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Es gelten in diesem Fall die BGB-Bestimmungen: Es gilt für Arbeitnehmer die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats laut § 622 BGB.

schau mal hier unter Arveitsvertrag(mündlich) und unter Kündigungsfristen

Das ist ein piepnormaler Minijob - gehst Du nicht arbeiten - kriegste auch nix bezahlt - immer gemäss vollbrachter Stunden. Urlaub wird nicht bezahlt und wenn Deine Nase dem Chef nicht passt, kann er Dich auch von einem Tag auf den anderen rausschmeissen oder Dich einfach nicht mehr bestellen. Bei einem richtigen schriftlichen Vertrag könnte das etwas anders aussehen
natascha70 am 5. November 2009 12:53 falsch, warum informiert ihr euch nicht bevor ihr sowas schreibt? http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
Panikgirl am 5. November 2009 12:56 Dabei dreht es sich um 400 Euro Jobs MIT Vertrag - was willst Du mir denn jetzt weismachen? Ich arbeite schon seit über 20 Jahren in einem Nebenjob - wenn ich weniger eingesetzt werde, bekomme ich auch weniger Geld. Wer will die AG denn dazu zwingen, mir dennoch 400 Euro auszuzahlen, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe, in dem mir schriftlich versichert wird, dass ich die monatlich zu erhalten habe zwingend? Schön wäre es ja;-)
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, ist das ein Job MIT Vertrag, nämlich einem mündlichen. Bei Arbeitsverhältnissen ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wenn Du bei weniger Arbeitsstunden weniger Geld bekommst, ist das entweder eine mündliche, aber arbeitsrechtlich abgesichterte Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber, oder er zieht Dich ganz einfach über den Tisch.
Prinzessinelli am 5. November 2009 13:04 DH!!!!!!!!!!!@panikgirl!
Vielleicht sollte man sich erst mal im Arbeitsrecht sachkundig machen.
Prinzessinelli am 5. November 2009 13:10 brauch ich nicht danke..
Panikgirl am 5. November 2009 13:17 Saarland - sorry, ich lese Dich immer gerne, weil Deine Antworten fast immer super sind - aber diesbezüglich kann ich das nicht unterschreiben was Du da sagst. Wenn ich auch nur 2 x im Monat eine Hochzeit bediene - und für die beiden Hochzeiten 200 Euro an Stunden erwirtschaftet habe für mich - dann kann ich doch trotzdem nicht von meinem Chef verlangen, dass er mich für 4 Hochzeiten bezahlt, wenn er keine Gesellschaft mehr hatte oder mich nicht dafür eingesetzt hat. Das sind Absprachen per Handschlag. Das einzige was die müssen, die müssen mich vorschriftsmässig anmelden und meinen Verdienst angeben, damit ich nicht schwarz arbeite bzw. ich nicht ÜBER 400 Euro verdiene. Für dieses von Dir benannte Gesetz würde kein Wirt mehr Aushilfen einstellen, weil sich sowas kein Selbständiger erlauben kann - ohne Umsatz Leute fürs Zuhause gemütlich machen, bezahlen.
Panikgirl am 5. November 2009 13:22 Und noch was: Da brauche ich mich nicht für kundig zu machen. Mein eigener Bruder hat u. a. seinen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der hat sein Studium mit kellnern finanziert und der weiss auch von mir, dass ich oft am maulen bin, weil die Einsätze immer weniger werden, weil die Gastronomie immer schlechter läuft. Meinst Du nicht, dass der mich nicht als Erster vor allen anderen, darauf aufmerksam gemacht hätte?;-)
Absprachen per Handschlag sind Individualvereinbarungen, die auch durchaus zulässig sind, sofern sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dagegen ist nichts einzuwenden, allerdings hat das nicht den geringsten Aussagewert bezüglich des generellen arbeitsrechlichen Sachverhalts.
Ein 400-Eur-Job bedeutet nicht, dass man pauschal zu versteuernde 400 Eur im Monat bekommen muss, sondern nur, dass man MAXIMAL 400 Eur brutto monatlich bekommen darf. Eine individuelle Abrechnung nur auf Stundenbasis ist ohne weiteres möglich, aber nicht zwingend notwendig. Ebenso kann die Entlohnung pauschal ausgezahlt werden, ohne Abrechnung auf Stundenbasis.
Ob Dich Dein Bruder darauf aufmerksam macht oder nicht, hat ebenfalls keinerlei Aussagekraft.
Ich beschäftige zwei Hausmeister auf 400-Eur-Basis, und das ohne Stundenabrechnung. Die haben anteilig Anspruch auf sämtliche betriebliche Sonderleistungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld und sind auch krankenversichert. Die beiden können ihr Geld auch von mir verlangen, wenn sie mal ein paar Tage krank sein sollten.
Das aber nicht, weil ich so großzügig wäre, sondern weil die Rechtsvorschriften das ganz einfach vorschreiben.
Prinzessinelli am 5. November 2009 13:53 so und warum stellst du jetzt nicht einfach einen hausmeister vz ein?wenn ein 400€ jobber auch die gleichen ansprüche hat?
Panikgirl am 5. November 2009 14:02 Gar keine so abwägige Frage, Prinzessinelli;-)
Saarland: Was anderes wird ja nicht gehandhabt. Ich muss gemeldet sein und darf halt im Monat nicht über diesen Satz verdienen. Deine Hausmeister haben wahrscheinlich auch ihre geregelten festen Arbeitszeiten. Die habe ich z. B. nicht in einer Gaststätte. Ist Sommersaison - es regnet und der Biergarten ist foldedem nicht geöffnet, dann werden automatisch 1 - 3 Kräfte manchmal weniger eingesetzt. Und wenn ich krank bin, dann bin ich ja bei meinem Haupt-AG auch krank - ich kann doch nicht verlangen, dass der Wirt mich fürs im Bett liegen bezahlt. Nach welchen Kriterien soll ich denn abgerechnet werden bei einem 400 Euro-Job, wenn ich manchmal nur eine Schicht mache von sagen wir mal 9 Stunden? Dann wäre ich ja besser dran, wenn ich krank werde und 400 Euro füs Nixtun bekäme oder wie? Verstehe das nicht so ganz wie Du Dir das so vorstellst. Die würden mir was husten;-)
Prinzessinelli am 5. November 2009 14:17 ja dacht ich mir nur so..@panikgirl..ich kenn das auch nicht anders wie du das beschreibst..bin auch im gastronomischen tätig..und wenn du krank bist denn hast auch nicht gearbeitet und eben pech gehabt..das ist ja der vorteil für die AG..ansonsten müsste es sowas ja gar nicht geben..

Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Quelle: http://www.minijob-zentrale.de
So ist es.

Ohne Vertrag bist du machtlos. Kein Vertrag = Keine Kündigungsfristen (die da normalerweise drin geregelt sind).
Auch falsch.
Habt ihr mündlich denn eine Frist abgemacht?
Naja, also ich füg einfach mal hinzu: Wenn ihr keine andere Frist abgemacht habt, so gilt die ganz normale Frist dafür. Da du in einem Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber stehst, ist auch der mündliche genauso viel wert, wie es ein schriftlicher wäre.
dauer der beschäftigung? vereinbarungen? du musst schon präziser fragen.

Kein Vertrag - keine Rechte. Selbst Schuld...
natascha70 am 5. November 2009 12:49 falsch^^

es gibt dann keine fristen..glaubs mir wirklich..ich mache das schon ewig..und weiß es daher ganz sicher..
VirtualSelf am 5. November 2009 12:55 Jetzt hast du etwas dazu gelernt. ;)
Wenn nichts vereibart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Prinzessinelli am 5. November 2009 12:55 nichts hab ich dazu gelernt..da gibt es keine fristen!
bienemaja79 am 5. November 2009 12:57 Na klar gibt es da Fristen.. Ich mache das jetzt auch schon seit 6 Jahren und wenn jemand gekündigt hat oder wurde waren da immer Fristen einzuhalten..
Prinzessinelli am 5. November 2009 12:59 ich machs seit 5 jahren..und ich weiß leider nicht merh wie man das nennt..aber da gab es aufgrund dessen eben noch nie fristen..
Selbstverständlich gibt es da Fristen.
Prinzessinelli am 5. November 2009 13:03 jap..wie du meinst..
natascha70 am 5. November 2009 13:18 @prizessinelli: sei doch froh das du endlich darauf aufmerksam gemacht wirst, das du dich Jahre lang hast ausbeuten lassen
Ooch nee, keinen streit, ich wollte nur wissen ob worte immer noch gelten oder ob nur papier zählt. ich danke für die antworten und den hilfreichen link. ich kann jedenfalls nicht von heute auf morgen rausfliegen und werde mich fairerweise (weihnachtsgeschäft!!) an die gesetzlichen bestimmungen halten.
Prinzessinelli am 5. November 2009 13:30 das hat nichts mit ausbeute zu tun..verrat mir warum jemand eine 400 euro kraft bevorzugt einstellt damit er die gleichen ausgaben wie bei lohnfortzahlung bei krankschreibung hat?nein..der AG steht bei dieser art job nicht unter den selben pflichten..
nein..er meint sicher so ein mini-job..da gibt es sowas nicht von wegen fristen oder urlaubsgeld oder sowas..
Auch bei einem so genannten "Minijob", also einer geringfügigen Beschäftigung wie beispielsweise auf 400-Eur-Basis, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer auch. Und wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag exisiert, also Vertragsbedingungen nicht schriftlich spezifiziert sind, gelten automatisch die BGB-Bestimmungen.
Falsch.
DH! Ist immerschön, wenn jemand antwortet, der zumindest eine Ahnung von der Materie hat.
@mathari
Guckst du hier:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
er meint sicher so ein minijob..denn gibts es da diese gesetze nicht..
Du solltest den Paragrafen aber auch zuende lesen! Da steht noch ein wenig mehr drin.
das heisst man kann mir nicht ,wie vorgeschlagen heute zum 15. nov kündigen evtl. freigestellt