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400 € Job Arbeitgeber Sonderabsprachen erlaubt? Arbeitsrecht Arbeitsvertrag

Frage von 57wolken 57wolken

Durch das persönliche Budget (Sozialleistung) werde ich zum Arbeitgeber und kann eine 400 € Kraft einstellen, als Hilfe bei der Pflege. Da es für den zu Pflegenden ein gesundheitliches Risiko darstellt, wenn die Hilfe mit Erkältung käme, wünsche ich, das sie bei den leichtesten Anzeichen von Erkältung nicht kommt und ihre zeiten an anderen Tagen ableistet , wenn sie völlig gesund ist. Nun gibt es aber die gesetzliche Regelung -Lohnfortzahlung bei Krankheit- Wie gestalte ich den Arbeitsvertrag? Darf ich Lohnfortzahlung bei Krankeit auch ganz streichen - jedoch bezahlten Urlaub, oder wären solche Verträge automatisch ungültig, weil sie gegen die gesetzliche Regelung verstoßen?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von guenni222 guenni222

    "Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen."

    Lies mal hier nach: (xxxx durch http, xxx durch 3xw ersetzen!)

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?xxxx://xxx.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

    Kommentar von guenni222 guenni222guenni222

    In dem Link gibts zweimal "http://www", deshalb wird er vom System als Spam gedeutet. Also "xxxx://xxx" ersetzen!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''(xxxx durch http, xxx durch 3xw ersetzen!)''

    Das geht auch einfacher -> http://kURL.de/efah

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    Antwort von spitzohr23 spitzohr23

    Wenn deine Hilfe eine Fortzahlung bei Krankheit will, muß sie ein Attest vom Arzt bringen (kannst du auch schon für einen Tag verlangen - im AV festhalten ! ). Wenn sie einfach fernbleibt, brauchst du das nicht zahlen. Wenn du sie wieder heimschickst, weil du sie heute nicht brauchst, mußt du das auch nicht zahlen (die Fahrtkosten allerdings schon ). Mach ein Stundenkonto und gut ist. Nur wenn sie ein Attest bringt, mußt du die Krankheit auch bezahlen ( und nur dann zahlt auch die Kasse den Ausgleich !).

    Kommentar von 57wolken 57wolken57wolken

    DANKE

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    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Ich denke, das gesundheitliche Risiko ist für die Pflegekraft viel größer.

    400 Euro sind auch kein adaequates Entgelt. Dafür arbeiten nicht einmal die polnischen oder ukrainischen Pflegerinnen.

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    Antwort von bitmap bitmap

    ''Darf ich Lohnfortzahlung bei Krankeit auch ganz streichen''

    • Nein.

    ''oder wären solche Verträge automatisch ungültig, weil sie gegen die gesetzliche Regelung verstoßen?''

    • Nicht automatisch der ganze Vertrag, aber solche Vereinbarungen wären nichtig.
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    Antwort von DerHans DerHans

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann man nicht vertraglich ausklammern. Das gleiche gilt für den bezahlten Urlaub.

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