1

400€ auf Lohnsteuerkarte? Finanzamt will Steuern Hilfe

Frage von nadjak87 nadjak87

Hallo, habe von März bis Sept. jeden Monat ca. 200€ verdient und gedacht die Firma hat mich auf 400€ Basis angemeldet. So wies aussieht haben die mich aber ganz normal auf Lohnsteuerkarte angemeldet und nun soll ich (habe Steuererklärung natürlich ohne diese Angaben gemacht) 200€ zahlen. Ich musste mich für den Zeitraum Privat Versichern und die haben immer gesagt ich darf nicht mehr schaffen also stimmt doch da was nicht. Wie seht Ihr das? Kann man das wenn die Firma mich falsch angemeldet hat noch ändern?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von runfunfrunk runfunfrunk

    Bei einem 400€ Job handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, die in erster Linie Sozialversicherungs frei ist für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, die allerdings keinen Leistungsbezug begründen. Der pauschale Beitrag zur Rentenversicherung kann von dir auf den Regelbeitrag aufgestockt werden, was dann Rentenerhöhend wirkt. Der Arbeitgeber muss dich über diese Möglichkeit schriftlich belehren und du musst bestätigen ob du die Aufstockung machen willst oder nicht. Wenn du , wie du gesagt hast privat krankenversichert warst, entfiel für deinen Arbeitgeber für deinen Arbeitslohn sogar der pauschale Beitrag zur Krankenversichung.

    In steuerlicher Hinsicht gilt es, verschiedene Varianten zu unterscheiden: 1. Du gibst eine Steuerkarte ab. Dann ist der Lohn regulär zu versteuern, wobei in der Regeln kein monatlicher Lohnsteuerabzug anfällt. Der Bruttolohn ist dann in der Jahressteuerklärung anzugeben und zu versteuern. 2. Du gibst keine Steuerkarte ab. Dann wird der Arbeitslohn mit einer Pauschalsteuer belegt, die in der Regel der Arbeitgeber trägt.

  • 0
    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    woher hatte Dein Arbeitgeber denn die Lohnsteuerkarte? Die mußt Du ihm wohl gegeben haben und das Geld ist zu versteuern. Lohnsteuerfrei geht es nur bei bar auf die Hand.

  • 0
    Antwort von antola61 antola61

    wie kann das FA denn jetzt 200€ von dir wollen? wenn du diesen Job nicht angegeben hast, kann die Steuerzahlung evtl. mit was anderem zu tun haben?

    Minijobler kann man auch auf LSt-Karte anmelden. Das ist vor allem bei Schülern, Studenten und Rentnern möglich, weil somit die 2% Pauschalsteuer für den AG wegfällt und für den einzelnen MA aber trotzdem keine Steuer anfällt, weil der Verdienst zu gering ist! Also können daraus auf keinen Fall 200€ Steuern entstehen!

    Hast du vom FA einen Steuerbescheid bekommen? Dann schau dir den nochmal ganz genau an! Das kann eigentlich nicht an dem Minijob liegen!

  • 0
    Antwort von koenigstiger25 koenigstiger25

    Wie dein Arbeitgeber dich angemeldet hat steht auf deine Anmeldung zur Krankenkasse. Minijobs werden grundsätzlich bei der Bundesknappschaft angemeldet.

    Hast du am Ende des Jahres ein Lohnsteuerbescheinigung von deinem Arbeitgeber bekommen? Dann wird es sich um eine steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis handeln.

    Eine Einkommensteuernachzahlung kann in deinem Fall nur entstehen, wenn zu den mtl. 200,- EUR noch weitere Einkünfte kommen. Der Grunfreibetrag liegt nämlich bei 7.664,00 EUR im Jahr 2008

  • 0
    Antwort von nadjak87 nadjak87

    Klar aber auf diesen steht ja 200€ und 200€ und nichts anderes und somit war das für mich nen 400€ Job.

  • 0
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Du mußt doch jeden Monat eine Abrechnung bekommen haben. Das fällt einem doch sofort auf!!!! Als Geringverdiener bekommst du doch Brutto*Netto ausgezahlt. Ansonsten hast du Abzüge und das ist auf der Abrechnung erkennbar. WArum hast du dich nicht sofort gemeldet? Wenn es über die Lohnsteuerkarte gelaufen ist, dann hat das Finanzamt Recht.

  • 0
    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Du mußt doch jeden Monat eine Abrechnung bekommen haben. Das fällt einem doch sofort auf!!!! Als Geringverdiener bekommst du doch Brutto*Netto ausgezahlt. Ansonsten hast du Abzüge und das ist auf der Abrechnung erkennbar. WArum hast du dich nicht sofort gemeldet? Wenn es über die Lohnsteuerkarte gelaufen ist, dann hat das Finanzamt Recht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.