Hallo,
das Einkommen von Familienversicherten, die einen Minijob haben, darf nur insgesamt maximal 400 Euro mtl. betragen.Es werden auch Einkommen aus Zinsen, miete und selbständiger Täötigkeit mitgerechnet. Sonst endet die kostenlose Familienversicherung.
Bei selbständiger Tätigkeit gibt es neben der Einkommenshöhe noch die zusätzliche Besonderheit, dass die Tätigkeit nicht hauptberuflich sein darf. Hierbei sind folgende Punkte wichtig:
wöchentliche Arbeitszeit als Selbständige
werden als Selbständige eigene Arbeitnehmer beschäftigt?
Stammen aus der Selbständigkeit die Haupteinnahmen?
Am besten bei der Krankenkasse vorbeigehen und auf jeden Fall um eine schriftliche Entscheidung bitten.
Gruß
RHW
Danke für die Antwort - Hat mir für den Anfang schon mal weitergeholfen. Am Anfang dieser Selbständigkeit rechne ich eher mit einem Minus, wenn man dann noch hohe Krankenkassenbeiträge zahlen muss lohnt sich das nicht wirklich. Grüße Oeki