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400-Euro Job, auf welcher Grundlage?

gefragt von reflex am 20.04.2009 um 14:08 Uhr

Wenn ich in einem Monat mehr als 400€ verdiene (z.B. mit zwei 400-Euro-Jobs auf einmal) aber im Jahr unter einem festgelegten Betrag bleibe (kleiner als 12x400€), gilt das denn trotzdem als 400Euro Job oder muss ich dann normal versteuern?

Danke für Eure Hilfe.

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job x 3.831 euro x 622 400 x 54

anonym
beantwortet von alphonso am 20. April 2009 14:10
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du darfst in keinem Monat mehr als € 400 verdienen. Sonst ist es kein Minijob mehr.

Kommentar von 2b8a0a65cef5191289e29ebd7a0af18asmallSphyrnidae am 20. April 2009 14:12

jepp

Kommentar von reflex am 20. April 2009 14:13

Wenn es aber 2 Minijobs sind? Ich habe weniger Zeit und fände es unfair, wenn ich im Jahresverglich nicht so viel verdienen darf wie andere steuerfrei verdienen dürfen.

Kommentar von alphonso am 20. April 2009 14:17

spielt keine Rolle ob ein Job oder 5. Die 400€ sind entscheidend. Und das du das unfair findest ändert es auch nicht, leider!

Kommentar von reflex am 20. April 2009 14:23

Ich habe noch einmal nachgelesen... So wie Sie es sagen stimmt es glaube ich nicht.

Oder stimmen meine Informationen nicht?

Schwankender Verdienst Maßgeblich für die Versicherungspflicht ist die Summe aller Verdienste für den Zeitraum von zwölf Monaten. Angenommen, in den Monaten September bis April verdienen Sie mit Ihrem Minijob monatlich 500 Euro, in den Monaten Mai bis August jedoch nur 250 Euro. Danach kommen Sie auf einen durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 416,67 Euro und liegen über der 400-Euro-Grenze. Ihre Beschäftigung ist also versicherungspflichtig. Sie bleiben versicherungsfrei, wenn Ihr Verdienst unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres die Verdienstgrenze von 400 Euro überschreitet.

Beispiel: Frau F. wird von ihrem Arbeitgeber gebeten Ende Juni wider Erwarten für einen Monat zusätzlich eine Urlaubsvertretung zu übernehmen. Ihr bisheriger monatlicher Verdienst von 125 Euro erhöht sich für diese Zeit auf 600 Euro. Frau F. bleibt versicherungsfrei, da es sich nur um ein gelegentliches und unvorhergesehenes Überschreiten der Verdienstgrenze für die Dauer von einem Monat handelt.

Danke für Ihre Hilfe.

Kommentar von alphonso am 20. April 2009 14:30

Bei einer Betriebsprüfung wird da sehr genau hingeschaut. Du kannst dich aber auch bei der Minijobzentrale erkundigen. Entscheidend bei deiner Info scheint zu sein:"unvorhersehbar und für maximal zwei Monate innerhalb eines Jahres"



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