1

400 Euro Job mit Vertragsbeginn Mitte des Monats - darf man da ÜBER 200 Euro kommen?

Frage von alpenprincess alpenprincess

Hallo zusammen,

hab seit dem 15. Oktober 2010 (1. Tag des Vertragsbeginns) einen Job im Verkauf auf 400 Euro-Basis. Bis zum 31.10.2010 wurden insgesamt bei einem Std. Lohn von 10 Euro 21,91 Std. gearbeitet, also 219,10 Eoro verdient. Nun kam die Abrechnung -Oktober- mit allen gesetzlichen Abzügen(!)- und der Begründung: Der Job ist nun steuerpflichtig, weil im HALBEN Monat (15. - 31.10.) ÜBER 200 Euro verdient wurden. Kurz: Ganzer Monat = 400 Euro, Halber Monat =200 Euro - und kein Cent drüber!! Ist das wirklich zulässig???

Antwort wäre sehr nett... :))

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (5)

  • 2
    Antwort von munichr munichr

    Nein ist es vermutlich nicht, da der Vertrag als Minijob explizit erläutert wurde (und du auch darauf aufmerksam gemacht wurdest, dass du in die RentenV einzahlen kannst oder nicht). Du darfst im Jahr 2x über die 400 kommen, übers Jahr gesehen aber nicht mehr als 4.800. Also mal weniger arbeiten und den bereits falsch abgerechneten Lohn mit dem nächsten Abrechnung berichtigen (Nachberechnung nennt sich das). Wenn sich der AG weigert, mach ihn auf das o.g. aufmerksam. Nebenbei, 15.-31. Oktober ist nicht der halbe Monat, sondern 17 von 31 Tage = 55% :-P

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Minijob beinhaltet aber auch die Gleitzone von 400,01-800 €. Und das zweimalige Überschreiten ist nur bei unvorgesehnen Ereignissen (z.B. Krankheitsvertretung) erlaubt.

    Kommentar von munichr munichrmunichr

    Minijob ist bis 400,00. 400,01 bis 800,00 nennt sich Midijob, normale SV-Abgaben für den AG, geringere ansteigende für den AN. Die Ereignisse interessieren in der Praxis (Sozialversicherungsprüfung durch die RV) keinen, weil 3 Jahre bei der Prüfung später kann es immer mal ein außerordentlicher Arbeitsaufwand gewesen sein. Kann keiner das Gegenteil beweisen.

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Ich denke, dass bei einer Prüfung der RV der Arbeitgeber beweisen muss, dass der Aufwand außerordentlich war, nicht die RV, dass es planbar war. Von daher nehmen wir immer entsprechende Nachweise zu den Unterlagen

    Kommentar von munichr munichrmunichr

    Kommt auch immer auf den Prüfer und das Drumrum an. Den meisten liegts auch daran, ob überhaupt alles richtig berechnet wurde wie z.B. keine 13% KV bei Minijob wenn private KV, Geschenke, Firmenwagen usw. Da sind die 2x im Jahr drüber Peanuts ;-)

  • 1
    Antwort von Schmusibaerchen Schmusibaerchen

    Das ist falsch, seit ca. 2 Jahres wird die 400.- €-Grenze bei einem Beschäftigungsbeginn im laufenden Monat nicht anteilig berechnet. GGf. kannst Du auch bei der Knappschaft nachfragen, die sind ja für Geringfügig Beschäftigte zuständig.

  • 0
    Antwort von Willyboy966 Willyboy966

    Du hättest auch in dem halben Monat 400 Euro verdienen dürfen!

  • 0
    Antwort von alpenprincess alpenprincess

    vielen dank für eure Antworten - hab mir schon sowas gedacht...Nun aber noch was: Falls sie mir den Ausgleich mit der kommenden Lohnabrechnung "berichtigen" dann werd ich wieder drüber kommen, da es auch noch Weihnachtsgeld gibt - Wie läuft das dann genau ab wenn ich den Monat als "Überschreitungsmonat" haben möchte?? Kann ich das bestimmen oder macht das der AG?? Wenn ich 1-2x im Jahr drüber kommen darf, ginge das dann ja wohl, oder?

    Kommentar von munichr munichrmunichr

    Ich würde dem AG sagen, dass er es auf max. 2 mal pro Jahr begrenzen MUSS. Besprech es einfach mit ihm, welche Monate das sein sollen. Wichtig eben: Jahr, nicht Kalenderjahr. Also nicht im November und Dezember und dann sofort wieder Januar und Februar über 400 € kommen, weil man denkt, es ist ja ein neues Kalenderjahr.

  • 0
    Antwort von heinboed heinboed

    jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa

    Kommentar von Schmusibaerchen SchmusibaerchenSchmusibaerchen

    Na endlich eine sachlich begründete Antwort.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.