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400€ Job (Minijob) was passiert mit der Lohnsteuerkarte?

Frage von DevDi DevDi

Hallo,

meine Frau hat ein ruhendes Arbeitsverhältnis weil sie in Elternzeit gegangen ist und hat bisherr die Lohnsteuerkarte immer beim Arbeitgeber abgegeben. Jetzt will meine Frau einen Minijob für 400€ nehmen (bei einem anderen Arbeitgeber), muss sie jetzt die Lohnsteuerkarte für 2010 bei dem Arbeitgeber für den 400€ Job abgeben oder bei dem alten Arbeitgeber? Wird der 400€ Job überhaupt versteuert? Wenn ja wie?

Danke

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Antworten (6)

  • 3
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Kleinsorge Kleinsorge

    Der Arbeitgeber kann den Minijob pauschal versteuern, dann fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Hierzu muss er der Arbeitgeber den pauschalen Rentenbetrag von 15% bezahlen. Ihre Frau kann die Rentenversicherung freiwillig aufstocken um einen Rentenversicherungsanspruch zu erwerben. Dies ist der Regelfall. Es kann aber sein dass der Arbeitgeber die steuerkarte trotzdem haben möchte.

    Kommt eine pauschale Besteuerung nicht in Frage dann erfolgt die Abrechnung des Minijobs per Lohnsteuerkarte. Ihre Frau sollte dann Ihren Arbeitgeber bitten dass er ihr die Lohnsteuerkarte zuschickt.

    Hier eine Seite mit Informationen.

    http://www.400-euro.de/400/400-lohnsteuer.html

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Herr Kleinsorge,kann der A.nehmer auch die Lohnsteuerkarte ablehnen? Und welche Vorteile hat es für den A.geber, wenn er die Lohnsteuerkarte anbietet?. Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) empfiehlt: "Arbeitnehmer sollten in der Regel eine zweite Lohnsteuerkarte meiden, empfiehlt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL). Der Extralohn muss bei dieser Variante meist voll versteuert werden. «Die Abzüge sind krass, da geht zunächst rund die Hälfte weg», winkt der Fachmann ab." Herr Kleinsorge,irgendwie werde ich aus seiner Begründung nicht schlau. Warum stehen die Abzüge hier in einem grossen Missverhältnis?

    http://www.n24.de/news/newsitem_4858283.html

    Kommentar von Kleinsorge KleinsorgeKleinsorge

    Der Regelfall ist dass der Arbeitgeber die Abgaben pauschal abführt, dann ist der Minijob steuerfrei.

    Muss der Minijob über die Steuerkarte abgerechnet werden, weil der Arbeitgeber die Abgaben nicht pauschal bezahlen möchte werden bei den Steuerklassen 5 und 6 Lohnsteuern fällig. Bei Steuerklasse 5 sind dies 48,50 Euro, bei Steuerklasse 6 sind dies 60 Euro, dazu kommt noch die Kirchensteuer.

    Die Aussage von E. Nöll ist prinzipiell richtig, die Betonung liegt auf zunächst, da zu viel gezahlte Steuern im Rahmen des Einkommenssteuerausgleichs zurückgezahlt werden.

    Besteht der Arbeitgeber auf der Abrechnung über Steuerkarte bleibt dem Arbeitnehmer nur den Job abzulehnen oder den Arbeitgeber davon zu überzeugen die Abgaben pauschal zu zahlen.

    Peter Kleinsorge

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Danke schön!

  • 2
    Antwort von heinmueck heinmueck

    Für den Minijob muss deine Frau keine Lohnsteuerkarte abgeben. (Es kann aber sein, dass der Minijobarbeitgeber eine Kopie möchte um dort einige Daten abzuschreiben).

    Der 400-Euro-Job wird zwar versteuert, doch ihr werdet davon nichts mitbekommen. Auf der Abrechnung taucht kein Abzug für Steuern auf. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von meist 30,77 Prozent zusätzlich an die Knappschaft (Minijobzentrale). In dieser Pauschale sind auch 2 % Steuern enthalten.

    Der Arbeitnehmer hat keine Abzüge, viele wissen nicht einmal, dass der Arbeitgeber noch rund 123 Euro extra abführt.

    Vorteil für den Arbeitnehmer: klar und übersichtlich, keine Abzüge.

    Nachteil für den Arbeitnehmer: es werden ohne Weiteres keine Punkte auf dem Rentenkonto gutgeschrieben - die Rente erhöht sich durch den Minijob nicht. Auch bei einer eventuellen zukünftigen Berechnung von Arbeitslosengeld bleiben die 400 Euro unberücksichtigt.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Hier steht, dass der A.nehmer die Möglichkeit hätte durch Eigenleistung/ Zuzahlung seine Rente aufzustocken, damit die Minijob-Beschäftigungsmonate voll auf die verschiedenen Wartezeiten für die Rente angerechnet werdem, zum Beispiel für einen früheren Rentenbeginn.

    http://www.kbwn.de/html/riester.html

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
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    Antwort von mkamannheim mkamannheim

    nein. nur nachweisen dass sie sozialversichert ist, anhand der versicherungsnummer, mehr braucht der AG nicht

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    Antwort von ElyBelly ElyBelly

    Also, der AG kann einen Minijobbler pauschal, also mit 2 % PauschSt. anmelden ( kann aber diese Steuer auch über den AN abwälzen, d. h. der AN hat 2 % Abgaben) oder er legt die LSt.Karte I (Steuerklasse 1) vor, dann muss weder AG noch AN Steuern zahlen.

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    Antwort von DevourYou DevourYou

    Unter 400 Euro nicht, da sie somit als "geringfügig Beschäftigt" eingestuft worden ist. Die Lohnsteuerkarte muss an den neuen Arbeitgeber.

  • 0
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Dieser Job ist gänzlich steuerfrei und die Lohnsteuerkarte kann man zu Hause lassen. Diese wird meistens nicht benötigt (außer im öffentl. Dienst).

    Anders ist es, wenn sie zu ihrem Hauptjob noch zusätzlich den 400 Euro-Job nimmt. Dann ist es steuerpflichtig.

    Kommentar von DevourYou DevourYouDevourYou

    Quark! Ich musste auch eine Lohnsteuerkarte abgeben. Und ich verdiene beim Praktikum auch knapp unter 400.

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Nun, ich habe einen Minijob, da wurde die Lohnsteuerkarte nie benötigt, auch nicht vom Finanzamt. Anders ist es im öffentl. Dienst.

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    Das ist nicht so ganz richtig.

    http://tinyurl.com/ykfakue > ratgeber-ungesicherte-jobs

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1
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