Der dicke Augenzwinker sollte wohl eher heissen, dass du dir etwas dazuverdienen möchtest, oder ? - Nein, dein Einkommen wird nicht auf den Bedarf deines Vaters (oder den eines anderen BG- Mitgliedes) angerechnet, sondern nur auf deinen eigenen Bedarf (der sich zusammensetzt aus deinem Regelsatz und deinen anteiligen Unterkunftskosten). Wenn du deinen eigenen ALG2- Bedarf mit deinem eigenen anrechenbaren Einkommen plus ggf. deinem Wohngeldanspruch decken kannst, fällst du rechnerisch aus der Bedarfsgemeinschaft raus , und es darf lediglich der Teil deines Kindergeldes (sofern du's noch bekommst), den du nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigst, als Einkommen auf die Eltern übertragen und auf ihren Bedarf angerechnet werden.
Er bezieht ALG2.