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400€ Job auch nach dem Studium - brauche nun Steuernummer beim Finanzamt ?

Frage von Marienchen Marienchen

Hallo liebe Leute.

Habe einen 400€ Job in meiner Studienzeit gehabt. Nun bin ich keine Studentin mehr, behalte aber meinen Job. Aber jetzt ändert sich doch einiges oder?

Vorher hatte ich eine Lohnsteuerkarte abgegeben. Jetzt muss ich eine Rechnung schreiben für meinen Arbeitgeber. Aber wie wird das nun genau ablaufen? Was muss ich tun dafür, was brauche ich?

Brauche ich eine Steuernummer vom Finanzamt ? Und dann wieder die Lohnsteuerkarte die man mir zurückgeschickt hat?

Und ich habe gehört, dass man beim Finanzamt in irgendwelche Kategorien eingestuft wird, oder?

Mein persönlicher Hintergrund: Dipl. Kommunikationsdesignerin

Lieben Dank!!

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von naninka naninka

    Hallo marienchen,

    Bei Kommuniktaionsdesign-Jobs fällt deine Arbeit unter freiberuflich und nicht gewerblich. Wenn du Rechnungen schreiben sollst, brauchst du dazu aber eine Steuernummer. Ich habe mich in einem ähnlichen Bereich selbstständig gemacht bzw arbeite freiberuflich. Ich hab mich beim örtlichen Finanzamt erkundigt , hab dann dort vor Ort einen Steuererfassungsbogen ausfüllen müssen (angaben zur Tätigkeit, geschätztes Jahreseinkommen, etc.) und ich mußte zusätzlich nur ein formloses Schreiben an das Amt schicken mit der Info, daß ich ab dem Tag X freischaffend tätig bin. Dann hat es etwas gedauert und ein paar Wochen später bekam ich ein Steuernummer zugeschickt.

    Am Ende jeden Jahres mußt du dann beim Finanzamt angeben, was du über das Jahr verdient hast und daraus wird dann die Einkommenssteuer berechnet, die du zu entrichten hast. Wenn es bei dir wirklich nur bei monatlich 400 Euro bleibt, bist du Geringverdiener und mußt keine Steuern zahlen (ich weiß es nicht genau, aber die Grenze liegt irgendwo bei unter 10.000 Euro im Jahr).

    Wenn du sicher bist, daß du auch nicht wesentlich mehr als 400 Euro monatlich verdienen wirst, lohnt es sich auch, bei dem Steuererfassungsbogen anzugeben, daß du Kleinunternehmer bist und dich von der Umsatzsteuer befreien lassen möchtest. Bei so geringen Beträgen macht das nämlich mehr Arbeit als das es dir etwas einbringt. Die Rechnungen mußt du dann nur ohne Mehrwertssteuer stellen. Im Großen und Ganzen ist es aber auf jeden Fall ratsam, eine Info-Termin beim Steuerberater zu machen. Dort kannst du dich umfassend beraten lassen, seriöse Anbieter berechnen dir selbst fürs Erstgespräch nichts, erst wenn du möchtest, daß er am Ende des Jahres deinen Steuerausgleich macht, wird Honorar berechnet - so war es jedenfalls bei mir:-)

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    Antwort von Pumuckl70 Pumuckl70

    Hallo! Ich bin mir nicht sicher, ob Dein Beruf zu einer freiberuflichen Tätigkeit zählt oder als Gewerbe eingestuft wird. Auf jeden Fall möchte ich Dich auf Probleme aufmerksam machen, die auf Dich zukommen könnten, wenn Du nur für einen Auftraggeber arbeitest - da könnte eine Behörde (Versicherung oder Finanzamt) zu der Auffassung kommen, dass Du nur zum Schein selbstständig bist. Abgesehen davon: ich tendiere zum Gewerbe (kannst ja mal nach §18 EStG goggeln, da stehen die anderen drin). Da müsstest Du auf dem Gewerbeamt Deiner Satdt eine Gewerbeanmeldung abgeben. Ein Durchschlag davon sendet das Amt an das Finanzamt, das Dir einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schickt. Nach dessen Ausfüllung bekommst Du eine Steuernummer, die Du auf jeder Rechnung angeben musst. Es gibt noch verschiedene Stolperfallen mit dem Ausweis von Umsatzsteuer, den Rechnungspflichtangaben etc., da wäre sicher eine Steuerberatung angebracht. Viel Glück!

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    Antwort von ohgott ohgott

    Hole dir ein Gewerbeschein / Dienstleistung oder ws auch immer du tust, chack voher ab ob du da irgendwelche teuren Versicherungen brauchst. Steuernummer brauchst du erst wenn du Vorsteuer bezaheln musst...

    Kommentar von ocb77 ocb77

    qutsch steuernummer brachst du immer , wie willst du rechnung schreiben ohne steuernummer!????????

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Guck mal bei www.klicktipps.de

    Du kannst ja auch bei einem Gewerbe Fahrtkosten etc. absetzen.

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    Antwort von ocb77 ocb77

    Also wenn du Rechnungen schreiben mußt , kann es schon mal kein 400 euro job sein. weil dan bist du js schon selbständig oder betreibst ein gewerbe. 400 euro ist dann wen du bei jemandem eingestellt bist und er für dich die steuern bezahlt und alles andere. Lohnsteuerkarte brauchst du dort auch nicht. Eine steuernummer brachst du dann wenn du steuerplichtig wirst, also wenn du bei jemandem eingestellt bist wo du auf lohnsteuerkarte arbeitest oder selbstständig bist oder gewerbetreibend. Du mußt auf jeden fall beim finanzamt melden daß du etwas ausübst und du bekommst eine steuernummer, und wenn dein umsatz im jahr weniger als 17500 euro beträgt dann brauchst du auch keine umsatzsteuervoranmeldung abgeben. so wie ich das sehe hast du als studentin schwarzarbeit betrieben weil du es dem finanzamt nicht gemeldet hast.

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    Antwort von Marienchen Marienchen

    Vielen Dank an euch für eure Mühe und Antworten! Hat mir geholfen.

    Lieben Gruß!

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