hab mal ne frage..wie ist das beim schlecker wenn man dort auf 400 euro arbeitet bekommt man dort bezahlten urlaub oder wie läuft das dort ab
Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.

geh bei allen sozialen leistungen immer vom schlechtesten fall aus (bei schlecker)
Hallo zusammen,
wenn man als geringfügig beschäftigte/ter bei schlecker arbeitet, dann steht in deinem arbeitsvertrag folgendes:
-Name und Adresse von dir -Name und Adresse von Schlecker - Weitere Angaben über dich (Kontonummer etc) - die Filiale in der du eingesetzt wirst (Zudem sind diese Verträge stets auf 3 Monate befristet und werden dann verlängert, ja auch auf jeweisl 3 Monate) - Arbeitsverhältnis von bis - Der/Die Arbeitnehmer erhält eine Brutto-Vergütung von 6,50 pro geleisteter Std.
Wie man merkt steht dort nichts von urlaub, urlaub steht dir zu. ABER, da du von schlecker nur gearbeitete Stunden bezahlt bekommst, und im urlaub ja nicht dort arbeitest, bekommst du für die dauer deiner urlaubszeit 0 € von schlecker.
Zudem zahlt Schlecker das gehalt jeweils zum ende des folgemonats, also gut überlegen wann du urlaub machst, nicht das du zu weihnachten kein geld hast....
P.S.: Nic79 hat Recht, und was ich hier schrieb weiss ich zu 100 % da ich aktuell für Schlecker arbeite...
du bekommst bei schlecker nur bezahlt, was du auch tatsächlich an stunden arbeitest (12 Stunden woche). bei krankheit gibt es keine bezahlung, brauchst nicht mal nen krankenschein abgeben, also wirst du auch keinen bezahlten urlaub bekommen. glaubs mir, ich hatte schon einige 400 euro kräfte in meiner filiale. gruß nic

Das Bundesurlaubsgesetz garantiert jedem Arbeitnehmer einen Mindesturlaub von 4 Wochen.Sofern der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern höhere Urlaubsansprüche-z.B.6 Wochen-gewährt,dürfen aufgrund des Gleichbehandlungsgebots Teilzeitkräfte,einschließlich der geringfügig Beschäftigten,ohne sachlichen Grund nicht benachteiligt werden.
(Aus der Broschüre:"Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone"des Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Stand:Juni 2008)

ne hast du höchstwarscheinlich nicht- aber da müsste man beim inhaber genauer nachhaken
du arbeitest doch nicht jeden tag, du hast mind. einen tag die woche frei, also hast du keinen urlaubsanspruch, so ist es wenn du auf stundenbasis arbeitest
Stimmt gar nicht, voll daneben.
heul doch ... und wenn, denn stehts im vertrag oder was?!
aber jeder hat doch nen gesetzlichen anspruch auf bezahlten urlaub. Der wird dann eben angerechnet.

Normalerweist steht dir als 400 Euro Kraft bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im krankheitsfall zu aber nicht jeder Arbeitgeber hält sich daran , leider. und drausen warten 100 andere die dein job haben wollen
Urlaub hast du nur, wenn deine Filiale gerade überfallen wurde
warum hat man nur urlaub wenn man überfallen wurde. Is doch nen Joke oder???
nein^^
mecanoqueen am 11. Februar 2009 20:47 Ist das so? Weisst du das? Das ist doch gesetzeswidrig.
warum nein? Erklär das mal
Die einzige richtige Antwort hier!
Wie die Leugner des Urlaubsanspruchs in den anderen Antworten zu ihrer "Überzeugung" gekommen ist mir rätselhaft. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle.