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400,- Aushilfsjob als Zweiteinkommen

gefragt von delphin2201delphin2201 am 13.12.2007 um 22:41 Uhr

Hallo, wenn sich als Festangestellter einen 400,- Euro Job zusätzlich habe und der Arbeitgeber die 400,- Euro pauschal versteuert habe ich da am Ende vom Jahr hohe Abzüge auf dem Zweiteinkommen? Gibt es ein ungefähre Richtzahl in Prozent? Würde mich riesig um klar definierte (;-)) Antworten freuen!! VG


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 13. Dezember 2007 22:44
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Nein, du bekommst die 400 Euro netto wie brutto. Der Arbeitgeber zahlt dafür einen zusätzlichen Beitrag zur Sozialversicherung über die Bundesknappschaft, ohne dass dir dadurch ein Leistungsanspruch entsteht. Steuern fallen nicht an!


anjanni
beantwortet von anjanni am 13. Dezember 2007 23:31
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Ein 400-Euro-Job wird bei der Bundesknappschaft angemeldet für die Versicherungen. Außerdem führt der Arbeitgeber die Steuern ab. Du hast damit nichts mehr zu tun. Alles ist erledigt.

Die einzigen Zusatzabgaben Deinerseits können entstehen, wenn Du einen zusätzlichen Rentenanspruch erwerben möchtest: dann zahlst Du einen geringen Eigenanteil. Das geht aber auch nicht rückwirkend.

Steuern jedenfalls fallen keine mehr an. Alles, was ausbezahlt wurde, ist uneingeschränkt Deins.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 13. Dezember 2007 23:43
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Die Frage lautete wohl in erster Linie zur Einkommensteuererklärung. Hier brauchst Du den Minijob nicht angeben weil von Seiten des AG keine Lohnsteuermeldung zum FA erfolgt. Die Pauschalversteuerung von 2% des Minijob, die der AG ebenfalls abführt, gehen ebenfalls an die Bundesknappschaft. Wie "anjanni" schon schreibt, wenn Du zusätzlich etwas für die Rente tun will zahlst Du z.Zt. 7,5% der 400€ zusätzlich an die Rentenkasse. Das musst Du mit Deinen AG besprechen weil er das angeben muss und die 7,5% werden Dir von den 400€ abgezogen


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