hallo miteinander!!! ich bin zur zeit arbeitslos(ALG 2 oder auch hartz4)und wohne mit meiner freundin zusammen-sprich:wir bilden eine bedarfsgemeinschaft.sie steht momentan in einem arbeitsverhältnis und bekommt monatlich ca 1260 euro netto.ich hingegen bekomme vom amt nur 207 euro,da sie das einkommen meiner partnerin angerechnet haben.nun ist folgendes: ich habe aussicht auf einen 400 euro job.wie funktioniert das jetzt mit dem arbeitsamt?habe gehört man kann nur 160 euro davon beziehen und den rest bekommt das arbeitsamt.warum kann ich nicht mehr verdienen,wird das dann an meinen grundregelsatz angerechnet(207euro)?ausserdem weiss ich nicht wie das funktioniert mit den abzügen,wenn der arbeitgeber mir die 400 euro überweist,nimmt sich dann das jobCenter die 240 euro von meinem konto oder wie funktioniert das alles? habe am nächsten montag einen termin bei meiner sachbearbeiterin.... wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet,für jede antwort wäre ich euch sehr verbunden!!! VIELEN DANK FÜR EURE HILFE mfg olsen 82
400 euro job-wie verhält sich das?
Antworten (4)
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waldfee71waldfee71
also das ist so. du bekommst vom arbeitgeber die 400€, musst daraufhin bei der arge die gehaltsabrechnung abgeben. wie du schon gesagt hast, darfst du 160 € behalten, den rest bekommt die arge. es ist aber nicht so, dass die arge das von dir abbucht, sondern das du halt weniger von der arge bekommst, oder dann vielleicht gar nix mehr, da du ja eh nur 207 € bekommst. dafür hättest aber dann halt die 400 € für dich.
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BlonderEngel75 Hallo,
100 Euro darfst du erstmal behalten - da kann dir keiner ran. Alles was drüber ist, bis 400 Euro, davon darfst du 20% behalten und 80% behält das Amt inne. (Dir bleiben also von den 400 nur 160) Du dürftest also nichts mehr vom Amt bekommen, weil du mehr verdienst, wie sie dir im Moment zahlen. (bin mir abr nicht ganz sicher...) Mach dich aber nochmal bei deiner Beraterin kundig.....
VG
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kaeptnblaubaer1kaeptnblaubaer1
Grundsätzlich kannst du so viel verdienen, wie du möchtest. Je höher dein Einkommen ist, desto höher ist auch dein Freibetrag. Das heisst, dass du am Ende mehr Geld im Geldbeutel hast, als ohne Arbeit! Daher: Arbeit lohnt sich immer.
Die Anrechnung von Einkommen auf Arbeitslosengeld II funktioniert folgendermaßen: - 100 EUR sind grundsätzlich immer frei - auf die Beträge, die was 100 EUR übersteigen und unter 900 EUR sind, gibt es nochmal 20 %, auf die Einkommen, die 900 EUR übersteigen, gibt es nochmal 10 %
d. h. : Bei einem Einkommen von 400 EUR verläuft die Anrechnung so:
- 100 EUR frei (400 EUR - 100 EUR = 300 EUR)
- alles was 100 EUR übersteigt 20 % das sind in diesem Fall 300 (300 * 20 % = 60,00 EUR)
Demnach beträgt der Freibetrag bei einem Einkommen von 400 EUR 160,00 EUR. Das heisst, das 240,00 EUR auf dein ALG II angerechnet werden. Diese werden nicht von deinem Konto abgebucht, sondern direkt von deinem dir zustehenden ALG II abgezogen. Da du nur einen Anspruch i. H. v. 207,00 EUR hast, übersteigt das anzurechnende Einkommen deinen Bedarf und du hast keinen Anspruch mehr auf ALG II. Jedoch lohnt sich der Job, da dir doch klar sein muss, dass du am Ende mehr im Geldbeutel hast!
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YumitoriYumitori
Du siehst das alles ganz richtig. Es stimmt alles, was du fragst. Die Agentur nimmt sich nicht das Geld von deinem Konto, aber sie macht dir spätestens nach einem Vierteljahr eine Rechnung auf, was du zurück zu zahlen hast.
achso,dass heisst ich würde die kompletten 400 euro behalten können,vom arbeitsamt aber keine grundsicherung mehr erhalten.dann wäre ich ja rein teoretisch unabhängig vom arbeitsamt.wer zahlt dann meine sozialversicherungsbeiträge?oder kann man sich vielleicht vom amt ganz abmelden und die sozialversicherung selbst bezahlen?was wäre der beste weg? vielen dank mfg olsen82
ja du wärst dann weg von der arge. wenn du einen 400€- job hast, dann zahlst du 2 %, ich glaub rente, arbeitslosen und krankeversicherung. wenn du allerdings 15 std und mehr in der woche arbeitest, dann könntest mal mit deinem chef reden, ob er dich nicht auf teilzeit anmeldet, dann hast allerdings auch mehr abzüge.