Hallo ich hab mal eine frage, ich habe diesen monat angefangen in einem pfegeheim auf 400€ basis zu arbeiten, es hieß zu mir 8.75€ auf die stunde also 45,7 std. zu mir hieß es das ich ja zuschläge auch ausbezahlt bekomme aber dies nicht über 400€ geht. also z.b ich arbeite bis 380€ und der rest dan zuschläge. also ca. 44std im Monat. ich werde mit überstunden schon eingeplant ist das gesetzlich erlaubt? und darf ich wochenenden arbeiten? wenn ich ja es ausbezahlen lassen sind es mehr als 400€ und das bringt dann nix weil es versteuert wird ab 400,01€ ich wäre echt dankbar über eure antworten MfG
Antworten (5)
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3Antwort von
LondonerNebelLondonerNebel
Sind in der Pflege die Zuschläge nicht ohnehin steuer- und sozialversicherungsfrei? Das müsste eigentlich auch für Minijobs in der Pflege gelten...
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2Antwort von
ralosavivralosaviv
Auch für Minijobber sind mittlerweile Zeitkonten erlaubt. Das heißt wenn du Überstunden machst, müssen diese nicht zwangsläufig bezahlt werden sondern können zu einem späteren Zeitpunkt in Freizeit wieder abgebaut werden während du deinen Lohn weiter bekommst.
Natürlich darfst du zu Wochenenddiensten eingeteilt werden. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind auch für einen Minijobber steuer- und sozialversicherungsfrei und dürfen zusätzlich zu dem geringfügigen Lohn gezahlt werden, ohne dass es am Beschäftigungsstatus etwas ändern würde (du wirst dadurch nicht als sozialversicherungspflichtig Beschäftigt bewertet).
Reine Überstundenzuschläge die nicht auf einen Sonntag oder Feiertag oder in die Nachtarbeitszeit fallen wären hingegen steuer- und sozialversicherungspflichtig, weshalb es wenig Sinn macht, diese in deinem Fall ausbezahlen zu lassen.
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1Antwort von
EleganzaEleganza
ssssprich mit denen drüber :)Droh ihenen notrfalls an zu kündigen weil es dir so nichts bringt.Sie sollen dir unter keinen umständen mehr als 400,- überweisn.Sie haben übrigens das recht einen betrag zurückzuhalten bis zur nächsten Abrechnung ,so das du nicht drübneer kommst ;)
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Volker99Volker99
Nein, das geht nicht. Ab 400,01€ bist du voll sozailabgabenpflichtig. Was manche machen, ist das du die Stunden dann im nächsten Monat abbummeln darfst, aber das ist eigentlich auch schon ungesetzlich.
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0Antwort von
397kg397kg
Versteuert wird das so oder so, auch unter 400 Euro.
Bloss ab 400,01 € wirst du sozialversicherungspflichtig.
Bis 400 Euro zahlt der Arbeitnehmer keine LSt.