40€ Strafe ('Schwarzfahren') mit 15...

18 Antworten

In der Regel lehnen die Gerichte ein erhöhtes Beförderungsentgelt bei beschränkt geschäftsfähigen ab, da es an einem Vertragsverhältnis mangelt, so etwa AG Wolfsburg (Urteil i. S. 12 C 30/90 vom 9. Mai 1990 ) oder auch das Amtsgericht Bonn (4 C 486/08).

Das AG Bonn hat hier zutreffend ausgeführt:

Zwischen den Parteien ist bezogen auf die unstreitige Schwarzfahrt der Beklagten kein Vertrag zustande gekommen, in den die Beförderungsbedingungen der Klägerin einbezogen worden sind. Der Annahme eines Vertragsschlusses steht entgegen, dass die Beklagte im Zeitpunkt der Schwarzfahrt lediglich beschränkt geschäftsfähig im Sinne des § 106 BGB war, es sich bei der Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin nicht um ein rechtlich allein vorteilhaftes Geschäft im Sinne des § 107 BGB handelt und eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter der Beklagten nicht vorlag. Soweit die gesetzlichen Vertreter der Beklagten in den Erwerb eines Monatstickets und damit prinzipiell in die Nutzung der Dienstleistungen der Klägerin eingewilligt haben, kann darin keine Einwilligung gesehen werden, die auch Schwarzfahrten abdecken würde (vgl. AG Jena NJW-RR 2001, 1469; AG Bergheim NJW-RR 2000, 202; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., § 107 RdNr. 9; Staudinger/Knothe, Neubearb. 2004, § 107 RdNr. 40 mwN.).

Strafrechtlich ist es eine Beförderungserschleichung,mwobei hier ggf. der Vorsatz fehlt. Das Entgelt wurde ja entrichtet, nur wurde der Fahrschein nicht abgestempelt. Es müsste also im Zeitpunkt der Fahrt ein Vorsatz dahingehend bestanden haben, den Fahrschein erneut zu nutzen.

Die Freundinnen eines/einer 15-Jährigen wissen in Rechtsfragen natürlich immer die richtigen Antworten, nicht? kopfschüttel

Wenn der Vertrag, der normalerweise durch Fahrkartenerwerb bzw. Fahrtantritt zustande kommt, schwebend UNwirksam wäre, bis deine Eltern Ihr Einverstädnis bekunden, würde die Bahn Minderjährige sicher nicht unbegleitet befördern.

Da aber nicht mehr vier oder sechs Jahre alt bist, wirst du keinem Richter erklären können, dass du ja noch viel zu jung bist, um wirksam eine Fahrkarte zu kaufen. Dulde, liquidiere, lerne.

du musst bezahlen,ab 14 jahren wird das sogar in deine akte aufgenommen als "verbrechen".

Um Gottes Willen, wenn man gar nichts weiß, muss man doch vielleicht nicht immer etwas sagen! Das nervt!

Wenn die Verkehrsbetriebe nun Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen stellen WÜRDEN, so WÜRDE diese Geschichte (bei einer Verurteilung) im Führungszeugnis auftauchen. Bei notorischen Schwarzfahrern wird irgendwann auch Strafanzeige gestellt.

In diesem Fall (wir sind hier ja im Zivilrecht unterwegs) würde sich die Sache mit der Bezahlung von 40 Euro erledigen, ansonsten würde es auf das Beschreiten des Rechtswegs rauslaufen.

Das ist weder ein Verbrechen, noch gibt es so eine "Akte".

Du bist schwarzgefahren, also mußt du zahlen. Sei froh, wenn du nur 40.--€ zahlen brauchst. Das Verkehrsunternehmen konnte auch eine Strafanzeige gegen dich stellen. Du hast schließlich eine Straftat begangen. Vor ein paar Wochen ist ein 16 jähriger, wegen Schwarzfahrens sogar in den Knast gewandert. Er sitzt für fast 3 Jahre. Selbstverständlich, wenn du nicht immer schwarzfährst, wirst du nicht gleich für so lange in den Knast wandern, aber Sozialstunden, ein paar Tage Jugendarrest o.ä. sind ohne weiteres denkbar.

Zwei Möglichkeiten

a. Zahlen und Ruhe

b. Nicht zahlen und der Dinge harren die dann kommen könnten

Das wäre

Mahnung mit Mahngebühren (macht die Sache noch teurer)

Im Grunde hast Du eine Straftat begangen. Ich würde mich mal hier auf die Aussage von Deinen Freundinnen nicht so verlassen.