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400€-Job/Minijob UND Job mit Aufwandsentschädigung => steuerfrei???

Frage von Fifiph Fifiph

Hallo,

ich bin Studentin, bekomme noch Kindergeld und habe einen 400€-Job. Außerdem arbeite ich in den Semesterferien für 3 Wochen im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung. 400€-Job und kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien "machen keine Probleme" bezüglich der Steuer, das weiß ich.

Allerdings habe ich jetzt von einem gemeinnützigen Verein einen Vertretungsjob angeboten bekommen. Hierbei würde ich ab und zu, wenn Bedarf besteht, einspringen und bei der Betreuung von Grundschulkindern helfen. Der Verein sagte mir, dass eine Bezahlung in Form einer Aufwandsentschädigung möglich wäre, wenn ich es nicht als Minijob machen kann.

Würde ich trotz meines Minijobs und der Aufwandentschädigung des Vertretungsjobs weiterhin keine Steuern zahlen müssen? Und hat das Auswirkungen auf das Kindergeld?

Wäre über baldige Antworten froh, da ich bald ein Gespräch habe, ob ich den Job annehme oder nicht...

Vielen Dank schonmal!

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Antworten (3)

  • 0
    Antwort von Lavendel53 Lavendel53

    Kindergeld bekommen deine Eltern so lange deine steuerpfl.Einkünfte den Eingangssteuersatz nicht überschreiten. Das dürften ca. 8000 Euro jährlich sein.

    Du darfst 50 Tage im Jahr kurzfristig beschäftigt sein, vielleicht reicht die Zeit aus für die Vertretung. Du hättest ja noch 29 Tage.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    die 50tage regelung gibt es schon lange nicht mehr.
    um die studentische stellung bei der kk nicht zu gefährden ist es ausreichend wenn genügend zeit für das studium übrig bleibt.

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Kurzfristig, also versicherungsfrei, kann man 50 Tage kurzfristig angemeldet sein. DIese Regelung hat es gestern noch gegeben.

    Was du vielleicht meinst ist die Renten- und Arbeitslosenversicherungsfreie Beschäftigung von Studenten. Die hat nichts mit kurzfristiger Beschäftigung zu tun.

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    sorry, du hast recht, hatte nur den günstigen krankenkassenbeitrag für studenten im kopf.
    hast recht.

    Kommentar von Fifiph Fifiph

    Ja also mit Minijob und kurzfristiger Beschäftigung habe ich auch kein Problem.

    Das es diese 50-Tage-Regelung nicht mehr gibt, habe ich noch nicht gehört. Stimmt das?

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Nein, die 50-Tage-Regelung besteht noch

    Kommentar von Fifiph Fifiph

    Aber was wäre das dann für ein Vertrag, man weiß ja vorher noch nicht, wie oft ich einspringen muss als Vertretung? Zählen bei einer 5 Tage-Woche auch die Wochenenden mit oder nur die reinen Arbeitstage (bei meinem Ferienjob)?

    Kommentar von Morpheus99 Morpheus99Morpheus99

    Kurzfristige Beschäftigung = KALENDERTAGE, also auch die Wochenenden mit.
    Beim Gemeinnützigen hast Du wahrscheinlich keinen Vertrag (also so kenn ich das mit den Ehrenamtlichen). Du wirst angefordert wenn Du gebraucht wirst und bekommst dann stundenmäßig eine Aufwandspauschale.

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Die genaue Fristen bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind zwei Monate am Stück oder eben tageweise Anmeldungen. Also nur die tatsächlichen Arbeitstage max. 50.

    Kommentar von Lavendel53 Lavendel53Lavendel53

    Du kannst eine geringfügige, eine kurzfristige und ein ehrenamtliche Tätigkeit nebeneinander ausüben.

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    Antwort von Morpheus99 Morpheus99

    Bei einem gemeinnützigen Verein kannst Du ehrenamtlich arbeiten und erhältst dafür eine Entschädigung. Das wird weder auf Minijob noch auf kurzfristige Beschäftigung angerechnet.
    Wie's mit dem Kindergeld ist weiss ich nicht.
    Übrigens dürfen kurzfristige Beschäftigung und Minijob nicht beim gleichen Arbeitgeber sein.

    Kommentar von Ioooo IooooIoooo

    Beim Kindergeld zählen so ziemlich alle steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte (außer Unterhalt von den Eltern).

    Mit 12*400 € + "3 Wochen kurzfristige Beschäftigung" + "Aufwandsentschädigung Y" kommt die Grenze in Sichtweite.

    Von diesen steuerfreien Jobs können übrigens nicht die 920€ Werbungskosten, sondern nur 180€ abgezogen werden!

    mehr: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

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    Antwort von domchef domchef

    um das kindergeld nicht zu gefährden darfst du im jahr nicht mehr als 7680 verdienen.
    steuerlich ist der 400 eurojob belanglos. kannst also davon ausgehen das du auch weiterhin keine steuern zahlen mußt.

    Kommentar von Fifiph Fifiph

    Ok, also unter dem Betrag würde ich denke ich bleiben.

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