Hallo Catmom65,
Ihre Fragen zur Höhe der vom Arbeitgber abzuführenden Beiträge an die verschiedenen Institutionen dürften aus den bereits vorhandenen Kommentaren bereits geklärt sein.
Allerdings sollte diejenige Person, welche mit dem Status (Voll Erwerbsgemindert) einen sogenannten Minijob antritt, mit absolutem Fingerspitzengefühl an diese Sache herangehen!
Warum:
Voll erwerbsgemindert heißt ja im Klartext, daß Ihre Restleistungsfähigkeit unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, am allgemeinen Arbeitsmarkt, auch für leichte Tätigkeiten abgesunken ist.
Diverse Vertrauensschutzregelungen für Geburtsjahrgänge bis 1.1.1961 einmal unberücksichtigt.
Da heutzutage kein Arbeitgeber einen Minijob mehr vergibt ohne die obligatorischen Meldepflichten einschließlich Sozialversicherungsausweisnummer zu beherzigen, ist die Sozial-Renten-Krankenversicherung-Agentur für Arbeit ab Stichtag der Aufnahme des Minijobs voll im Bilde über Ihre Aktivitäten.
Die Mühlen der Bürokratie mahlen ja bekanntlich sehr langsam, aber der arbeitswillige Erwerbsunfähiglkeitsrentner wird früher oder später von seiner Rentenversicherung eine Ladung/Aufforderung zu einer neuen Leistungsbegutachtung erhalten.
Gleichzeitig ist der Erwerbsminderungsrentner gesetzlich dazu verpflichtet, seine Rentenversicherung ohne Aufforderung über die Arbeitsaufnahme in Kenntnis zu setzen.
Nun raten Sie mal, was dann passieren kann.
In jedem Fall werden da "schlafende Hunde" geweckt.
Da die meisten Erwerbsminderungsrenten nur noch auf Zeit gewährt werden, muß der Betroffene jederzeit mit einem solchen Leistungstest rechnen!
Man könnte das auch so formulieren:
Der betreffende (Voll Erwerbsgeminderte) bringt sich logischerweise in große Erklärungsnot, warum er plötzlich einen Minijob ausüben kann.
Die Rechtsanwälte der Rentenversicherung argumentieren bei Verhandlungen vor den Sozialgerichten sehr gerne mit dem Hinweis, daß die Betroffenen sehr wohl noch leichte Tätigkeiten wie Pförtner, Museumswärter und ähnliche diverse Jobs ausüben können.
Nun vergleichen Sie ganz einfach Ihren speziellen Fall und treffen Sie die richtige Entscheidung, damit Ihnen Ihre volle Erwerbsminderungsrente nicht aberkannt wird.
Zu diesem Thema passt sehr gut das Büchlein
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Im Zweifelfsall fragen Sie auch unbedingt Ihren "Rechtsbeistand", zum Beispiel den VDK, was er zu Ihrem speziellen Fall meint.
Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, wo Betroffenen der Status (Voll erwerbsgemindert) durch leichtfertige und unüberlegte Arbeitsaufnahme wieder aberkannt wird.
Hierbei spielt es dann regelmäßig keine Rolle, ob sich die Betroffenen in einer finanziellen Notlage befinden oder auch nicht.
In diesem Sinne,
stellen Sie alles nochmals auf den Prüfstand, bevor Sie eine Entscheidung Richtung "Arbeitsnaufnahme" treffen.
Beste Grüße
Konrad
Vielen Dank für die detaillierte Antwort. Leider ist das, was Sie schreiben, ziemlich besorgniserregend. Denn natürlich liegt in diesem Fall eine ziemlich gravierende finanzielle Notlage vor (Rente und ergänzend Grundsicherung bei einer alleinstehenden Person ohne nennenswerte finanzielle Rücklagen), ansonsten würde die Möglichkeit eines 400-Euro-Jobs bei der vorliegenden schlechten gesundheitlichen Verfassung wohl kaum in Betracht gezogen. Es ginge in diesem speziellen Fall um Heimarbeit bei freier Zeiteinteilung, alles andere ist aufgrund des Krankheitsbildes überhaupt nicht möglich. Ist vielleicht wirklich das beste, sich erst mal an den VdK zu wenden, bevor man irgendwelche anderen Schritte übernimmt...
Hallo Catmom65,
es ist in der Tat eine sehr heikle Angelegenheit.
Bitte erwarten Sie von unserem Sozialstaat nicht, daß er Verständnis für Ihre finanzielle Notsituation zeigt.
Die von Ihnen beschriebenen, nicht vorhandenen finanziellen Rücklagen, interessieren den mit §-fen gespickten Verwaltungsapparat nicht.
Wenn Sie in Ihrem Rentenbescheid genau nachschauen, dann müßte dort eine entsprechende Klausel zu finden sein.
Darin steht endeutig, daß Sie bei jeglichen Änderungen (und dazu zählen mit Sicherheit auch Nebenjobs und Einkommen aus Heimarbeit) die zuständige Rentenversicherung in Kenntnis setzen müßen.
Die Grenzen, was da noch geht und was nicht geht, sind fließend.
In Zeiten knapper Kassen muß grundsätzlich damit gerechnet werden, daß die Rentenanstalt nach einem Haar in der Suppe sucht und dann die Rentenzahlungen einstellt.
Gruß
Konrad