Hallo,
ich bin Studentin, bekomme noch Kindergeld und habe einen 400€-Job. Außerdem arbeite ich in den Semesterferien für 3 Wochen im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung. 400€-Job und kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien "machen keine Probleme" bezüglich der Steuer, das weiß ich.
Allerdings habe ich jetzt von einem gemeinnützigen Verein einen Vertretungsjob angeboten bekommen. Hierbei würde ich ab und zu, wenn Bedarf besteht, einspringen und bei der Betreuung von Grundschulkindern helfen. Der Verein sagte mir, dass eine Bezahlung in Form einer Aufwandsentschädigung möglich wäre, wenn ich es nicht als Minijob machen kann.
Würde ich trotz meines Minijobs und der Aufwandentschädigung des Vertretungsjobs weiterhin keine Steuern zahlen müssen? Und hat das Auswirkungen auf das Kindergeld?
Wäre über baldige Antworten froh, da ich bald ein Gespräch habe, ob ich den Job annehme oder nicht...
Vielen Dank schonmal!
die 50tage regelung gibt es schon lange nicht mehr.
um die studentische stellung bei der kk nicht zu gefährden ist es ausreichend wenn genügend zeit für das studium übrig bleibt.
Kurzfristig, also versicherungsfrei, kann man 50 Tage kurzfristig angemeldet sein. DIese Regelung hat es gestern noch gegeben.
Was du vielleicht meinst ist die Renten- und Arbeitslosenversicherungsfreie Beschäftigung von Studenten. Die hat nichts mit kurzfristiger Beschäftigung zu tun.
sorry, du hast recht, hatte nur den günstigen krankenkassenbeitrag für studenten im kopf.
hast recht.
Ja also mit Minijob und kurzfristiger Beschäftigung habe ich auch kein Problem.
Das es diese 50-Tage-Regelung nicht mehr gibt, habe ich noch nicht gehört. Stimmt das?
Nein, die 50-Tage-Regelung besteht noch