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400 euro jaob,keine staatliche hilfe...kann der gerichtsvollzieher trotzdem pfänden ?

gefragt von fienchensfienchens am 20.07.2009 um 8:48 Uhr

es existieren keine wertgegenstände oder vermögen,keine teuren fernseher oder sonstiges.


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anonym
beantwortet von Farseer4 am 20. Juli 2009 08:51
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Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu.

Dh. Wenn du wirklich nur 400 Euro zum leben hast, kann der Gerichtsvollzieher das nicht pfänden.

Kommentar von schleudermaxe am 21. Juli 2009 14:13

Da kann aber etwas nicht stimmen. Ein Rentner oder Selbständiger hat diese Freibeträge nicht, wie ich gerade aktuell von der Rechtspflegerin höre. Geschützt sind nur berufstätige mit sozialpflichtigem Einkommen. Hast Du bitte eine sichere Quelle?


anonym
beantwortet von MarianneW am 20. Juli 2009 08:51
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Der GV wird dann protokollieren, dass nicht zu holen ist und der Auftraggeber bleibt auf den Kosten sitzen. Allerdings bleibt der Mahnbescheid trotzdem 30 Jahre gültig und kann jederzeit wenn Du später zu Geld gekommen bist (Ausnahme privates Insolvenzverfahren) vollstreckt werden.

(Wobei ich persönlich die Pfändungsfreigrenze in Deutschland für viel zu hoch halte und geradezu als Einladung zum Diebstahl & Betrug)

Kommentar von jumba am 21. Juli 2009 07:33

du meinst den vollstreckungsbescheid. der mahnbescheid ist garnix wert


DerEntomologe
beantwortet von DerEntomologe am 20. Juli 2009 08:49
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Dann wird er vermerken, dass kein pfändbares Eigentum vorliegt. Der Schuldner wird also eidesstattlich versichern müssen, dass er nichts hat. Das wäre der Offenbarungseid.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 20. Juli 2009 08:52
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der Gerichtsvollzieher muss kommen, wenn er vom Gläubiger beauftragt wurde; wenn nichts Pfändbares vorhanden ist, dann stellt der Gerichtsvollzieher dies in seinem Vollstreckungsprotokoll fest; eine erfolgloser Pfändungsversuch ist Voraussetzung für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung


anonym
beantwortet von parisien am 20. Juli 2009 08:49
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nein, kann er nicht.


Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 20. Juli 2009 08:50
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Wenn der Kuckuck nichts holen kann, wird vorzugsweise Privatkonkurs beantragt.

Kommentar von Farseer4 am 20. Juli 2009 08:52

Soll man die Antwort ernst nehmen?

Kommentar von 6c572c3dec17d80c511cda4f484b6e5asmallYummy am 20. Juli 2009 08:58

Ich denke ja, Kuckuck ist der Slangausdruck für das Pfandsiegel des Gerichtsvollziehers.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 20. Juli 2009 09:28

... und Konkurs ist der Slangausdruck für Insolvenz? Und der Start des Insolvenzverfahrens, weil man eine Rechnung fürs Schwarzfahren ignoriert hat, ist natürlich auch nahezu unvermeidlich?
kopfschüttel

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 20. Juli 2009 09:01

besser nicht...


kikkerl
beantwortet von kikkerl am 20. Juli 2009 08:50
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wenn über grundbedarf + Miete hast dann ja. Er darf aber haushaltsnotwendige Geräte nicht mitnehmen.


anonym
beantwortet von michael66869 am 20. Juli 2009 08:50
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es gibt doch die düsseldorfer tabelle, wenn ich mich nicht irre, liegt das pfändungsfreie einkommen bei alleinstehenden bei ca. 980€


casilein
beantwortet von casilein am 20. Juli 2009 09:07
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Wenn nix zu pfänden da ist, kann er nix pfänden. Du musst allerdings schwören, dass Du nix hast - die sogenannte Eidesstattliche Versicherung. Außerdem wird der Gläubiger die Kosten für den Gerichtsvollzieher auf Dich abwälzen, was Deinen Schuldenstand zusätzlich erhöht.

Grundsätzlich empfehle ich, wenn es bereits so weit gekommen ist, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, um sich dort eine auf den eigenen Fall passende Unterstützung zu holen.


ViSo05
beantwortet von ViSo05 am 20. Juli 2009 09:08
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Nein, er wird wohl nur gucken, ob etwas zum Pfänden da ist?! Ist nichts da, kann es sein, daß der Gläubiger eine "eidesstattliche Versicherung" fordern wird!


wim50
beantwortet von wim50 am 20. Juli 2009 09:34
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Dann geht der GV wieder. Eidesstattliche Versicherung ist dann fällig.


anonym
beantwortet von jumba am 21. Juli 2009 07:35
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nun wie es scheint hast du einen computer, der ist pfändbar. du hast eine anlage? auch die ist pfändbar. du hast vielleicht einen plasmabildschirm oder lcd-tv? das ist ebenfalls pfändbar u. wird gegen eine billigversion ausgetauscht. auch deine diggicam ist austauschbar oder nciht notwendig u. somit pfändbar...es gibt so einiges was man nicht braucht u. doch hat.


anonym
beantwortet von TillWollheim am 22. Juli 2009 12:56
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Schreibe gefälligst dein Frage erst einmal in korrektem Deutsch - das ist ja wirklich schlimm, was für ein bildungsfernes Niveau auf diesem Forum herrscht!!


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