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400€ Job + geringfügige Beschäftigung

gefragt von schabe84 am 07.04.2009 um 10:28 Uhr

Hi zusammen,

Sachverhalt: Ich arbeite seit dem 1.3 (bis zum 31.5) für meine FH (bin somit Student) als HiWi. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine geringfügige Beschäftigung ausübe. Der FH habe ich meine Lohnsteuerkarte gegeben. Heißt der Job läuft also auf meine Lohnsteuerkarte. Seit dem 1.4 habe ich zusätzlich einen Mini-Job auf 400€ Basis (ohne Lohnsteuerkarte)

Frage: Meine Frage ist nun, wie sich das steuerlich auf mich auswirkt. Ich habe mich im Internet bereits ein wenig informiert aber leider noch keine befriedigende Antwort auf meine Frage bekommen. Kann es da ebenfalls zu Änderungen bezüglich meiner Krankenversicherung kommen? Da ich 24 bin muss ich mich noch nicht selbst versichern.

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Minijob x 539 Lohnsteuerkarte x 211 Besteuerung x 20

Mismid
beantwortet von Mismid am 7. April 2009 11:05
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steuerlich hat es keine Auswirkungen, da der 400 Euro Job eh "steuerfrei" ist (du bekommst halt enstprechend weniger Stundenlohn, da der Arbeitgeber pauschal versteuert) und du beim anderen Hiwi-job wohl kaum über den Steuerfreibetrag hinauskommst. Bei der Krankenversicherung mußt du schauen daß du ingesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, sonst müßtest Krankenkassen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Ausnahme: während der Semesterferien darf man unbegrenzt arebiten

Kommentar von schabe84 am 7. April 2009 11:13

Das hört sich doch gut an. Also bei der HiWi Stelle bekomm ich den ganz normalen HiWi Satz von 7,78€ was mich nachher auf die drei Monate verteilt auf einen Lohn von ca. 750€ bringt. Von der Stundenanzahl bleib ich bei beiden Jobs unter den 20 Stunden die Woche.

Was ich vorhin ganz vergessen hab: Danke für eure Antworten

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 7. April 2009 11:39

wenn Du nun beim zweiten Job in den 3 Monaten nicht mehr als 150 €/Monat verdienst, ist alles im grünen Bereich.


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 7. April 2009 10:36
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Du darfst in geringfügigen Beschäftigungen insgesamt nur 400 € verdienen. Ein Mini-Job ist eine geringfügige Beschäftigung. Wenn Du 2 Minijobs hast, darfst Du zusammen auch nicht über 400 € verdienen, sonst wird einer davon sozialversicherungspflichtig.
Ob Du eine Lohnsteuerkarte abgibst oder nicht, ist in dem Fall eigentlich egal, es ist nur so dass sich der AG die 2% Pauschalsteuer spart

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 7. April 2009 10:43

noch 'ne Frage: bist Du bei der Bundesknappschaft gemeldet mit Deinem Job bei der FH (Du hast na sicher eine Meldung zur Sozialversicherung bekommen, da steht das drauf)

Kommentar von schabe84 am 7. April 2009 10:54

Ich habe für beide Stellen meine Sozialversicherungsnummer (Bundesknappschaft) angegeben. Habe von der FH auch ein Schreiben bekommen in dem glaube ich drin steht, dass es steuerfrei ist.

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 7. April 2009 11:12

wie gesagt, steuerfrei (für Dich) ist der Minijob in der Regel immer, da der AG die Pauschalsteuer meistens übernimmt. Hast Du 2 Minijobs, müssen beide AG über diesen Sachverhalt informiert sein.
Wie Mismid richtig schreibt, musst Du auf die 20-Stunden-Regelung wegen der Sozialversicherung achten.
Also: steuerlich insoweit kein Problem wenn Du insgesamt unter 400 € liegst.


neirhog
beantwortet von neirhog am 7. April 2009 10:32
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der minijob müsste trotzdem über deine lohnsteuerkarte laufen, sondt iost es schwarzarbeit. entweder du meldest ein kleinstgewerbe an und bleibst somit steuerfrei muss man aber dann bestimmte Verdienstgrenzen einhalten und 3 Arbeitgeber im Jahr nachweisen), oder du besorgst dir eine 2. Lohnsteuerkarte, wo du zunächst höhere steuern abführen musst, als bei deiner 1, diese aber am Jahresende wieder zurück bekommst.

Kommentar von Simple_avatar2smallMorpheus99 am 7. April 2009 10:36

<<< der minijob müsste trotzdem über deine lohnsteuerkarte laufen, sondt iost es schwarzarbeit.>>>

Sachlich falsch


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