Gibt es da einen einheitlichen Vertrag f. 400 € Jobler oder ist es der jeweiligen Firma überlassen, was da reinkommt an Rechten u. Pflichten? Habe ich auch urlaubsanspruch?
Antworten (1)
-
1Antwort von
PPantherPPanther
Urlaubsanspruch
Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Laut Gesetz sind dies mindestens 24 Werktage im Jahr. Werktage heißt: Montag bis einschließlich Samstag (6-Tage-Woche!) ohne gesetzliche Feiertage. Das entspricht 4 Wochen im Jahr. Die meisten Geringfügigen arbeiten aber nicht an sechs Tagen in der Woche. Wer z.B. nur am Montag arbeitet, kann natürlich nicht verlangen, 24 Montage im Jahr Urlaub zu haben (zusammen mit Oster- und Pfingstmontag hätte er dann genau ein halbes Jahr Urlaub). In diesem Fall hätte er bereits bei nur 4 Urlaubs-Montagen im Jahr 4 volle Urlaubswochen. Die Berechnungsformel dafür ist:
Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 6 x 24 = Urlaubstage
im genannten Montags-Beispiel: 1 / 6 x 24 = 4 bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 6 x 24 = 12
In den meisten Betrieben ist aber der Urlaubsanspruch höher als 4 Wochen und wird nicht nach der 6-Tage-Woche, sondern nach der 5-Tage-Woche berechnet (d.h. Samstage zählen nicht mit). Wegen des Gleichheitsgrundsatzes gilt das dann auch für geringfügig Beschäftigte. Hat z.B. ein Vollzeit-Arbeitnehmer 30 Arbeitstage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (6 Wochen), dann gilt für den Teilzeit-Mitarbeiter:
Arbeitstage des Mitarbeiters wöchentlich / 5 x 30 = Urlaubstage
bei 3 Tagen wöchentlich: 3 / 5 x 30 = 18
Wenn man diese Art der Berechnung wählt (sie ist nicht zwingend vorgeschrieben), dürfen die Urlaubstage selbstverständlich nicht auf ohnehin arbeitsfreie Tage gelegt werden.
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html#Urlaubsanspruch
schau dich mal auf dieser Seite um...wenn du nach oben scrollst, findest du noch andere Fragen die da beantwortet werden
Diese Frage teilen