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400-Euro Job und Kindergeld. Wie ist das mit den Werbungskosten?

Frage von fairytales fairytales

Ich habe Anfang des Jahres Schülerbafög bekommen, seit Juni habe ich einen 400-Euro-Job und seit Oktober bekomme ich das "normale" Bafög. Sonst hatte ich keine Einkünfte, insbesondere keine anderen Jobs.

Mein 400 Euro Job läuft über die Lohnsteuerkarte.

Nun meine Frage: Darf ich bei der Einkommensgrenze fürs Kindergeld die Werbungskostenpauschale mitrechnen oder nicht?

Ich lese auf diversen Seiten unterschiedliche Antworten. Mal heißt es bei 400 Euro Jobs kann man keine Werbungskostenpauschale geltend machen, mal heißt es, wenn er über die Lohnsteuerkarte läuft, dann geht das schon.

Weiß es jemand genau?

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Antworten (4)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Mal heißt es bei 400 Euro Jobs kann man keine Werbungskostenpauschale geltend machen,

    So ist es - Weil Minijobs pauschal versteuert werden.

    Von Minijob plus Bafög (dem Anteil, der nicht zurückgezahlt werden muss) können einmalig 180€ abgezogen werden.

    Kommentar von fairytales fairytalesfairytales

    Ich habe gerade mit der Familienkasse telefoniert, da sagte man mir, dass es keine Rolle spielt und dass man die Werbungskostenpauschale auch bei einem 400-Euro-Job abziehen darf.

    Da mein Minijob über die Lohnsteuerkarte läuft, wird er nach meiner individuellen Lohnsteuer versteuert, also LSK 1. Das bedeutet zwar trotzdem, dass keine Lohnsteuer anfällt, aber man kann, zumindest fürs Kindergeld, trotzdem die Werbungskostenpauschale ansetzen.

    Das ist zumindest das, was ich inzwischen so gelesen habe.

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    Antwort von lipo60 lipo60

    Wenn Du eine Ausbildung machst oder noch zur Schule gehst und Du noch keine 25 Jahre bist, musst Du ab 2012 keine Verdienstnachweise mehr bzgl. Kindergeld erbringen. Für 2011 wird natürlich immer der Werbungskostenanteil abgezogen sowie die Vorsorgeaufwendungen. Ich vermute, hier liegst Du unter den 8004,-- EUR/Jahr, da der 400,-- EUR Job auf Lohnsteuerkarte erst ab Juni begonnen hat. Das Bafög zählt nur, wenn es ein Zuschuss ist und kein Darlehen.

    Kommentar von fairytales fairytalesfairytales

    Ja, ich weiß. Das Problem ist, dass ich bis Juli Schülerbafög bekommen habe. Und das zählt voll, weil es keinen Darlehensanteil hat. Trotzdem danke :)

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    Antwort von GoaSkin GoaSkin

    Mit einem 400 Euro Job zahlst du keine Steuern. Lohnsteuerkarte hin und her, du kommst über das Jahr gesehen nicht über den Steuerfreibetrag. Darum ist die Werbungskostenpauschale irrelevant. Wo keine Steuern gezahlt werden, kann man auch nichts von der Steuer absetzen.

    Würde man im Jahr überhalb des Steuerfreibetrages verdienen, abzüglich der Werbungskostenpauschale aber wieder darunter liegen, dann steht einem weiterhin Kindergeld zu. Ansonsten verdient man zu viel für Kindergeld.

    400 Euro Job über die Steuerkarte macht keinen Sinn - außer Abgaben, die man dann erst nach der Steuererklärung (wg. mangelnder Steuerpflicht) gänzlich wieder zurück erhält.

    Kommentar von fairytales fairytalesfairytales

    Naja wenn ich meinen Lohn, mein Bafög und die anderen Kleinigkeiten (Dividende etc) zusammenzähle, dann bin ich irgendwo bei 8800 Euro, also deutlich über den 8004. Ziehe ich davon allerdings die 1000 Euro Werbungskosten ab, bin ich drunter.

    Bisher bin ich fest davon ausgegangen, dass das auch so ist, da immer nur von nichtselbstständiger Tätigkeit die Rede war.

    Kommentar von GoaSkin GoaSkinGoaSkin

    Ganz einfach: Sind Steuern fällig = kein Kindergeld mehr. Sind keine Steuern fällig (d.h. du bekommst alle Abzüge vom Finanzamt wieder), bekommst du Kindergeld. Also musst du dafür sorgen, dass mit allem was man absetzen kann hinterher weniger als 8004 Euro steuerpflichtig sind. Es gibt im Zweifel auch noch Dinge, die man unabhängig von den Werbungskosten absetzen kann. Im Zweifel Spenden.

    Dividenden sind egal, so lange sie den Sparer-Freibetrag nicht übersteigen.

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    Antwort von Rosengarten Rosengarten

    Bekommst du einen Lohnstreifen mit Brutto- und Netto-Verdienst. Sind da Lohnsteuern angegeben, die abgeführt werden? Ja - du kannst Lohnsteuerjahresausgleich machen und bekommst höchstens die Lohnsteuern wieder. Wenn Nein - du kannst nix wieder kriegen, weil du nix gezahlt hast.

    Kommentar von fairytales fairytalesfairytales

    Der Bruttolohn der auf meiner Abrechnung steht, ist gleichzeitig mein Nettolohn.

    Aber ich habe ja auch während meiner Ausbildung keine Lohnsteuer bezahlt und konnte fürs Kindergeld trotzdem die Werbungskostenpauschale abziehen?!

    Kommentar von Rosengarten RosengartenRosengarten

    Wovon willst du denn die Werbungskostenpauschale abziehen?????

    Du kannst sowas nur von den von dir gezahlten Steuern abziehen. Wenn du nichts gezahlt hast, kannst du auch nix abziehen !!!

    Kommentar von fairytales fairytalesfairytales

    Von meinem anrechenbaren Einkommen fürs Kindergeld. :) Wie gesagt, während der Ausbildung habe ich ja auch keine Lohnsteuer bezahlt. Dennoch durfte ich gegenüber der Familienkasse die Werbungskostenpauschale geltend machen.

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