Man muss ja in der Steuererklärung auch einen 400€ Job angeben. Wird der Verdienst aus dieser Beschäftigung dann auch zu dem jährlichen steuerfreien Betrag dazugerechnet? Bsp: Ich habe 2007 meine Ausbildung beendet und später als Angestellte gearbeitet. Der Bruttolohn aus beiden Tätigkeiten beträgt ca. 5900€. Zu dem habe ich während der Ausbildung Halbwaisenrente in Höhe von insg. ca. 1500€ bezogen. Im Sommer habe ich auf 400€ Basis gearbeitet und insg. ca. 1000€ verdient. Ist es wahrscheinlich, dass ich die gezahlte Lohnsteuer zurück bekomme? Oder wird wirklich jeder Verdienst zusammengerechnet?
Ich glaube,es wird alles zusammengerechnet,so ist es doch immer,wenn man Geld verdient,sollte Steuern auch bezahlt werden.Willkommen in der realität Deutschland,es wird nicht besser,aber schlechter..
Verbindliche und genaue Aussagen kann ich dir nicht geben. Aber ich hatte alles bei meiner ersten Steuererklärung nach der Ausbildung angegeben. Es gab dann auch einiges an Geld zurück, da die Steuern ja aufs Jahr gerechnet werden und ich bis August unter dem zu versteuernden Einkommen lag.
Das kannst Du alles in der Steuerklärung angeben weil der Grundfreibetrag ziemlich hoch ist 7XXX Euro. Dazu kommen noch etliche Pauschbeträge so das Steuern effektiv erst bei über 10000 im Jahr anfallen dürften.

Minijobs sind in der Steuererklärung nicht mit anzugeben. Diese werden durch die Pauschalierung vom Arbeitgeber versteuert und betreffen nicht mehr die Jahressteuererklärung des Steuerpflichtigen.
Alle anderen Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben, also auch die Rente.
Inwieweit die Halbwaisenrente angerechnet wird kann ich nicht sagen.
Was kommt außer Minijobs in die Spalte sonstige Einnahmen? Wenn Jemand 2 Minijobs hat wie meinst Du kontrolliert der Staat?
JoWaKu am 10. Juni 2008 14:04 Der/die Arbeitgeber haben es als ihre Ausgabe un den Unterlagen.
Ein kleiner Quervergleich bei der Steuerprüfung und schon ist der "Grauarbeiter" am Haken.
Wolfi0410 am 11. Juni 2008 13:57 Kontrolle erfolgt über die Meldungen zur Sozialversicherung bei der Mionijobzentrale. da fällt es auf wenn jemand mehr als 400€/Monat über Minijobs verdient.
JoWaKu am 10. Juni 2008 14:02 Das stimmt nur, wenn der Arbeitgeber die pauschale Steuer bezahlt hat. (siehe mein Posting)

Minijobs sind in der Steuererklärung nicht mit anzugeben, wenn der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer bezaahlt hat.
Das ist meist der Fall, aber nicht immer(!).
Wenn er Arbeitnehmer die Steuergezahlt hat, wird der MJ in Anlage N angegeben.
Halbwaisenrente ist steuerfrei.
Alle Einkünfte in derAusbildungszeit sind auch der Kindergeldkasse anzugeben.
Wenn man in einem Jahr unterschiedlich hoch verdient hat, lohnt sich die Einkommensteuererklärung besonders: www.klicktipps.de/einkommensteuer_faq.php#sinnvoll
Ich halte die Postings, die sagen Minijob muss nicht angegeben werden für falsch. Das Einkommen ist zwar nicht zu versteuern, wird abr sehr wohl bei der Berechnung der Steuer berücksichtigt (ALG usw. muss auch immer angegeben werden, auch wenn es nicht versteuert wird).
Du wirst voraussichtlich alle Steuern wiederbekommen, da nach deinen Angaben "nur" 8400,- Einkommen da waren und Grundfreibetrag + normale Werbungskosten das immer übersteigen.
Ich möchte nochmals betonen, dass ich den Minijob angeben würde und viele Postings hier nicht richtig und verbindlich sind (evtl. schließt das meine ein ;-) )