gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


400 euro job ,kein schriftlicher vertrag--welche kündigungsfristen?

gefragt von mathari am 05.11.2009 um 12:45 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Religion (3343)
kündigung (2673)
400 euro job (164)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Saarland60 am 5. November 2009 12:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gelten in diesem Fall die BGB-Bestimmungen: Es gilt für Arbeitnehmer die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats laut § 622 BGB.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 12:49

nein..er meint sicher so ein mini-job..da gibt es sowas nicht von wegen fristen oder urlaubsgeld oder sowas..

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 12:58

Auch bei einem so genannten "Minijob", also einer geringfügigen Beschäftigung wie beispielsweise auf 400-Eur-Basis, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer auch. Und wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag exisiert, also Vertragsbedingungen nicht schriftlich spezifiziert sind, gelten automatisch die BGB-Bestimmungen.

Kommentar von 173efe05d8c792650abe3edb5b100842smallmerlin1990 am 5. November 2009 12:49

Falsch.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 12:49

DH! Ist immerschön, wenn jemand antwortet, der zumindest eine Ahnung von der Materie hat.

@mathari
Guckst du hier:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 12:52

er meint sicher so ein minijob..denn gibts es da diese gesetze nicht..

Kommentar von XxAmberxX am 5. November 2009 12:51

Du solltest den Paragrafen aber auch zuende lesen! Da steht noch ein wenig mehr drin.

Kommentar von mathari am 5. November 2009 14:30

das heisst man kann mir nicht ,wie vorgeschlagen heute zum 15. nov kündigen evtl. freigestellt


natascha70
beantwortet von natascha70 am 5. November 2009 12:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schau mal hier unter Arveitsvertrag(mündlich) und unter Kündigungsfristen

http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 5. November 2009 12:51
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist ein piepnormaler Minijob - gehst Du nicht arbeiten - kriegste auch nix bezahlt - immer gemäss vollbrachter Stunden. Urlaub wird nicht bezahlt und wenn Deine Nase dem Chef nicht passt, kann er Dich auch von einem Tag auf den anderen rausschmeissen oder Dich einfach nicht mehr bestellen. Bei einem richtigen schriftlichen Vertrag könnte das etwas anders aussehen

Kommentar von 46dfdcbd02849eab60eff0f58e411a02smallnatascha70 am 5. November 2009 12:53

falsch, warum informiert ihr euch nicht bevor ihr sowas schreibt? http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 5. November 2009 12:56

Dabei dreht es sich um 400 Euro Jobs MIT Vertrag - was willst Du mir denn jetzt weismachen? Ich arbeite schon seit über 20 Jahren in einem Nebenjob - wenn ich weniger eingesetzt werde, bekomme ich auch weniger Geld. Wer will die AG denn dazu zwingen, mir dennoch 400 Euro auszuzahlen, wenn ich keinen schriftlichen Vertrag habe, in dem mir schriftlich versichert wird, dass ich die monatlich zu erhalten habe zwingend? Schön wäre es ja;-)

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 13:02

Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert, ist das ein Job MIT Vertrag, nämlich einem mündlichen. Bei Arbeitsverhältnissen ist kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorgeschrieben. Wenn Du bei weniger Arbeitsstunden weniger Geld bekommst, ist das entweder eine mündliche, aber arbeitsrechtlich abgesichterte Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber, oder er zieht Dich ganz einfach über den Tisch.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 13:04

DH!!!!!!!!!!!@panikgirl!

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 13:06

Vielleicht sollte man sich erst mal im Arbeitsrecht sachkundig machen.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 13:10

brauch ich nicht danke..

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 5. November 2009 13:17

Saarland - sorry, ich lese Dich immer gerne, weil Deine Antworten fast immer super sind - aber diesbezüglich kann ich das nicht unterschreiben was Du da sagst. Wenn ich auch nur 2 x im Monat eine Hochzeit bediene - und für die beiden Hochzeiten 200 Euro an Stunden erwirtschaftet habe für mich - dann kann ich doch trotzdem nicht von meinem Chef verlangen, dass er mich für 4 Hochzeiten bezahlt, wenn er keine Gesellschaft mehr hatte oder mich nicht dafür eingesetzt hat. Das sind Absprachen per Handschlag. Das einzige was die müssen, die müssen mich vorschriftsmässig anmelden und meinen Verdienst angeben, damit ich nicht schwarz arbeite bzw. ich nicht ÜBER 400 Euro verdiene. Für dieses von Dir benannte Gesetz würde kein Wirt mehr Aushilfen einstellen, weil sich sowas kein Selbständiger erlauben kann - ohne Umsatz Leute fürs Zuhause gemütlich machen, bezahlen.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 5. November 2009 13:22

Und noch was: Da brauche ich mich nicht für kundig zu machen. Mein eigener Bruder hat u. a. seinen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der hat sein Studium mit kellnern finanziert und der weiss auch von mir, dass ich oft am maulen bin, weil die Einsätze immer weniger werden, weil die Gastronomie immer schlechter läuft. Meinst Du nicht, dass der mich nicht als Erster vor allen anderen, darauf aufmerksam gemacht hätte?;-)

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 13:42

Absprachen per Handschlag sind Individualvereinbarungen, die auch durchaus zulässig sind, sofern sie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Dagegen ist nichts einzuwenden, allerdings hat das nicht den geringsten Aussagewert bezüglich des generellen arbeitsrechlichen Sachverhalts.

Ein 400-Eur-Job bedeutet nicht, dass man pauschal zu versteuernde 400 Eur im Monat bekommen muss, sondern nur, dass man MAXIMAL 400 Eur brutto monatlich bekommen darf. Eine individuelle Abrechnung nur auf Stundenbasis ist ohne weiteres möglich, aber nicht zwingend notwendig. Ebenso kann die Entlohnung pauschal ausgezahlt werden, ohne Abrechnung auf Stundenbasis.

Ob Dich Dein Bruder darauf aufmerksam macht oder nicht, hat ebenfalls keinerlei Aussagekraft.

Ich beschäftige zwei Hausmeister auf 400-Eur-Basis, und das ohne Stundenabrechnung. Die haben anteilig Anspruch auf sämtliche betriebliche Sonderleistungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld und sind auch krankenversichert. Die beiden können ihr Geld auch von mir verlangen, wenn sie mal ein paar Tage krank sein sollten.

Das aber nicht, weil ich so großzügig wäre, sondern weil die Rechtsvorschriften das ganz einfach vorschreiben.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 13:53

so und warum stellst du jetzt nicht einfach einen hausmeister vz ein?wenn ein 400€ jobber auch die gleichen ansprüche hat?

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 5. November 2009 14:02

Gar keine so abwägige Frage, Prinzessinelli;-)

Saarland: Was anderes wird ja nicht gehandhabt. Ich muss gemeldet sein und darf halt im Monat nicht über diesen Satz verdienen. Deine Hausmeister haben wahrscheinlich auch ihre geregelten festen Arbeitszeiten. Die habe ich z. B. nicht in einer Gaststätte. Ist Sommersaison - es regnet und der Biergarten ist foldedem nicht geöffnet, dann werden automatisch 1 - 3 Kräfte manchmal weniger eingesetzt. Und wenn ich krank bin, dann bin ich ja bei meinem Haupt-AG auch krank - ich kann doch nicht verlangen, dass der Wirt mich fürs im Bett liegen bezahlt. Nach welchen Kriterien soll ich denn abgerechnet werden bei einem 400 Euro-Job, wenn ich manchmal nur eine Schicht mache von sagen wir mal 9 Stunden? Dann wäre ich ja besser dran, wenn ich krank werde und 400 Euro füs Nixtun bekäme oder wie? Verstehe das nicht so ganz wie Du Dir das so vorstellst. Die würden mir was husten;-)

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 14:17

ja dacht ich mir nur so..@panikgirl..ich kenn das auch nicht anders wie du das beschreibst..bin auch im gastronomischen tätig..und wenn du krank bist denn hast auch nicht gearbeitet und eben pech gehabt..das ist ja der vorteil für die AG..ansonsten müsste es sowas ja gar nicht geben..


bienemaja79
beantwortet von bienemaja79 am 5. November 2009 12:56
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kündigungsfristen beachten. Soweit im Arbeitsvertrag keine anderen Regelungen getroffen wurden, kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats oder zum Monatsende gekündigt werden. Quelle: http://www.minijob-zentrale.de

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 13:02

So ist es.


Vrostie
beantwortet von Vrostie am 5. November 2009 12:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ohne Vertrag bist du machtlos. Kein Vertrag = Keine Kündigungsfristen (die da normalerweise drin geregelt sind).

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 12:47

Auch falsch.


anonym
beantwortet von XxAmberxX am 5. November 2009 12:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Habt ihr mündlich denn eine Frist abgemacht?

Kommentar von XxAmberxX am 5. November 2009 12:56

Naja, also ich füg einfach mal hinzu: Wenn ihr keine andere Frist abgemacht habt, so gilt die ganz normale Frist dafür. Da du in einem Arbeitsverhältnis mit deinem Arbeitgeber stehst, ist auch der mündliche genauso viel wert, wie es ein schriftlicher wäre.


anonym
beantwortet von wissen78 am 5. November 2009 12:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dauer der beschäftigung? vereinbarungen? du musst schon präziser fragen.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 5. November 2009 12:47
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kein Vertrag - keine Rechte. Selbst Schuld...

Kommentar von 46dfdcbd02849eab60eff0f58e411a02smallnatascha70 am 5. November 2009 12:49

falsch^^


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 5. November 2009 12:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es gibt dann keine fristen..glaubs mir wirklich..ich mache das schon ewig..und weiß es daher ganz sicher..

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 5. November 2009 12:55

Jetzt hast du etwas dazu gelernt. ;)

Wenn nichts vereibart wurde, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 12:55

nichts hab ich dazu gelernt..da gibt es keine fristen!

Kommentar von 168c2c144451bae4a7cb67aeca6706dfsmallbienemaja79 am 5. November 2009 12:57

Na klar gibt es da Fristen.. Ich mache das jetzt auch schon seit 6 Jahren und wenn jemand gekündigt hat oder wurde waren da immer Fristen einzuhalten..

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 12:59

ich machs seit 5 jahren..und ich weiß leider nicht merh wie man das nennt..aber da gab es aufgrund dessen eben noch nie fristen..

Kommentar von Saarland60 am 5. November 2009 13:00

Selbstverständlich gibt es da Fristen.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 13:03

jap..wie du meinst..

Kommentar von 46dfdcbd02849eab60eff0f58e411a02smallnatascha70 am 5. November 2009 13:18

@prizessinelli: sei doch froh das du endlich darauf aufmerksam gemacht wirst, das du dich Jahre lang hast ausbeuten lassen

Kommentar von mathari am 5. November 2009 13:19

Ooch nee, keinen streit, ich wollte nur wissen ob worte immer noch gelten oder ob nur papier zählt. ich danke für die antworten und den hilfreichen link. ich kann jedenfalls nicht von heute auf morgen rausfliegen und werde mich fairerweise (weihnachtsgeschäft!!) an die gesetzlichen bestimmungen halten.

Kommentar von Ecaa23c28f876439e942a703787fe260smallPrinzessinelli am 5. November 2009 13:30

das hat nichts mit ausbeute zu tun..verrat mir warum jemand eine 400 euro kraft bevorzugt einstellt damit er die gleichen ausgaben wie bei lohnfortzahlung bei krankschreibung hat?nein..der AG steht bei dieser art job nicht unter den selben pflichten..


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.