so sein könnte ... aber ein Rechtsexperte findet vielleicht doch noch den einen oder anderen Punkt, an welchem er "ansetzen" könnte.

  • 2
    Antwort von lio95 lio95

    Kommt bisschen spät nach 12 Jahren

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    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Normalerweise hat die Sparkasse falsch gehandelt. Der richtige wäre gewesen , dass Der der es überwiesen hat reklamiert und dann müßte es erst zurückgebucht werden. Aber leider ist die Sache für Schadensersatzansprüche verjährt.

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    Antwort von Bujin Bujin

    Also wenn ich eine falsche Überweisung bekomme, fragt man mich erst garnicht und bucht es direkt wieder ab. Eventuell war das früher anders, ist allerdings sowieso schon verjährt würde ich mal behaupten.

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    Antwort von angelieS angelieS

    wenn es die ungerechtfertigte bereicherung war, dann kann sie das machen

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    Antwort von daysi1970 daysi1970

    das war doch das begrüßungsgeld oder ;-))

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    Antwort von ritrick ritrick

    Das hört sich nach Geldwäsche an, da hätte er ruhig auf die Polizei warten können.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Fehlbuchungen, so etwas kommt täglich vor, werden diskret zurückgebucht. Anspruch hat der Kontoinhaber auf derartige Gelder nicht. Das mit der Einschüchterung und Hinweis auf Schwierigkeiten durch die Polizei, wenn die Unterschrift nicht gegeben wird, halte ich für ein Märchen. Nach 12 Jahren ist ohnehin alles verjährt!

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    Antwort von suntimes suntimes
    1. Ja, sie hatte Recht. Dein Bruder hätte sich sonst der Unterschlagung schuldig gemacht..

    2. Nein, nach 12 Jahren ist das längst verjährt.

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    Antwort von ABR09 ABR09

    Dein Bruder hat keinen Rechtsanspruch auf das Geld, das ist gesetzlich geregelt (wenns dich interessiert such ich dir den Paragraphen raus)

    Und wenn er einen hätte, wäre der nach 12 Jahren verfährt.

    Das einzige was er hätte machen können --> Zurück nach Kasachstan und leben wie ein russischer Zar.

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    Antwort von Pinsel11 Pinsel11

    Das ist doch alles formal richtig gelaufen.Es war ja schließlich nicht sein Geld,bzw nicht für ihn bestimmt.Was ist denn da das Problem?-und warum die Frage nach 12 Jahren?

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    Antwort von Patrick1105 Patrick1105

    Einfach nicht unterschreiben, wär nicht das Problem deines bruders gewesen.

    Mit Zinsen wär er jetzt bestimmt Millionär.

    Kommentar von Pinsel11 Pinsel11Pinsel11

    Da er nicht belegen kann,wo durch das Geld her kommt,hätte er ganz schnell ein Verfahren wegen Geldwäsche an den Hacken gehabt.Zins-Millonär wäre er keinen falls geworden.

    Kommentar von suntimes suntimessuntimes

    Das Strafgesetzbuch nennt sowas "Unterschlagung"!

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    Antwort von antonczerwinski antonczerwinski

    Ich glaub ich spinne. Ich weiss nicht, wie das in Kasachstan ist, aber hier in Deutschland werden Fehlbuchungen zurückgebucht. Ein Anspruch auf das Geld hatte Dein Bruder zu keiner Zeit.

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    Antwort von Erasco91 Erasco91

    Da es sich meiner Meinung nach um ungerechtfertigte Bereicherung handelt, hätte er das Geld früher oder später sowieso an den Eigentümer zurückgeben müssen.

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