Hallo,
die 400 Euro kommen ja aus nicht selbstständiger Arbeit.Folglich brauchst du einen Arbeitgeber.
Wenn du Einkünfte aus dem Internet zusätzlich hast,oder erzielen willst,geht das ohne Gewerbeanmeldung nicht.
Angenommen du willst im Internet Handys verkaufen.
Eigentlich kein Problem , aber du hast dann gegenüber dem Endverbraucher gewisse Verpflichtungen , abgesehen von den behördlichen Auflagen wie Impressum usw.
Steuerlich sind es ja Einkünfte aus selbständiger Arbeit , und unterliegen somit der Steuerpflicht.Das hat dann nichts mehr mit 400 Euro Job zu tun.
Selbst wenn man auf seiner Internetseite Einnahmen aus Bannerwerbung etc. erziehlt , muß dies laut Steuergesetz angemeldet und versteuert werden.
Bei der Gewerbeanmeldung kann man selbst entscheiden , ob man als Kleinunternehmer oder Vollkaufmann auftreten will.Dies hat natürlich Vor-und Nachteile.
Für den Kleinunternehmer gilt:
Er ist nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigt.
Er muß keine 3monatige Steuer-Voranmeldung beim Finanzamt abliefern.
Er kann die Jahresbilanz in einer vereinfachten Form (Einnahme-Überschuß-Rechnung) beim Finanzamt abliefern.
Ein weiterer Vorteil auch für den Kleinunternehmer ist:
Er kann sämtliche Aufwendungen die er auf seinen Namen hat , und die in Verbindung mit dem Gewerbe anfallen als Aufwendungen gegenrechnen.
Ich meine damit z.B. Telefon/Internet-Gebühren,
Provider/Domaingebühren,KFZ-Kosten,usw.
Viel Erfolg - verbraucherberater-portal.de
Guten Abend,
erstmal Entschuldigung für die späte Rückantwort. Nein, zurzeit habe ich keinen Hauptjob. Ich besuche derzeit noch eine höhere Handelsschule.
Über das Internet sollen freiberufliche Einkünfte reinkommen, sodass ich im Monat mit dem 400 Euro Job + dem freiberuflichem Verdienst im Internet bei über 600 Euro im Monat liege bzw. mehr.
Also wie sieht es im diesem Fall mit den Abgaben aus?
MfG :)
In diesem Fall fällt der erste Punkt (also der Hauptjob mit Steuerkarte weg).
Sonst ändert sich nichts, Punkt 2 und 3 bleiben wie oben angegeben.
Etwas ändert sich doch noch
da Du ohne den Hauptjob nicht oder nicht viel über das steuerfreie Existenzminimum kommst, mußt Du nicht soviel für das Finanzamt zurücklegen.
Hier kannst Du Deine Steuerbelastung ausrechnen, wenn Du Deinen Jahresgewinn einträgst.
http://www.zinsen-berechnen.de/einkommensteuerrechner.php