Ich habe Anfang des Jahres Schülerbafög bekommen, seit Juni habe ich einen 400-Euro-Job und seit Oktober bekomme ich das "normale" Bafög. Sonst hatte ich keine Einkünfte, insbesondere keine anderen Jobs.
Mein 400 Euro Job läuft über die Lohnsteuerkarte.
Nun meine Frage: Darf ich bei der Einkommensgrenze fürs Kindergeld die Werbungskostenpauschale mitrechnen oder nicht?
Ich lese auf diversen Seiten unterschiedliche Antworten. Mal heißt es bei 400 Euro Jobs kann man keine Werbungskostenpauschale geltend machen, mal heißt es, wenn er über die Lohnsteuerkarte läuft, dann geht das schon.
Weiß es jemand genau?
Ich habe gerade mit der Familienkasse telefoniert, da sagte man mir, dass es keine Rolle spielt und dass man die Werbungskostenpauschale auch bei einem 400-Euro-Job abziehen darf.
Da mein Minijob über die Lohnsteuerkarte läuft, wird er nach meiner individuellen Lohnsteuer versteuert, also LSK 1. Das bedeutet zwar trotzdem, dass keine Lohnsteuer anfällt, aber man kann, zumindest fürs Kindergeld, trotzdem die Werbungskostenpauschale ansetzen.
Das ist zumindest das, was ich inzwischen so gelesen habe.