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400€ Steuerklasse 5 Abzüge?

Frage von Ladyjulia Ladyjulia

Hallo,

ich habe Steuerkalsse 5 da ich jetzt verheiratet bin und meine bessere Hälfte Steuerkalsse 3 hat.

Ich übe derzeit einen 400€ Job aus, wo aber meist nur 230€ oder mal ganz ganz selten 300€ bei rauskommen.

Aktuell hatte ich vorher Steuerkalsse 1 und damit die 230 bzw. 300 auch immer ausgezahlt bekommen, da ich sonst keinen andersweitigen Job habe. Jetzt ändert sich das ja auf steuerkalsse 5.

Wie ist das nun? Im Internet steht drinne das ich nichts befürchten muss und bei anderen seiten widerrum heißt es ich muss 20€ abgeben?

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Antworten (6)

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du willst wissen wieviel Steuern Du beim steuerfreien 400 Euro Job zahlen musst?

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Das stimmt nicht, die Jobs sind gerade nicht steuerfrei, sie sind nur frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Man zahlt nur deshalb normalerweise faktisch keine Steuern, weil der Jahresfreibetrag bei den Steuerklassen I, III und IV höher ist als die Summe der Steuern, die anfallen würden. Deshalb wird das vorab direkt verrechnet und brutto=netto ausgezahlt. Bei Steuerklasse V gibt es aber keinen Freibetrag, deshalb fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Das sind bei 400 € maximal ca. 40 €.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Ergänzung: Das gilt zumindest bei Arbeit mit Lohnsteuerkarte. Ansonsten gibt es die Pauschalbestreuerung von 2 %, die vom Arbeitgeber abgeführt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Steuerrecht

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    Antwort von Snakebunny Snakebunny

    du zahlst keine steuern das macht der arbeitgeben ! um so mehr stunden um so mehr geld . ich hab 2 monate auf 400 gearbeitet und bin einmal auf meine 399 gekommen.

    Jetzt arbeite ich teilzeit.

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    Antwort von GrafLukas GrafLukas

    Es fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Bei 400 € brutto werden dann noch ca. 360 € ausgezahlt.

    Das liegt daran, dass bei Steuerklasse V kein Freibetrag besteht. Du bist zwar weiterhin frei von Sozialversicherungsbeiträgen (Krankenkasse, Rentenkasse, Soli-Zuzschlag), aber nicht steuerfrei.

    Es kann aber bei der gemeinsamen Steuererklärung zu einer vollständigen Steuerrückzahlung kommen, weil du mindestens die 920 € Werbekosten-Pauschbetrag geltend machen kannst.

    Netto/Brutto-Rechner zB unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Ergänzung: Das gilt zumindest bei Arbeit mit Lohnsteuerkarte. Ansonsten gibt es die Pauschalbestreuerung von 2 %, die vom Arbeitgeber abgeführt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Steuerrecht

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    Antwort von Lisa29 Lisa29

    Hallo! Bei einem 400-Euro-Job ist es völlig egal, welche Steuerklasse du hast, du musst keine Abgaben leisten. Nur der Arbeitgeber muss für dich einige Abgaben leisten, aber die ändern sich durch die Steuerklasse meines Wissens nach auch nicht. Du kannst auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um deine Rente aufzubessern. Das sind immer so um die 20 Euro im Monat. Das ist aber wie gesagt freiwillig und muss von dir bei deinem Arbeitgeber beantragt werden.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Das stimmt nicht, die Jobs sind gerade nicht steuerfrei, sie sind nur frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Man zahlt nur deshalb normalerweise faktisch keine Steuern, weil der Jahresfreibetrag bei den Steuerklassen I, III und IV höher ist als die Summe der Steuern, die anfallen würden. Deshalb wird das vorab direkt verrechnet und brutto=netto ausgezahlt. Bei Steuerklasse V gibt es aber keinen Freibetrag, deshalb fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Das sind bei 400 € maximal ca. 40 €.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Ergänzung: Das gilt zumindest bei Arbeit mit Lohnsteuerkarte. Ansonsten gibt es die Pauschalbestreuerung von 2 %, die vom Arbeitgeber abgeführt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Steuerrecht

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    Antwort von amigo06 amigo06

    Wenn es ein deklarierter 400€ Job ist, dann bekommst du auch max. 400€ steuerfrei ausgezahlt.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Das stimmt nicht, die Jobs sind gerade nicht steuerfrei, sie sind nur frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Man zahlt nur deshalb normalerweise faktisch keine Steuern, weil der Jahresfreibetrag bei den Steuerklassen I, III und IV höher ist als die Summe der Steuern, die anfallen würden. Deshalb wird das vorab direkt verrechnet und brutto=netto ausgezahlt. Bei Steuerklasse V gibt es aber keinen Freibetrag, deshalb fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Das sind bei 400 € maximal ca. 40 €.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Ergänzung: Das gilt zumindest bei Arbeit mit Lohnsteuerkarte. Ansonsten gibt es die Pauschalbestreuerung von 2 %, die vom Arbeitgeber abgeführt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Steuerrecht

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    Antwort von chococat87 chococat87

    wenn du nicht mehr als 400 Euro verdienst, bekommst du davon auch nichts abgezogen....

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Das stimmt nicht, die Jobs sind gerade nicht steuerfrei, sie sind nur frei von Sozialversicherungsbeiträgen.

    Man zahlt nur deshalb normalerweise faktisch keine Steuern, weil der Jahresfreibetrag bei den Steuerklassen I, III und IV höher ist als die Summe der Steuern, die anfallen würden. Deshalb wird das vorab direkt verrechnet und brutto=netto ausgezahlt. Bei Steuerklasse V gibt es aber keinen Freibetrag, deshalb fallen Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer an. Das sind bei 400 € maximal ca. 40 €.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Ergänzung: Das gilt zumindest bei Arbeit mit Lohnsteuerkarte. Ansonsten gibt es die Pauschalbestreuerung von 2 %, die vom Arbeitgeber abgeführt wird.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob#Steuerrecht

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