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400€ Minijob nach Elternzeit - muss ich mich jetzt trotzdem arbeitssuchend/arbeitslos melden

Frage von benundeddy benundeddy

Hallo,

ich bin etwas verwirrt. Ab 01.09. werde ich in meinem alten Betrieb einen Minijob anfangen. Nun weiß ich gar nicht, ob ich mich da jetzt trotzdem arbeitslos/arbeitsuchend melden muss.

Kann mir da jemand helfen?

Meine Steuerberaterin hat auch gesagt, ich solle nicht auf Lohnsteuerkarte arbeiten. Hat da jemand Erfahrung damit?

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Ein Minijob kann, auch parallel zu einem Hauptjob, ohne Steuerkarte ausgeübt werden, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben bezahlt.

    Zahlt der Arbeitgeber die pauschale Steuer nicht, wird der Minijob auf Steuerkarte abgerechnet. Dies ist in der Regel für den Arbeitnehmer von Nachteil, vor allem wenn er einen anderen Hauptjob hat.

    Ob Sie sich arbeitslos melden, hängt davon ab ob Sie wieder einen Hauptjob suchen bzw. einen Anspruch auf ALG 1 Leistungen haben.

    Achtung:

    Nur mit einem 400 Euro Job haben Sie keine eigene Krankenversicherung, Sie müssen sich gegebenenfalls zusätzlich versichern!

    Durch Zahlung eines Zusatzbetrags können Sie sich mit einem Minijob Rentenversicherungsansprüche erwerben.

    Reden Sie auf jeden Fall vorher mit der Agentur für Arbeit, was diese dazu meint dass der Arbeitgeber Sie reduziert nur noch auf 400 Euro Basis beschäftigen kann, nicht dass Sie dadurch Nachteile erleiden (Sperre).

    Hier noch eine gute Seite zum Thema Minijob.

    www.minijobzentrale.de

    Peter Kleinsorge

  • 0
    Antwort von Espresso Espresso

    Wenn Du nur einen 400.- € Job hast, musst Du Dich m.E. arbeitslos melden, u.a. auch, um sozialversichert zu sein.

    Du darfst aber während Du ALG I beziehst, Deinen Minijob weitermachen, jedoch wird dann alles, was Du über € 165.- / Monat verdienst, mit dem ALG I verrechnet, d.h. Du dürftest vom Minijob nur € 165.- zusätzlich zum ALG I für Dich behalten.

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Allerdings weiß ich, das ich nur noch ein halbes Jahr Anspruch auf ALGI habe. Wenn ich danach einfach auf ALGII verzichte und meine 400€ nehme, geht das ????? Aber da fehlt mir dann sicher wieder die Sozialversicherung???

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du eine Arbeit suchst, solltest Du Dich arbeitssuchend melden... Sonst brauchst Du das nicht unbedingt.

    Wenn Du eine Steuerberaterin hast, scheinst Du ja über ausreichendes Einkommen zu verfügen, so daß Du den 400-Euro-Job als Zubrot siehst.

    Kannst Du mal verraten, warum Deine Steuerberaterin meint, Du solltest nicht "auf Steuerkarte" arbeiten? Normalerweise gehen ja mit dem Arbeiten "auf Steuerkarte" noch andere Dinge einher, z.B. Sozialversicherungen. Wie bist Du versichert?

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Naja eigentlich sind wir schon auf die 400€ angewiesen. Mein Mann verdient mtl. ca. 1200€ (Netto) dazu würden dann meine 400€ kommen. Also so toll sind wir finanziell auch nicht ausgestattet (finde ich - haben auch noch zwei Kids dazu). Leider weiß ich nicht recht, wie die Steuerberaterin das meinte, sie sagte das zu meinem Mann und der hat nicht näher nachgefragt. Leider. Ich könnte für meine Rente von den 400€ ca. 18€ selbst in die Rentenkasse einzahlen, lt. Minijobzentrale! Man ist ja bei einem Minijob sozialversicherungsbefreit. Oder was genau meinst du mit versichert?

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Mit "versichert" meinte ich alles: Krankenversicherung, Rentenversicherung...

    Bist Du krankenversichert über Deinen Mann? (Ganz wichtig!!!)

    Ich persönlich würde mich in der Situation entweder arbeitssuchend melden (falls Du denn dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen würdest und nicht bei jedem Angebot ablehnen würdest, weil das zu Deinen Verpflichtungen im Haushalt nicht paßt), oder versuchen, gerade aus Gründen der eigenen Versicherungen aus dem 400-Euro-Minijob einen mindestens 401-Euro-Job in der Gleitzone mit allen Sozialversicherungen zu machen. Für den Arbeitgeber ist das nicht teurer, für Dich unterm Strich aber vermutlich besser. Steuerlich kann sich das so auswirken, daß Du dann auch alle Ausgaben, die mit Deinem Job zusammenhängen, bei der Steuererklärung geltend machen kannst. Wenn Dein Mann jetzt noch Steuern zahlt, bekommt Ihr dann vermutlich noch mal was zurück. (Läßt sich schwer genau sagen, ohne die genauen Bedingungen bei Euch zu kennen.) Ausgaben, die mit einem 400-Euro-Job zusammenhängen, kannst Du in der Erklärung nicht geltend machen. - Lediglich wenn Du keine Ausgaben hast und gleichzeitig Dein Mann sowieso keine Steuern zahlst, profitierst Du beim 401-Euro-Job nur noch von der Rentenversicherung.

    Ich bin etwas irritiert darüber, daß Ihr Euch eine Steuerberaterin leistet. Bei einem solch geringen Einkommen braucht man die doch wirklich nicht. Oder ist Dein Mann selbständig?

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Wir lassen unsere Steuererklärung schon immer über einen Lohnsteuerhilfeverein machen. Dort zahlt man anteilig, gemessen am jährlichen Einkommen. Wir schaffen alles nur hin und nach 2 Wochen ist die St.-erklärung ferig fürs Finanzamt. Sie hat bisher immer das Maximum für uns rausgeholt. Was selten viel ist:-) (Hab ja früher auch mal mehr verdient)Es wird auf jeden Fall bei 400€ bleiben, das weiß ich schon. Hab schon überlegt, ob ich nicht als "Hausfrau" weiter "lebe" und nebenbei den Job mache. Da müsste ich ja mein Geld behalten können. Wenn die Kids dann größer sind, kann ich mich dem Arbeitsmarkt wieder voll zur Verfügung stellen. Krankenversicherung über meinen Mann und Rentenversicherung aufstocken (lt. Minijob-Zentrale). Lieben Dank für deine Antworten

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Dann nimm noch den Tip an, daß Du Dir den Beitrag beim Lohnsteuerhilfeverein in Zukunft sparen kannst. Das bißchen Steuererklärung schaffst Du auch allein. Guck Dir an, was die alles eingetragen haben - und mach`s einfach genau so. Ich habe noch keinen Steuerberater getroffen, der mehr rausholt als ich selbst. Wenn ich mal mit einem Steuerberater zu tun hatte, habe ich mich hinterher gefragt, ob er nicht umgekehrt mich bezahlen müßte, weil er noch was dazugelernt hat.

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    Antwort von Annaberg Annaberg

    Ein 400€-Job ist kein richtiger sozialversicherungspflichtiger Job. Du müsstest Dich arbeitslos melden, was aber wieder bedeutet, du kannst keine 400€ dazu verdienen. Frag im Betrieb nach, ob sie dich auf 401€ einstellen, dann ist alles i.O.

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Genau das ist ja mein Problem. Mein AG hat gesagt, entweder 400€ oder er kann mich gar nicht helfen :-( Ich muss also die 400€ nehmen. Weißt du, was passiert, wenn ich mich gar nicht arbeitslos melden würde?

    Kommentar von Espresso EspressoEspresso

    Du wärest u.a. nicht über einen Arbeitgeber sozalversichert müsstest Deine Krankenversicherung aus eigener Tasche zahlen, was sehr teuer werden kann, wenn Du nicht familienmitversichert bist.

    Kommentar von benundeddy benundeddy

    Ich könnte mich doch über meinen Mann familienversichern??? oder sehe ich da jetzt was falsch. Die Kids müssten dann auch über ihn versichert werden? Ich sag ja, bin total verwirrt....

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