1

400€-Job und weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Frage von myQuestion09 myQuestion09

Hallo zusammen, folgende Frage: Ich habe vor kurzem meine Ausbildung abgeschlossen und habe mich danach arbeitslos melden müssen. Da mein Verdienst in der Ausbildung sehr gering war, habe ich auch nur ca. 200€ Arbeitslosengeld bekommen. Jetzt habe ich aber ein 400€-Job und die Mitarbeiterin des Arbeitsamtes sagte mir, dass ich jetzt kein Arbeitslosengeld mehr bekommen würde. Aber das kann doch nicht stimmen? Ich mein 400€ reichen nicht zum leben wenn man noch Miete zahlen muss usw. Sie sagte dass 165€ angerechnet werden müssen und ich dann bei 0€ wäre. Aber gibts da nicht auch eine Grenze? Kennt sich da jemand aus?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von mieze50 mieze50

    Aaalso: Zunächst einmal ist nur die Stundengrenze für die Agentur für Arbeit wichtig, die muss nämlich unter 15 Std./Wo. sein. Also darfst du max. 14,9 Stunden die Woche arbeiten. Solltest du darüber liegen, fällt dein Anspruch auf Arbeitslosengeld weg.

    Das Gehalt spielt letztendlich keine Rolle für den Anspruch. Die Bearbeiterin meint das aber so: 165 Euro Freibetrag hast du monatlich + Fahrtkosten falls die entstehen. Der Rest wird angerechnet. D.h. wenn du 400 Euro verdienst, müssten 235,- Euro angerechnet werden. Da du aber nur 200 Euro Arbeitslosengeld bekommst, bleibt da logischerweise nix mehr übrig.

    Wenn du den Job dennoch annimmst, dann musst du Arbeitslosengeld 2 beantragen.

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Ei nen 400 € Job kannst du dir nur leisten, wenn du anderweitig versichert bist. Für den Bezug von AlG 1 musst der Arbeitsverwaltung auch zur Verfügung stehen. Du darfst also höchsten 14,5 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem darfst du höchstens 165 € im Monat zusätzlich verdienen.

    Bei 200 € AlG 1 hast du aber zusätzlich einen Anspruch auf AlG 2. Das liegt in jedem Fall höher. Wieso hast du das denn nicht beantragt?

    Kommentar von myQuestion09 myQuestion09

    ich hab mal gefragt und da hieß es dass es darauf ankommt wie viel mein Vater verdient, weil ich noch bei ihm wohne, und wie viel ich jetzt verdiene. Das wären also 2000,-€ von ihm und 400,-€ von mir. Er muss aber noch ein Kredit für das Haus bezahlen und hat mich, als 20 jährige und noch 3 minderjährige Kinder. Weiterhin hab ich noch erspartes Geld auf meinem Sparbuch. Wie stehen da die Chancen dass ich AlG2 bekomme? Und wie sieht es mit dem Wohngeld aus? Bekomm ich das nur wenn ich ausziehe oder auch wenn ich noch Zuhause wohne und meinem Vater eine kleine Miete zahle?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wohngeld bekämst du nur, wenn du mit deinem Vater eine Miete vereinbaren würdest, und du eine geschlossenen Wohneinheit hast.

    Dein Guthaben ist mit 150€ pro Lebensjahr mindestens 3.100 € als Freibetrag geschützt. Darüber hinaus wäre eine Altersversorgung mit 750 € pro Lebensjahr geschützt.

    Ob du Anspruch auf AlG 2 hättest bekommst du nur raus, wenn du einen Antrag stellst, und dein Vater seine Vermögensverhältnisse offen legt.

  • 1
    Antwort von Smudo1284 Smudo1284

    Ich war mal in derselben Situation letztes Jahr nach meiner Ausbildung. Allerdings hatte ich damals noch 350 € Hinterbliebenenrente.

    Bei einem 400 € Job hat man keinen Anspruch mehr, da man ja mehr verdient, als man vom Amt kriegt.

    Du kannst und solltest Hartz4 beantragen. Was du dann an Geldern kriegst, ist Miete + 364 € Lebensunterhalt und 165 € mehr durch den 400 € Job. Du hast dann ja die 400 € auf deinem Konto und kriegst dementsprechend weniger vom Jobcenter, aber was ich oben erwähnt habe, hast du unterm Strich!!

    Von den 364 € + 165 € anrechnungsfrei musst du halt noch deinen Strom zahlen.

    Viele Grüße

    Kommentar von quietscheratsch quietscheratschquietscheratsch

    Beantrage beim Amt zusätzliche Leistungen zur Grundsicherung !

    Ich verstehe nicht, warum Dir Deine Beraterin sowas nicht sagt. Von den 400 Euro bleiben Dir 165 Euro.

  • 0
    Antwort von LadyMo LadyMo

    Guten Morgen,

    die Minijobs oder 400 EUR Jobs sind ausschließlich für "nicht arbeitssuchende" geeignet. Also gerne Rentner, Studenten u.s.w.(alle, die noch Einkünfte haben neben dem Job) Du kannst einen Minojob neben Deiner Hauptbeschäftigung haben (daher ja auch MINI Job - also steuerfrei auf der LSt - Karte nicht eintragbar) Du kannst auch zwei Minijobs haben mit der Voraussetzung, daß der Monatsverdienst nicht über EUR 400 liegt. Da das Arbeitslosengeld sich nach dem letzten Verdienst errechnet ist ein Minijob eine denkbar schlechte Alternative. Bitte versuche, den Minijob auf Teilzeit zumstellen zu können. Du kannst v. EUR 400,00 Deine Lebenshaltungskosten einfach nicht decken.

    Lg Mo

    Kommentar von myQuestion09 myQuestion09

    Kann man denn nicht irgendwo Wohngeld beantragen?

    Kommentar von Smudo1284 Smudo1284Smudo1284

    Nein, Hartz4, siehe mal meine Antwort.

  • 0
    Antwort von kaesefuss kaesefuss

    Wenn du mehr verdienst als du ALG 1erhälst, bei 400 Euro Jobs, bekommst du kein Geld vom Amt. Achte darauf,das dich das Amt kranken versichert und deine Rentenbeiträge einzahlt.

    Kommentar von thailao thailaothailao

    Die Arge bezahlt keine Rentenbeiträge mehr

    Kommentar von Smudo1284 Smudo1284Smudo1284

    Die Rentenbeiträge kann man aber beim AG angeben, dass er sie abzieht und einzahlt, sind dann von 400 € ca. 23 € weniger, die man kriegt.

    Ein Teil zahlt zudem der AG. Ich wurde beim 400 € Job vom Chef darauf hingewiesen und gefragt, ob ich dies möchte.

  • 0
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Nur wenn Du den 400€ Job bereits länger als 3 Jahre machst darfst Du es behalten.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.