es existieren keine wertgegenstände oder vermögen,keine teuren fernseher oder sonstiges.
400 euro jaob,keine staatliche hilfe...kann der gerichtsvollzieher trotzdem pfänden ?
Antworten (13)
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5Antwort von
MarianneWMarianneW
Der GV wird dann protokollieren, dass nicht zu holen ist und der Auftraggeber bleibt auf den Kosten sitzen. Allerdings bleibt der Mahnbescheid trotzdem 30 Jahre gültig und kann jederzeit wenn Du später zu Geld gekommen bist (Ausnahme privates Insolvenzverfahren) vollstreckt werden.
(Wobei ich persönlich die Pfändungsfreigrenze in Deutschland für viel zu hoch halte und geradezu als Einladung zum Diebstahl & Betrug)
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5Antwort von
Farseer4Farseer4
Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu.
Dh. Wenn du wirklich nur 400 Euro zum leben hast, kann der Gerichtsvollzieher das nicht pfänden.
Kommentar von
schleudermaxeschleudermaxe Da kann aber etwas nicht stimmen. Ein Rentner oder Selbständiger hat diese Freibeträge nicht, wie ich gerade aktuell von der Rechtspflegerin höre. Geschützt sind nur berufstätige mit sozialpflichtigem Einkommen. Hast Du bitte eine sichere Quelle?
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4Antwort von
DerEntomologeDerEntomologe
Dann wird er vermerken, dass kein pfändbares Eigentum vorliegt. Der Schuldner wird also eidesstattlich versichern müssen, dass er nichts hat. Das wäre der Offenbarungseid.
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3Antwort von
Guppy194Guppy194
der Gerichtsvollzieher muss kommen, wenn er vom Gläubiger beauftragt wurde; wenn nichts Pfändbares vorhanden ist, dann stellt der Gerichtsvollzieher dies in seinem Vollstreckungsprotokoll fest; eine erfolgloser Pfändungsversuch ist Voraussetzung für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
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2Antwort von
michael66869michael66869
es gibt doch die düsseldorfer tabelle, wenn ich mich nicht irre, liegt das pfändungsfreie einkommen bei alleinstehenden bei ca. 980€
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2Antwort von
kikkerlkikkerl
wenn über grundbedarf + Miete hast dann ja. Er darf aber haushaltsnotwendige Geräte nicht mitnehmen.
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2Antwort von
MikrofonMikrofon
Wenn der Kuckuck nichts holen kann, wird vorzugsweise Privatkonkurs beantragt.
Kommentar von
Farseer4Farseer4 Soll man die Antwort ernst nehmen?
Kommentar von
YummyYummy Ich denke ja, Kuckuck ist der Slangausdruck für das Pfandsiegel des Gerichtsvollziehers.
Kommentar von
casileincasilein ... und Konkurs ist der Slangausdruck für Insolvenz? Und der Start des Insolvenzverfahrens, weil man eine Rechnung fürs Schwarzfahren ignoriert hat, ist natürlich auch nahezu unvermeidlich?
kopfschüttelKommentar von
casileincasilein besser nicht...
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0Antwort von
TillWollheimTillWollheim
Schreibe gefälligst dein Frage erst einmal in korrektem Deutsch - das ist ja wirklich schlimm, was für ein bildungsfernes Niveau auf diesem Forum herrscht!!
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0Antwort von
jumbajumba
nun wie es scheint hast du einen computer, der ist pfändbar. du hast eine anlage? auch die ist pfändbar. du hast vielleicht einen plasmabildschirm oder lcd-tv? das ist ebenfalls pfändbar u. wird gegen eine billigversion ausgetauscht. auch deine diggicam ist austauschbar oder nciht notwendig u. somit pfändbar...es gibt so einiges was man nicht braucht u. doch hat.
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ViSo05ViSo05
Nein, er wird wohl nur gucken, ob etwas zum Pfänden da ist?! Ist nichts da, kann es sein, daß der Gläubiger eine "eidesstattliche Versicherung" fordern wird!
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casileincasilein
Wenn nix zu pfänden da ist, kann er nix pfänden. Du musst allerdings schwören, dass Du nix hast - die sogenannte Eidesstattliche Versicherung. Außerdem wird der Gläubiger die Kosten für den Gerichtsvollzieher auf Dich abwälzen, was Deinen Schuldenstand zusätzlich erhöht.
Grundsätzlich empfehle ich, wenn es bereits so weit gekommen ist, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, um sich dort eine auf den eigenen Fall passende Unterstützung zu holen.
du meinst den vollstreckungsbescheid. der mahnbescheid ist garnix wert