Hallo zusammen,
hab seit dem 15. Oktober 2010 (1. Tag des Vertragsbeginns) einen Job im Verkauf auf 400 Euro-Basis. Bis zum 31.10.2010 wurden insgesamt bei einem Std. Lohn von 10 Euro 21,91 Std. gearbeitet, also 219,10 Eoro verdient. Nun kam die Abrechnung -Oktober- mit allen gesetzlichen Abzügen(!)- und der Begründung: Der Job ist nun steuerpflichtig, weil im HALBEN Monat (15. - 31.10.) ÜBER 200 Euro verdient wurden. Kurz: Ganzer Monat = 400 Euro, Halber Monat =200 Euro - und kein Cent drüber!! Ist das wirklich zulässig???
Antwort wäre sehr nett... :))
Minijob beinhaltet aber auch die Gleitzone von 400,01-800 €. Und das zweimalige Überschreiten ist nur bei unvorgesehnen Ereignissen (z.B. Krankheitsvertretung) erlaubt.
Minijob ist bis 400,00. 400,01 bis 800,00 nennt sich Midijob, normale SV-Abgaben für den AG, geringere ansteigende für den AN. Die Ereignisse interessieren in der Praxis (Sozialversicherungsprüfung durch die RV) keinen, weil 3 Jahre bei der Prüfung später kann es immer mal ein außerordentlicher Arbeitsaufwand gewesen sein. Kann keiner das Gegenteil beweisen.
Ich denke, dass bei einer Prüfung der RV der Arbeitgeber beweisen muss, dass der Aufwand außerordentlich war, nicht die RV, dass es planbar war. Von daher nehmen wir immer entsprechende Nachweise zu den Unterlagen
Kommt auch immer auf den Prüfer und das Drumrum an. Den meisten liegts auch daran, ob überhaupt alles richtig berechnet wurde wie z.B. keine 13% KV bei Minijob wenn private KV, Geschenke, Firmenwagen usw. Da sind die 2x im Jahr drüber Peanuts ;-)