Durch das persönliche Budget (Sozialleistung) werde ich zum Arbeitgeber und kann eine 400 € Kraft einstellen, als Hilfe bei der Pflege. Da es für den zu Pflegenden ein gesundheitliches Risiko darstellt, wenn die Hilfe mit Erkältung käme, wünsche ich, das sie bei den leichtesten Anzeichen von Erkältung nicht kommt und ihre zeiten an anderen Tagen ableistet , wenn sie völlig gesund ist. Nun gibt es aber die gesetzliche Regelung -Lohnfortzahlung bei Krankheit- Wie gestalte ich den Arbeitsvertrag? Darf ich Lohnfortzahlung bei Krankeit auch ganz streichen - jedoch bezahlten Urlaub, oder wären solche Verträge automatisch ungültig, weil sie gegen die gesetzliche Regelung verstoßen?
400 € Job Arbeitgeber Sonderabsprachen erlaubt? Arbeitsrecht Arbeitsvertrag
Antworten (5)
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1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
guenni222guenni222
"Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen."
Lies mal hier nach: (xxxx durch http, xxx durch 3xw ersetzen!)
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?xxxx://xxx.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm
Kommentar von
bitmapbitmap ''(xxxx durch http, xxx durch 3xw ersetzen!)''
Das geht auch einfacher -> http://kURL.de/efah
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1Antwort von
spitzohr23 Wenn deine Hilfe eine Fortzahlung bei Krankheit will, muß sie ein Attest vom Arzt bringen (kannst du auch schon für einen Tag verlangen - im AV festhalten ! ). Wenn sie einfach fernbleibt, brauchst du das nicht zahlen. Wenn du sie wieder heimschickst, weil du sie heute nicht brauchst, mußt du das auch nicht zahlen (die Fahrtkosten allerdings schon ). Mach ein Stundenkonto und gut ist. Nur wenn sie ein Attest bringt, mußt du die Krankheit auch bezahlen ( und nur dann zahlt auch die Kasse den Ausgleich !).
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57wolken57wolken DANKE
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1Antwort von
BuddyOverstreetBuddyOverstreet
Ich denke, das gesundheitliche Risiko ist für die Pflegekraft viel größer.
400 Euro sind auch kein adaequates Entgelt. Dafür arbeiten nicht einmal die polnischen oder ukrainischen Pflegerinnen.
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1Antwort von
bitmapbitmap
''Darf ich Lohnfortzahlung bei Krankeit auch ganz streichen''
- Nein.
''oder wären solche Verträge automatisch ungültig, weil sie gegen die gesetzliche Regelung verstoßen?''
- Nicht automatisch der ganze Vertrag, aber solche Vereinbarungen wären nichtig.
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1Antwort von
DerHansDerHans
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann man nicht vertraglich ausklammern. Das gleiche gilt für den bezahlten Urlaub.
In dem Link gibts zweimal "http://www", deshalb wird er vom System als Spam gedeutet. Also "xxxx://xxx" ersetzen!