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400 Euro-Job und kurzfristige Beschäftigung parallel?

Frage von dumdideldei dumdideldei

Hallo!

Ich bin Studentin und in den letzten Jahren habe ich immer in den Semesterferien gearbeitet, und zwar als kurzfristige Beschäftigung, also nicht mehr als 50 Tage im Jahr.

Ich würde jetzt gerne noch einen 400 Euro Job annehmen (wäre nur samstags) und meine Frage ist jetzt, ob das problemlos geht? Kann ich dann trotzdem in den nächsten Ferien wieder das kurzfristige Beschäftigungsverhältnis eingehen (also parallel, natürlich bei einem anderen Arbeitgeber)? Kann es dabei irgendwelche Probleme geben, da ich über meinen Vater familienversichert bin? Und hat dies sonst noch irgendwelche Auswirkungen? Und werde ich dann eine zweite Lohnsteuerkarte brauchen?

Wäre super wenn jemand dazu genaueres wüsste ;) Danke und schönen abend noch!

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von cicia cicia

    kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und geringfügige können nebeneinander laufen ohne schädlich aufeinander zu wirken. bei der familienversicherung (wenn gesetzlich) gibt es eine hinzuverdienstgrenze, bis zu der angehörige kostenfrei mitversichert werden und die liegt derzeit bei 350 euro (wenn kein verdienst vorhanden ist, also zinsen, mieten usw) und bei 400 euro, wenn verdienst vorhanden ist. geringfügige besch.-verhältnisse werden in der regel vom ag auch pauschal versteuert, d.h. er führt 2% pauschalsteuer an die minijob-zentrale ab. die meisten ag verlangen keine lohnsteuerkarte (so zumindest meine erfahrungen aus der praxis)

    Kommentar von dumdideldei dumdideldei

    Danke für deine Antwort. Aber so ganz schlau bin ich immer noch nicht ;) Also bei dem Job auf 400 Euro Basis würde ich ca. 100 Euro im Monat verdienen. In den Ferien würde ich parallel die kurzfristige Beschäftigung machen, da würde ich ca. 1500 Euro verdienen (für 4 Wochen). Auf was beziehen sich jetzt die 350 Euro?

    Kommentar von cicia ciciacicia

    die 350 beziehen sich auf einkünfte aus vermietung, verpachtung und zinserträge. in der fami-vesicherung macht man unterschiede zwischen einkünften aus o.g. und aus besch.-verhältnissen. bei angehörigen wird in erster linie ein dauerhaftes einkommen geprüft. übersteigen die dauerhaften (monatlichen) einkünfte die grenzen, fliegt er aus der kostenfreien versicherung raus und muss sich nach seinen einkünften selbst versichern. trifft aber meist nur dann zu, wenn die zinserträge oder mieteinkommen relativ hoch sind. bei gelegentlichen hinzuverdiensten, wie z. b. ferienjobs drücken die kk meistens die augen zu (auch unter dem gesichtspunkt, weil sie davon keine ahnung haben - geht ja alles an die minijob-zentrale) und in den fami-fragebögen musst du ja nicht alles haarklein reinschreiben, oder?

    Kommentar von dumdideldei dumdideldei

    Ah, super danke.

    Ja manchmal hat die KK schon ein bisschen rumgezickt wegen der kurzfristigen Beschäftigung, ging dann aber immer trotzdem irgendwie.

    Also die 100 euro monatlich sollten auf jeden Fall keinen unterschied machen, oder? Kriegt die KK das eigentlich überhaupt mit?

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    Antwort von cicia cicia

    hallo dumdideldei (:D) hab dir in deinem profil geschrieben. melde dich mal, kann dir hier was genaues zeigen.

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    Antwort von Streusselchen Streusselchen

    Ich weiß nicht, aber Obi sucht noch welche auf 400 Euro Basis. Das ist dann aber über die Woche glaube ich. Meine Cousin hat dort mal gearbeitet!

    Kommentar von dumdideldei dumdideldei

    Danke für den Hinweis, aber das war eigentlich nicht das Problem, habe schon einen konkreten Job im Auge ;)

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