Hallo zusammen, darf ich wärend der kurzarbeit einen 400 euro Job ausüben oder wird mir dies als Einkommen angerechnet?

Wenn der Job praktisch in der durch die Kurzarbeit ausgefallenen Zeit erledigt wird, wird der Verdienst auch auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Auch das Arbeitsamt kann dich für diese Zeit in einen anderen Job vermitteln!
Arbeitest Du aber z.B. im Büro und gehst Abends zwei Stunden bedienen, dann nicht!
Jedenfalls muss in beiden Fällen der Arbeitgeber zustimmen.

Natürlich darfst Du das. Du bist nach wie vor in einem festen Angestelltenverhältnis - nur, dass Du jetzt leider weniger Geld hast.

wenn du den job schon vor der kurzarbeit hattest, dann ja... sonst nein