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400 euro job: bekommt ihr Feiertage und Urlaub angerechnet ???

Frage von larentina larentina

rein rechtlich steht es zwar jedem zu, aber in der praxis sieht es anders aus, mich würde die Realität in deutschland interessieren, danke für euere abstimmung

3 Abstimmungen
Abstimmungen
nein, ich bekomm weder urlaub noch feiertage angerrechnet 2
ich bekomme sowohl urlaub + feiertage anteilig angerrechnet 1
ich bekomme zwar Urlaub aber keine Feiertage angerrechnet 0
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Antworten (5)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von seirios seirios

    Ich hatte bisher zwei 400 Euro Jobs und bei beiden hab ich weder bezahlten Urlaub noch Feiertagszuschläge noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bekommen (ganz zu schweigen von anderen Missständen....).

    Beim ersten wusste ich's nicht besser und hab ein Jahr da gearbeitet, ohne zu wissen, dass ich Anrecht auf diese Dinge hatte. Als ich dann klüger war und nach bezahltem Urlaub fragte, veweigerte man mir diesen. Erst ein anwaltliches Schreiben ließ sie einknicken ("Missverständnis" blabla). Und mir wurde mitgeteilt, dass ich ab sofort nicht mehr kommen müsse.

    Beim zweiten hab ich, nachdem ich aus dem ersten gelernt hatte, nach nem Monat mal vorsichtig angefragt, wie's denn damit aussieht. Und prompt wurde ich ne halbe Stunde später aufm Handy angerufen, ich bräuchte nicht mehr kommen. Herzlichen Dank auch...

    So ist leider die Realität bei den meisten derartigen Jobs.

    Kommentar von larentina larentinalarentina

    danke für die info, kannst du noch abstimmen, danke

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Da ich zur Zeit keinen derartigen Job habe, kann ich keine der Antworten auswählen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Den Arbeitgebern hätte man den Poppes aufreißen sollen, haben sie ja noch nicht einmal rechtsgültig gekündigt. ;)

    Es müsste eingeführt werden, dass wenn Arbeitgeber den Anspruch auf Urlaubsentgelt und Lohnfortzahlung verweigern bzw. dem AN so wie dir auf Anspruchsnachfrage kündigen, drakonische Strafen zahlen müssten. :P

    Kommentar von Maximilian112 Maximilian112Maximilian112

    DH

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Doch doch, das wurde durchaus alles rechtsgültig aufgelöst, da war nix zu machen g Was man nicht alles einführen müsste... Es ist halt alles schwer nach zu weisen. Da wird sich dann eben mit "Missverständnis" rausgeredet.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Ja, man müsste in der Tat da so einiges einführen. Z. B. die Pauschalabgabe des AG von 30 auf 40 % erhöhen - dann überlegen die sichs viermal, ob die Stellen als Minijob oder doch besser als Midijob angeboten werden.^^

    Haben die dir denn auch schriftlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt?

    Kommentar von seirios seiriosseirios

    Den ersten hab ich, kurz nach der Sache mit meinem Anwalt, selber gekündigt, weil's mir zu bunt wurde mit der Sklaventreiberei. Beim zweiten war der Vertrag befristet und sollte jedes Mal nach Ablauf verlängert werden (was natürlich auch so ein Missstand ist, der angeprangert gehört). Von daher ist da einfach nur mein Vertrag ausgelaufen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Ahso. Ja, das mit den ewigen Befristungen ist auch ne Sauerei...

  • 2
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112
    Abgestimmt für: nein, ich bekomm weder urlaub noch feiertage angerrechnet

    Es betrifft mich nicht selbst sondern einen näheren Bekannten für den ich jetzt abgestimmt habe.

    Ich finde es schlimm, wenn auf diese Weise Gesetze umgangen werden und mancher auch noch gezwungen ist, das Ganze mitzumachen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Ist auch schlimm. Daher Pauschalabgabe des AG von 30 auf 40 % erhöhen! Dann lohnt es sich für die AG nicht mehr, zuviele Minijobs anzubieten und machen lieber weniger Midijobs draus. :P

    Kommentar von Navvie NavvieNavvie

    Hallo Eichbaum!

    Das halte ich für keine gute Idee. Dann wird sich der AG anderweitig behelfen und über Steuerkarte Klasse 6 abrechnen. Viele, die zusätzlich arbeiten, weil das Geld vom Hauptjob nicht mehr reicht gehen dann auf "Stütze" weil sich der Zweitjob nicht mehr lohnt.

    Gruß Navvie

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Bei nem 400 € Job über "Steuerkarte"? Würde das überhaupt gehen? Bie mir gings damals nicht, erst über 400 € gings. Denn dann wäre übrigens der AN ja auch Krankenversichert.

    Naja, ein Midijob wäre dann ja auch nur über St.-Klasse VI möglich - es sei denn, Vater Staat ändert daran etwas. ;)

    Kommentar von Navvie NavvieNavvie

    Hallo Max!

    Die meisten der 400-Euro-Jobber sind heute Tagelöhner. Das kennt man noch aus der Bibel von vor 2000 Jahren. Werft mal einen Blick rein. Tagelöhner waren bzw. sind Menschen, die nur für geleistete Arbeit bezahlt wurden. So ist das heute wieder. Die AG bezahlen zwar pauschale Abgaben - die meisten sind Sozialbeiträge - aber nicht für den AN. Der AN geht leer aus. Ein AN hat aus seinem Minijob nicht einen Euro Rentenanspruch, es sei denn, er zahlt selbst zusätzlich ein. Fragt Eure KV, die werden Euch das bestätigen. Und da macht Ihr Euch über Urlaubstage Gedanken??

    Gruß Navvie

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Das ist bekannt, dass Mini-Jobber nicht SV sind. Dennoch haben sie die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer.

    Das die AG sie wie Tagelöhner behandeln ist ja die Sauerei. ;)

  • 1
    Antwort von carsten1979 carsten1979
    Abgestimmt für: nein, ich bekomm weder urlaub noch feiertage angerrechnet

    Krankheit wird auch nicht bezahlt.

    Kommentar von larentina larentinalarentina

    danke für deine abstimmung, du weist aber, dass das nicht rechtes ist, oder?

    Kommentar von carsten1979 carsten1979carsten1979

    Das weiß der Chef auch, aber ändert nichts da er weiß das seine Leute auf den Job angewiesen sind.

  • 1
    Antwort von SuperBaldo SuperBaldo

    Wo ist "ich bekomme zwar Feiertage, aber kein Urlaub angerechnet"??

    Kommentar von larentina larentinalarentina

    wollt ich schon hinmachen, denke, dass diese geschichte aber am seltesten vorkommt

  • 0
    Antwort von villaberger villaberger
    Abgestimmt für: ich bekomme sowohl urlaub + feiertage anteilig angerrechnet

    Ja klar! Du hast Anrecht auf Urlaub und Anrecht auf den Genuss von gesetzlichen Feiertagen.

    Kommentar von larentina larentinalarentina

    ja anrecht schon, aber ob es auch in der praxis umgesetzt wird würde mich eher interessieren!

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