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400 Euro Nebenjob + Nebenverdienst im Internet? Wie siehts mit den Steuern abgaben aus?

Frage von ThaTruth ThaTruth

Guten Abend liebe Community :)

Und zwar hätte ich da eine Frage, demnächst wollte ich einen 400 Euro Nebenjob antreten BIS 400 Euro ist man ja nicht verpflichtet Steuern abzugeben. Doch wie sieht es aus, wenn man zusätzlich zum Nebenjob einen Verdienst über das Internet macht z.b. 400 € zusätzlich im Monat dazu?

Gibt es einen Steuerrechner woman, dass ganze berechnen kann?

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Antworten (5)

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    Antwort von Sturmwolke Sturmwolke

    Also wenn ich Deine Frage richtig verstanden habe, läuft das so:

    • Du hast einen Hauptjob mit Steuerkarte und Dein Arbeitgeber behält davon Lohnsteuer ein

    • Du willst einen 400-€-Nebenjob antreten. Dafür zahlt Dein zweiter Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer,
      Das mußt Du Deinem Finanzamt nicht melden

    • Du hast über das Internet zusätzlich gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte.
      Für Deine Internet-Einkünfte machst Du am Jahresende eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung und gibst den Gewinn/Verlust in Deiner Einkommensteuererklärung an

    Als groben Richtwert solltest Du während des Jahres ca. 25% Deines Gewinnes aus der Internet-Tätigkeit für das Finanzamt zurücklegen.

    Kommentar von ThaTruth ThaTruth

    Guten Abend,

    erstmal Entschuldigung für die späte Rückantwort. Nein, zurzeit habe ich keinen Hauptjob. Ich besuche derzeit noch eine höhere Handelsschule.

    Über das Internet sollen freiberufliche Einkünfte reinkommen, sodass ich im Monat mit dem 400 Euro Job + dem freiberuflichem Verdienst im Internet bei über 600 Euro im Monat liege bzw. mehr.

    Also wie sieht es im diesem Fall mit den Abgaben aus?

    MfG :)

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    In diesem Fall fällt der erste Punkt (also der Hauptjob mit Steuerkarte weg).
    Sonst ändert sich nichts, Punkt 2 und 3 bleiben wie oben angegeben.

    Kommentar von Sturmwolke SturmwolkeSturmwolke

    Etwas ändert sich doch noch
    da Du ohne den Hauptjob nicht oder nicht viel über das steuerfreie Existenzminimum kommst, mußt Du nicht soviel für das Finanzamt zurücklegen.
    Hier kannst Du Deine Steuerbelastung ausrechnen, wenn Du Deinen Jahresgewinn einträgst.
    http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php

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    Antwort von pollo pollo

    Ich gehe mal davon aus, daß Du noch einen Hauptjob auf Steuerklasse 1-5 hast, da Du schreibst Du wirst einen Minijob auf 400 € Basis antreten. Der weitere Nebenjob ist dann entweder auf Steuerklasse 6 abzurechnen oder Du müsstest dafür ein Gewerbe anmelden. Die Abzüge bei Steuerklasse 6 kannst Du selbst berechnen, dafür gibt es verschiedene Rechner; google mal. LG Pollo

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    Antwort von spung spung

    Wenn du zur Schule gehst, wäre das ganze keine besonders schlaue Aktion. Ab 8004 Euro Jahreseinkünften zahlst du Steuern, die sind so gering, dass man sich keinen Kopf drum machen muss - nur gleichzeitig verlieren deine Eltern dann das Kindergeld und du musst sich selber krankenversichern.

    184 Euro mal 12 sind mal eben 2208 Euro im Jahr (Wenn du 1. oder 2. Kind bist). Dann rechne mal die Kosten für deine Krankenversicherung dazu (15,5 % deines Jahreseinkommens) und die 7008 Euro Kinderfreibetrag, die bei den Eltern weg sind und bei denen für entsprechend höhere Steuern sorgen.

    Also sie zu, dass du nicht über diese 8004 Euro kommst, sonst geht der Schuss ganz schnell nach hinten los und kostet euch als Familie mehr, als das es dir einbringt.

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    Antwort von Gamedia Gamedia

    Hallo,

    die 400 Euro kommen ja aus nicht selbstständiger Arbeit.Folglich brauchst du einen Arbeitgeber.

    Wenn du Einkünfte aus dem Internet zusätzlich hast,oder erzielen willst,geht das ohne Gewerbeanmeldung nicht.

    Angenommen du willst im Internet Handys verkaufen.

    Eigentlich kein Problem , aber du hast dann gegenüber dem Endverbraucher gewisse Verpflichtungen , abgesehen von den behördlichen Auflagen wie Impressum usw.

    Steuerlich sind es ja Einkünfte aus selbständiger Arbeit , und unterliegen somit der Steuerpflicht.Das hat dann nichts mehr mit 400 Euro Job zu tun.

    Selbst wenn man auf seiner Internetseite Einnahmen aus Bannerwerbung etc. erziehlt , muß dies laut Steuergesetz angemeldet und versteuert werden.

    Bei der Gewerbeanmeldung kann man selbst entscheiden , ob man als Kleinunternehmer oder Vollkaufmann auftreten will.Dies hat natürlich Vor-und Nachteile.

    Für den Kleinunternehmer gilt:

    Er ist nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigt. Er muß keine 3monatige Steuer-Voranmeldung beim Finanzamt abliefern. Er kann die Jahresbilanz in einer vereinfachten Form (Einnahme-Überschuß-Rechnung) beim Finanzamt abliefern.

    Ein weiterer Vorteil auch für den Kleinunternehmer ist:

    Er kann sämtliche Aufwendungen die er auf seinen Namen hat , und die in Verbindung mit dem Gewerbe anfallen als Aufwendungen gegenrechnen.

    Ich meine damit z.B. Telefon/Internet-Gebühren, Provider/Domaingebühren,KFZ-Kosten,usw.

    Viel Erfolg - verbraucherberater-portal.de

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    Antwort von holsch holsch

    sage mir mal, wo du das verdienen kannst

    Kommentar von pollo pollopollo

    sehr hilfreich....

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