Ein Minijob kann, auch parallel zu einem Hauptjob, ohne Steuerkarte ausgeübt werden, wenn der Arbeitgeber die pauschalen Abgaben bezahlt.
Zahlt der Arbeitgeber die pauschale Steuer nicht, wird der Minijob auf Steuerkarte abgerechnet. Dies ist in der Regel für den Arbeitnehmer von Nachteil, vor allem wenn er einen anderen Hauptjob hat.
Ob Sie sich arbeitslos melden, hängt davon ab ob Sie wieder einen Hauptjob suchen bzw. einen Anspruch auf ALG 1 Leistungen haben.
Achtung:
Nur mit einem 400 Euro Job haben Sie keine eigene Krankenversicherung, Sie müssen sich gegebenenfalls zusätzlich versichern!
Durch Zahlung eines Zusatzbetrags können Sie sich mit einem Minijob Rentenversicherungsansprüche erwerben.
Reden Sie auf jeden Fall vorher mit der Agentur für Arbeit, was diese dazu meint dass der Arbeitgeber Sie reduziert nur noch auf 400 Euro Basis beschäftigen kann, nicht dass Sie dadurch Nachteile erleiden (Sperre).
Hier noch eine gute Seite zum Thema Minijob.
www.minijobzentrale.de
Peter Kleinsorge
Allerdings weiß ich, das ich nur noch ein halbes Jahr Anspruch auf ALGI habe. Wenn ich danach einfach auf ALGII verzichte und meine 400€ nehme, geht das ????? Aber da fehlt mir dann sicher wieder die Sozialversicherung???