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400 euro job und urlaub

Frage von ederfrau ederfrau

ich bin auf 400 euro eingestellt. das sind pro monat 53,5 stunden die ich haben muß. ich hab teilweise mehr und teilweise mehr stunden. die stunden werden aufgeschrieben und gleichen sich im jahr eben immer mal aus. ich arbeite im blumenladen da ist das eben immer unterschiedlich. nun ist es so das ich eben ein problem mit meinem urlaub habe. wenn ich 3 wochen am stpck urlaub habe, dann berechnet sie mir 30 stunden. rechne ich aber die 53,5 im monat auf 3 wochen runter dann wären das ja 40 stunden. und keine 30. das heißt, jedesmal wenn ich drei wochen urlaub habe, mache ich automatisch 10 minusstunden. warum ist das so? gibt es da irgendwo ein urteil dazu oder eine quelle? ich bin da schon leicht verunsichert. aber so ganz rechtens kommt mir das auch ned vor.

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Antworten (7)

  • 2
    Antwort von farbig farbig

    ich find,das ist eine SEHR gute frage, die manchen 400euro jobber interessiert.

    denk nämlich,das das die arbeitgeber ganz gut zu ihren bedürfnissen handhaben. ist ja auch schwierig diesen 400 euro job so richtig rechtens zu gestalten, geb ich zu. aber auch danke euch andern wegen der links, danke für die frage!

  • 2
    Antwort von ustrolch ustrolch

    Laut Urlaubsgesetz beträgt der Jahresurlaub zusammen hängend vier Wochen. In Ihrem Fall also 53,5 Std.(2,23Std. pro Tag bei 24 Tage Urlaub(6 Tage Woche)), die Bezahlt werden müssten. Urlaubstage müssen immer zu gunste des AN aufgerundet werden (1,2-Tage= 2 Tage Urlaub).

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Urlaubstage müssen immer zu gunste des AN aufgerundet werden (1,2-Tage= 2 Tage Urlaub).''


    Das Bundesurlaubsgesetz sagt da aber was anderes.

    ''Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.''

    http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49771.htm

    Kommentar von ustrolch ustrolch

    Sorry Tippfehler.

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    Das Urlaubsentgelt wird so http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49777.htm berechnet.

    Ansonsten gibt es Urlaub nicht in Stunden, sondern in Tagen.

  • 2
    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    schau mal vielleicht findest du hier was http://www.juraforum.de/

    Kommentar von Schnuffduff SchnuffduffSchnuffduff

    http://www.minijob-zentrale.de/sid_B678112C6EDF89F8963B4013CE307D47/DE/0__Home/navNode.html?__nnn=true

  • 1
    Antwort von Siam1 Siam1

    Urlaubsanspruch

    Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag (6-Tage-Woche!) ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben (zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub). In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:

    Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage

    im genannten Montags-Beispiel: 1 / 6 x 24 = 4

    (Übersetzt heisst das: bei 4 Tagen Urlaubsberechnung hast Du 4 Wochen Urlaub.)

    ((Die Stunden haben nichts mit der Urlaubsberechnung zu tun.))

    http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Urlaubsanspruch

    Kommentar von Siam1 Siam1Siam1

    http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

    Hier werden die Punkte besprochen wie :>>> wieviele Tage Urlaubsanspruch habe ich?, wie werden Feiertage bezahlt?, gibt es einen Tarifvertrag? usw.

    http://www.400-euro.de/400/

    >>> Was ist geringfügig?Was ist die Gleitzone?

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?

    http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba4.htm

    400 Euro-Jobs: >>> Deine Rechte als Arbeitnehmer bei Urlaub, Lohnfortzahlung, jedoch ab dem 43. Krankheitstag an gehen Minijobber bezüglich des Krankengeldes leer aus.

  • 1
    Antwort von schoenezeiten schoenezeiten

    dass du auf 400-€-basis beschäftigt bist, heißt, daß du diesen betrag für eine bestimmte zahl zu leistender arbeitsstunden erhältst. hast du vor beginn der arbeit einen stundenlohn vereinbart? gibt es eine schriftliche vereinbarung?

    die verrechnung der stunden, die dir aufgemacht wurde, ist laut rechtsprechung nonsens, weil auch geringfügig beschäftigte einen urlaubsanspruch haben.

    du solltest noch einmal ein intensives gespräch mit deiner chefin führen.

    vielleicht hilft dir dieser link weiter: http://www.uni-kiel.de/stwsh/seiten_sozial/gering-job.pdf

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    Antwort von ederfrau ederfrau

    hallo schon mal danke für eure antworten. also ich klär das hier nochmal auf. ich arbeite an 3 tagen in der woche. dabei soll ich auf ungefähr 13,5 stunden kommen. aber eben in drei tagen. wenn ich nun von 24 tage urlaub aus gehe,dann müsste ich doch nur drei tage urlaub nehmen wenn ich eine woche urlaub nehme. habe ich das nun richtig verstanden? nehme ich dann 3 wochen urlaub, dann wären es 9 tage urlaub die ich nehmen muß. versteh ich das nun richtig?

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