Kann man in Dtl einen 400€Job annehmen mit nur einem Zweitwohnsitz in Dtl und Hauptwohnsitz im Ausland(Ungarn)?Dies fragte mich eine ung.Bekannte,leider konnte ich da keine Auskunft geben,da ich nichts dazu im Internet gefunden.
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SetzKussSetzKuss
Bei einer Arbeitsaufnahme in Deutschland geht es zunächst nicht darum, ob du Deutsche oder Ungarin oder Angehörige eines anderen EU-Mitgiedslandes bist, sondern es geht (aus Steuer- und versicherungsrechtlichen Gründen) um die Rechtsbegiffe "Erstwohnsitz" oder "Zweitwohnsitz". Generell gilt für alle EU-Mitgliedsländer das freie Einreise-, Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht. Auch eine Ungarin kann ab 01.01.2011 sich in Deutschland einen Job suchen, egal ob festangestellt oder Teilzeit. Beträgt der Aufenthalt und der Job in Deutschland (oder einem anderen EU-Land) weniger als drei Monate, dann muss man sich nicht polizeilich ummelden, sondern kann seinen Hauptwohnsitz in Ungarn (oder einem anderen EU-Herkunftsland) beibehalten. Ist die Aufenthaltsdauer jedoch länger als drei Monate, so muss man sich ummelden und seinen Hauptwohnsitz (also seinen Erstwohnsitz) aus steuer- und versicherungsrechtlichen Gründen in jenes Land verlegen, in dem man fest arbeitet. Denn man zahlt ja seine Steuern und Rentenversicherungen in jenem Land, in dem man arbeitet. Nach dem Gesetz geht es nicht, dass man in Ungarn mit Erstwohnsitz gemeldet ist, aber sich in Deutschland aufhält und in Deutschland arbeitet. Ausnahme: Es sei denn, man ist nur vorübergehend (bis zu zwei Jahren) von Ungarn und von einer ungarischen Firma nach Deutschland "entsandt" und arbeitet mit einem ungarischen Arbeitsvertrag in Deutschland. Nur in diesem Fall darf man seinen Erstwohnsitz im Herkunftsland behalten und zahlt auch in Ungarn (im Herkunftsland) seine Steuern und seine Renten- und Sozialversicherung. Wer aber in Deutschland einreist, sich hier einen Job bei einer in Deutschland ansässigen Firma suchst, muss sich (laut Gesetz) ummelden und ist hier Steuer- und versicherungspflichtig. (denn bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit willst du ja auch von Deutschland dein Arbeitslosengeld und dein Krankengeld und notfalls auch Sozialhilfe und später deine Rente erhalten). Oder? Dieses Gesetz mit dem Erstwohnsitz-Ummelden wird zwar in der Praxis nicht immer eingehalten und ist auch nicht immer nachprüfbar. Wenn man aber erwischt wird, ist es ein Vergehen gegen die Meldepflicht, sowie ein Vergehen gegen das Steuer- und Versicherungsrecht. (Und ihr habt Nachteile z.B. bei der Lonsteuerrückerstattung, beim Arbeitslosern- oder Krankengeld, oder später bei der Rentenberechnung). Mein Tipp: Sich in Deutschland eine Arbeit und eine Wohnung suchen, darauf achten dass der ArbeitGEBER alle Anmeldungen bei Steuer- unD Verssicherung vorgenommen hat, und dann mit dem ungarischen Personalausweis oder Reisepass sich bei der deutschen Meldebehörde polizeilich mit Erstwohnsitz anmelden. Nach dem EU-Gesetz muss die deutsche Meldebehörde die Ummeldung vornehmen und akzeptieren, ohne dass man vorher auf der Ausländerbehörde war. (Mitglieder der EU sind keine Ausländer, sondern Europäer). Dabei nicht vergessen, sich in Ungarn polizeilich mit Erstwohnsitz abzumelden (eventuell den ehemaligen Erstwohnsitz als Zweitwohnsitz in Ungarn deklarieren). Merke: Der Zweitwohnsitz hat keine steuer- oder versicherungsrechtiche Relevanz! Entscheident ist nach dem Gesetz immer der "Erstwohnsitz". Ich empfehle jedem, sich vor Umzug und vor Arbeitsaufnahme mit dem europäischen EU-Niederlassungsrecht, mit dem Steuer- und Versicherungsrecht des Gastlandes sowie mit den Begriffen "Erst- und Zeitwohnsitz" intensiv zu befassen, um später keine Nachteile zu haben.
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MaeldaeMaeldae
Dies kann derzeit noch problematisch sein, da es eine Übergangsregelung nach der EU-Osterweiterung gibt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-Beitrittskandidaten von 2004 beschneidet. Diese Regelung wird aber spätestens 2011 auslaufen. Ab nächstem Jahr solltes es kein Problem sein.
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BobsieBobsie
Wenn Du Deutsche bist, ja. Bist Du Ungarin, musst Du auf der Ausländerbehörde nachfragen.
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Ich danke Dir fuer diese ausfuehrliche Antwort.Da kann ich aber jetzt fleissig uebersetzen....:D
Vielleicht brauchst du nicht alles in voller Länge und Breite zu übersetzen und kannst dich auf die wichtigsten Punkte als Zusammenfassung konzentrieren. Außerdem gibt es bei der EU-Webseite eine Seite in Ungarisch, wo Ungarn das alles nachlesen können. Alles Gute bei euerem Vorhaben. Michael