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400 euro jaob,keine staatliche hilfe...kann der gerichtsvollzieher trotzdem pfänden ?

Frage von fienchens fienchens

es existieren keine wertgegenstände oder vermögen,keine teuren fernseher oder sonstiges.

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Antworten (13)

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    Antwort von MarianneW MarianneW

    Der GV wird dann protokollieren, dass nicht zu holen ist und der Auftraggeber bleibt auf den Kosten sitzen. Allerdings bleibt der Mahnbescheid trotzdem 30 Jahre gültig und kann jederzeit wenn Du später zu Geld gekommen bist (Ausnahme privates Insolvenzverfahren) vollstreckt werden.

    (Wobei ich persönlich die Pfändungsfreigrenze in Deutschland für viel zu hoch halte und geradezu als Einladung zum Diebstahl & Betrug)

    Kommentar von jumba jumbajumba

    du meinst den vollstreckungsbescheid. der mahnbescheid ist garnix wert

  • 5
    Antwort von Farseer4 Farseer4

    Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Für den ersten Unterhaltspflichtigen steigt der monatliche Freibetrag um 370,76 Euro. Für jeden weiteren Unterhaltspflichtigen kommen jeweils weitere 206,56 Euro hinzu.

    Dh. Wenn du wirklich nur 400 Euro zum leben hast, kann der Gerichtsvollzieher das nicht pfänden.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Da kann aber etwas nicht stimmen. Ein Rentner oder Selbständiger hat diese Freibeträge nicht, wie ich gerade aktuell von der Rechtspflegerin höre. Geschützt sind nur berufstätige mit sozialpflichtigem Einkommen. Hast Du bitte eine sichere Quelle?

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    Antwort von DerEntomologe DerEntomologe

    Dann wird er vermerken, dass kein pfändbares Eigentum vorliegt. Der Schuldner wird also eidesstattlich versichern müssen, dass er nichts hat. Das wäre der Offenbarungseid.

  • 3
    Antwort von Guppy194 Guppy194

    der Gerichtsvollzieher muss kommen, wenn er vom Gläubiger beauftragt wurde; wenn nichts Pfändbares vorhanden ist, dann stellt der Gerichtsvollzieher dies in seinem Vollstreckungsprotokoll fest; eine erfolgloser Pfändungsversuch ist Voraussetzung für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

  • 2
    Antwort von michael66869 michael66869

    es gibt doch die düsseldorfer tabelle, wenn ich mich nicht irre, liegt das pfändungsfreie einkommen bei alleinstehenden bei ca. 980€

  • 2
    Antwort von kikkerl kikkerl

    wenn über grundbedarf + Miete hast dann ja. Er darf aber haushaltsnotwendige Geräte nicht mitnehmen.

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    Antwort von Mikrofon Mikrofon

    Wenn der Kuckuck nichts holen kann, wird vorzugsweise Privatkonkurs beantragt.

    Kommentar von Farseer4 Farseer4Farseer4

    Soll man die Antwort ernst nehmen?

    Kommentar von Yummy YummyYummy

    Ich denke ja, Kuckuck ist der Slangausdruck für das Pfandsiegel des Gerichtsvollziehers.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    ... und Konkurs ist der Slangausdruck für Insolvenz? Und der Start des Insolvenzverfahrens, weil man eine Rechnung fürs Schwarzfahren ignoriert hat, ist natürlich auch nahezu unvermeidlich?
    kopfschüttel

    Kommentar von casilein casileincasilein

    besser nicht...

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    Antwort von parisien parisien

    nein, kann er nicht.

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    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Schreibe gefälligst dein Frage erst einmal in korrektem Deutsch - das ist ja wirklich schlimm, was für ein bildungsfernes Niveau auf diesem Forum herrscht!!

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    Antwort von jumba jumba

    nun wie es scheint hast du einen computer, der ist pfändbar. du hast eine anlage? auch die ist pfändbar. du hast vielleicht einen plasmabildschirm oder lcd-tv? das ist ebenfalls pfändbar u. wird gegen eine billigversion ausgetauscht. auch deine diggicam ist austauschbar oder nciht notwendig u. somit pfändbar...es gibt so einiges was man nicht braucht u. doch hat.

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    Antwort von wim50 wim50

    Dann geht der GV wieder. Eidesstattliche Versicherung ist dann fällig.

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    Antwort von ViSo05 ViSo05

    Nein, er wird wohl nur gucken, ob etwas zum Pfänden da ist?! Ist nichts da, kann es sein, daß der Gläubiger eine "eidesstattliche Versicherung" fordern wird!

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    Antwort von casilein casilein

    Wenn nix zu pfänden da ist, kann er nix pfänden. Du musst allerdings schwören, dass Du nix hast - die sogenannte Eidesstattliche Versicherung. Außerdem wird der Gläubiger die Kosten für den Gerichtsvollzieher auf Dich abwälzen, was Deinen Schuldenstand zusätzlich erhöht.

    Grundsätzlich empfehle ich, wenn es bereits so weit gekommen ist, eine Schuldnerberatung aufzusuchen, um sich dort eine auf den eigenen Fall passende Unterstützung zu holen.

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