Hallo, ich (22 Jahre) habe mal ein paar Fragen. Und zwar: Ich würde gerne zu meinem Lebensgefährten ziehen, der Hartz 4 bezieht. Habe aber selber nur einen 400-Euro-Job. Bezahlt das Amt dann die Wohnung weiter? Bekomme ich auch Hartz 4?
Nächste Sache: Mein Vater zahlt keinen Unterhalt mehr, da ich nicht mehr in der Schule/Ausbildung bin. Ich suche zwar eine Ausbildung, jedoch dauerte ihm dies wohl zu lange, er drohte abermals mit Klage und ich habe ihm Unterschrieben, dass ich auf den Unterhalt verzichte, da ich von seiner ganzen Klagerei müde geworden bin und nurnoch meine Ruhe vor ihm haben will. Muss meine Mutter dann Unterhalt für mich bezahlen, wenn ich zu meinem Freund ziehe und somit ja dann Hartz 4 beantrage? (meiner Meinung anch nicht, da mir ein Anwalt gesagt hat, dass ich keinen Anspruch auf Unterhalt habe, da ich nicht in einer Ausbildung bin).
Letzte Sache: Ein Bekannter (bezieht auch Hartz 4) hat mir erzählt, es gäbe eine neue Regelung, bei der man, trotz Hart 4, die 400 Euro vom Job fast vollständig behalten kann. Richtig oder nicht?
Danke schonmal,
Gruss
Wenn sie Hartz 4 beantragt, kann die ARGE darauf bestehen, dass sie bei den Eltern (da sie unter 25j ist) wieder einziehen muss.
Genau das wird die ARGE in der Regel nicht können, da dem gravierende soziale Gründe entgegenstehen.
Grundsatz ist: wer einmal ausgezogen war, darf nicht ohne Weiteres zurückgeschickt werden.
Das heißt nicht, dass der ARGE-SB es nicht versucht; aber hier schaffen Widerspruch und/oder Klage fast immer Abhilfe.