Meine Schwester hat zur Zeit einen 400 Euro Job. Aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung kann Sie zur Zeit keinen anderen Job ausführen. Nun hat sie folgendes Problem. Die Krankenkasse teilte Ihr mit, dass Sie nicht mehr dort Krankenversichert ist. Sie könnte sich freiwillig versichern,müsste aber dann ca. 130 Euro monatlich bezahlen. Meine Schwester ist 25 und wohnt noch bei meinen Eltern und bekommt keine weiteren finanziellen Hilfen (z.B.Job Center oder Arge). Meine Eltern bekommen auch keine finanziellen Hilfen. Gibt es die Möglichkeit sich bei der Arge wieder arbeitssuchend zu melden, sodass hier wieder eine Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden kann?
Antworten (7)
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peterkkleinpeterkklein
schliese mich voll und ganz der Antwort meines Vorgängers "lenzing42" an. Der Rat von lenzing42 ist die einzige Möglichkeit wieder versichert zu werden.
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lenzing42lenzing42
Sie sollte mit dem Arbeitgeber über eine eventuelle geringfügige Aufstockung des Arbeitsvertrages sprechen,denn bei einem Einkommen zwischen € 400,01 bis € 800,- befindet man sich in der Gleitzone und ist Sozialversicherungspflichtig zu einem ermäßigten Satz unter Beteiligung des Arbeitgebers. Sie ist dann auch wieder in der Krankenversicherung und es fließen Beiträge in die Rentenversicherung.
Informieren kannst du dich bei der Minijobzentrale Mo.-Fr. von 7.00h bis 19.00h zum Ortstarif unter Tel.: 01801 200 504 oder unter www.minijob-zentrale.de
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schmiederschmieder
was ist das denn für eine gesundheitliche einschränkung? kann sie nur ein paar stunden am stück arbeiten? oder wie ist das zu verstehen? man kann auch teilzeit arbeiten (also mit allen sozialversicherungsbeiträgen) und trotzdem unter 400 euro verdienen! einfach mal beim arbeitgeber nachfragen...
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JPiffMoosbergJPiffMoosberg
uch kenn das, mußte auch schon mal n halbes Jahr die 130 Euro berappen. Vielleicht mal beim Sozialamt nachfragen, mir wurde im nachhinein erzählt, dass die einem evtl helfen. Wurde mir aber nur erzählt, einfach mal probieren
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diemeggiediemeggie
ja, das wäre der einzige weg, wenn sie sich nicht freiwillig versichern will. bei einem 400 euro job ist man nicht krankenversichert in eigentlichen sinne.
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AnnabergAnnaberg
Nur wenn sie arbeitslos (ALG I)gemeldet ist, bezahlt das Arbeitsamt die KV. Arbeitsuchend kann sie sich schon melden, das ändert jedoch an ihrem Status nichts. Sie muss eine SV-pflichtige Beschäftigung ausüben, um versichert zu sein.
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DannieDannie
Wenn sie noch zu Hause bei ihren Eltern wohnt, kann sie sich über die Eltern Familien versichern. Wenn sie alleine wohnen würde, müsste sie zum Amt gehen.
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wenn Sie über 25 ist, fällt die Familienversicherung raus