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400 euro Job und Mutterschutz..

Frage von just4u just4u

Ich arbeite für 400 im Monat und mein Mann arbeitet Vollzeit.Er verdient auf steuerklasse 3 1400 im Monat.Er zahlt 200 Unterhalt für seinen Sohn von der früheren Ehe.Meine Frage sind... 1.bis wann ich arbeiten darf? 2.bekomme ich mutterschutzgeld? 3.Mein man und ich wollen dass er 2 Parntermonate nimmt. wäre das möglich?er bekommt 67%von seinem netto Lohn bekommt er dann für die 2 Monate Elterngeld?oder bekomme ich nur 300 Euro und er sein 67% vom Gehalt? 4.Wieviel Geld werden wir alle drei haben um zu leben?(Welche Leistungen) 5.Bekommen wir von Caritas auch Unterschützungen? Das kind ist ungeplannt und wir versuchen dass irgendwie zu schaffen.wären sehr danbar für eure Antworten und Tipps.

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Antworten (1)

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    Antwort von hutzel08 hutzel08

    Hallo,

    zu 1. und 2. : beim 400 Eur Job kann man bis zum Schluß arbeiten (so hat es jedenfalls damals meine Kollegin gemacht). Du bekommst kein Mutterschutzgeld beim Mini Job. Dafür aber 12 Monate Elterngeld (beim sozialversicherungspflichtigen Job würde man nur 10 Monate Elterngeld bekommen, da Mutterschutzgeld mit angerechnet wird)

    zu 3.: ja, das ist möglich und dein Mann bekommt dann auch für diese 2 Monate Elterngeld. Also hättet ihr, wenn er es beantragt 14 Monate Elterngeld. Ist aber eine Rechenfrage: Könnt ihr 2 Monate auf das volle Gehalt verzichten, wenn er in Elternzeit gehen möchte ? Am besten mal ausrechnen vom Nettolohn und dann die ganzen Fixkosten abziehen

    zu 4. : beim Jugendamt mal nachfragen, wieviel dein Mann Unterhalt an den Sohn zahlen müsste, wenn euer Baby da ist.

    zu 5. : so haben es damals Freunde gemacht, waren auch ziemlich jung: sind direkt zur Kirche im Ort gegangen und haben wegen Erstausstattung gefragt. Wenn die gesamten Einnahmen nicht hoch sind, bekommt man dann Geld von denen. Brauchst dich da nicht zu schämen, machen viele ! Caritas kannst du genauso fragen. Also entweder direkt Kirche oder Caritas. Beides würde ich nicht wagen :-)

    Zusätzlich könntet ihr neben Kindergeld auch "Kindergeldzuschlag" beantragen, sobald das Baby da ist. Da kommt es aber auch wieder darauf an, wieviel man verdient. (wenn du auf der Seite der Arbeitsagentur bist, müsste da irgendein Formular zu finden sein....da steht sicher was drin....

    Und noch etwas zu meinen Roman ;-). Ich hatte nach der ersten Geburt einen 400 Euro Job angenommen. Als ich 2,5 Jahre später wieder schwanger geworden bin, hatte ich Beschäftigungsverbot, wobei ich weiterhin meinen Lohn bekommen habe. Zusätzlich habe ich bei Geburt "Willkommensgeld" bekommen. Das machen aber nur die ganz großen Arbeitgeber, die staatlichen / kirchlichen Institutionen. Dies war nur zur Info, weiß ja nicht, wo und was du arbeitest.

    Alles Gute für euch!

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