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400€ job

gefragt von angelelaangelela am 19.05.2008 um 14:44 Uhr

Tag zusammen.. Wenn man zB 2 400€ Job´s hat und sonst keine andere arbeit, wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus? Wie ist man dann versichert? Danke für Eure Hilfe..


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anonym
beantwortet von Lissa am 19. Mai 2008 14:46
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Bei zwei 400-Euro-Jobs ist man in beiden versicherungspflichtig, wenn man insgesamt mehr als 400 Euro verdient. und über diese dann auch krankenversichert.

Liegt man unter der 400-Euro -Grenze, muss man sich anders versichern oder ist familienversichert.

www.minijobzentrale.de


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. Mai 2008 14:55
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Beim 400-Euro-Job bist Du über die Knappschaft Bahn See krankenversichert, sofern Dein Arbeitgeber Dich ordnungsgemäss angemeldet hat.

Minijob-Zentrale - Service-Center Cottbus 01801-200504 (Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Mai 2008 15:00

''Beim 400-Euro-Job bist Du über die Knappschaft Bahn See krankenversichert''

Du meinst das jetzt aber nicht generell?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 19. Mai 2008 15:04

Nein. Wenn Du familienversichert usw. bist, tritt die Minijob-Zentrale (http://www.miniobzentrale.de) nicht ein.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Mai 2008 15:16

Man ist auch ohne Familienversicherung bei nem 400-€-Job nicht krankenversichert.

Kommentar von Regenmacher am 19. Mai 2008 15:03

Falsch!!!

Bei einem Minijob geht der Gesetzgeber und auch die Knappschaft davon aus, dass eine Krankenversicherung (z.B. Familienversicherung) besteht.

http://www.400-euro.de/400/versicherung.html

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Mai 2008 15:18

Nö, der Gesetzgeber geht davon aus, dass man bei einem 400-€-Job nicht pflichtversichert ist. Mit Familienversicherung hat das gar nichts zu tun.

Kommentar von Regenmacher am 19. Mai 2008 15:23

Hast auch keine Ahnung, und davon noch zu wenig. Lies dir mal den Link durch.

Als Minijobber bist du nicht krankenversichert. Du musst dich entweder selbst versichern, oder bist über den Partner familienversichert.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Mai 2008 15:27

Häää? Was hab ich denn bitte anderes geschrieben?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 19. Mai 2008 15:30

@Regenmacher & bitmap: Meine Informationen bzgl. Krankenversicherung waren falsch. Siehe jetzt Antwort 15:25.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Mai 2008 15:42

Also ich möchte jetzt hier erst mal wissen, wen Regenmacher bezichtigt, keine Ahnung zu haben.


Franzi85
beantwortet von Franzi85 am 19. Mai 2008 14:47
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Du musst dich privat versichern außer du bist beim arbeitsamt gemeldet oder unter 23 Jahre alt, dann versichert dich die Agentur!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. Mai 2008 14:56

Das ist falsch. http://kuerzer.de/WIn7bY0fX

Und wie kommst du bitte auf das mit dem ''unter 23 Jahre alt, dann versichert dich die Agentur!''?

Kommentar von Baf4874b288ec7bfbcf1cebffffc66f1smallMarieke2712 am 19. Mai 2008 14:58

Ups, hier werden ja Märchen verbreitet. Vielleicht sollte man nur antworten, wenn man sich der Sache auch sicher ist.


anonym
beantwortet von Schingschang am 19. Mai 2008 14:47
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Wenn du zwei 400€ Jobs hast ist einer Sozialpflichtig. Die Grenze ist 400€ und nicht darueber.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 19. Mai 2008 14:48
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familienversicherung beim ehemann ist eine möglichkeit, ansonsten selber versichern.


tradaix
beantwortet von tradaix am 19. Mai 2008 15:25
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Mehrere Minijobs

Auch wenn mehrere Minijobs ausgeübt werden, gilt die Grenze von 400 Euro im Monat für den Gesamtverdienst. Wird sie im Monatsdurchschnitt des Jahres überschritten, so tritt auch Versicherungspflicht in der Krankenversicherung ein. Das bedeutet, dass auch Sonderzahlungen oder einmalige oder kurzfristige Überschreitungen auf das Jahr umgerechnet zur Versicherungspflicht führen können. Unsere Privatkundenbetreuer informieren Sie für diesen Fall gern, da eine Reihe von Besonderheiten zu berücksichtigen sind... http://www.aok.de/bra/rd/128375.htm


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