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40 Jahre alten Baum !?

gefragt von SieslackSieslack am 02.11.2009 um 6:38 Uhr

Was muss mann da bezahlen ? Hat jemand Erfahrung ? Ersatzbaum und Schadenersatz. Versicherung übernimmt nicht..


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maccis
beantwortet von maccis am 2. November 2009 07:10
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Hilfreichste Antwort

Den dicksten Brocken der Gesamtleistung des Baumes von 659,50 Euro pro Jahr bildet die Produktion von Sauerstoff, was laut BdB mit 500 Euro zu Buche schlägt.

Rund 660 Euro Leistung pro Jahr Ein zur Baumpflanzaktion in Mannheim vom Bund deutscher Baumschulen herausgegebenes Zahlenbeispiel beziffert die volkswirtschaftliche Leistung eines alleinstehenden Baumes im Garten auf durchschnittlich 659,50 Euro pro Jahr.

Diesen Betrag müsste die Volkswirtschaft pro Jahr aufbringen, um die Leistung eines Baumes im Hausgarten - auszugleichen. Für einen 100 Jahre alten Baum wären es somit etwa 65.000 Euro. http://www.eco-world.de/scripts/basics/econews/basics.prg?a_no=15850

Beschädigung von Bäumen Der für die Beschädigung eines Baumes zu zahlende Schadensersatz wird seit dem Urteil des BGH vom 13.05.1975 (NJW 1975, 2061) nach dem Sachwertverfahren, Methode Koch, berechnet. Bei der Berechnung der Höhe des Schadensersatzes wird davon ausgegangen, dass Bäume wesentliche Bestandteile des Gründstücks sind und eine Beschädigung des Baumes zu einer Wertminderung des Grundstücks führt.

In den meisten Fällen ist eine Naturalrestitution, d.h. die Anpflanzung eines gleichwertigen Baumes nicht möglich oder würde unverhältnismäßige Kosten verursachen. Der Schadensersatz erstreckt sich daher auf die Kosten einer angemessenen Anpflanzung, die Pflegekosten für die Wachstumszeit, einen Zuschlag für das Wachstumsrisiko sowie eine im Voraus zu zahlende Pauschale für einen etwaigen Minderwert. Basis sind die im Zeitpunkt des Schadensersatzes bestehenden Kosten.

Diese Rechtsprechung wurde zuletzt durch das Urteil BGH 27.01.2006 - V ZR 46/05 bestätigt.

Kommentar von 9c1e3d48806be5061c7f3493dd631e3csmallmaccis am 2. November 2009 07:11

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anonym
beantwortet von majic am 2. November 2009 06:39
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???? Was ist mit dem Baum??? Willst du einen kaufen? Willst du einen fällen? Was ist es für ein Baum (Sorte)?

Kommentar von 4360f49511b260ead77411a815a303d5smallschildi am 2. November 2009 06:41

das würde ich auch gerne wissen ??

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 2. November 2009 06:42

Kirschbaum - Ersetzen, war nicht meiner ! Ist aber so um die 40 Jahre alt gewesen.


ticon
beantwortet von ticon am 2. November 2009 06:41
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ich glaube das geht nach dem Wert des Holzes, da gibts bestimmt Tabellen für.

Kommentar von 5a344ccfd6ea1548a544adf2975b2b47smallSieslack am 2. November 2009 06:44

wo kann man das nachlesen 1

Kommentar von 3ee5a0649b060b0a576d51cfd262a6fcsmallticon am 2. November 2009 09:30

beim Bauamt oder Ordnungsamt

Kommentar von 3ee5a0649b060b0a576d51cfd262a6fcsmallticon am 2. November 2009 09:37

hab grad den Beitrag von Maccis gelesen, ich denke er trifft den Nagel auf den Kopf.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 2. November 2009 06:56
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Baumfällung - Baum Fällen - Vorschriften und Durchführung Besitzt man einen eingenen Garten, den man umgestalten möchte, muss manchmal ein Baum weichen. Auch wenn ein Anbau an einem Haus geplant ist, steht zuweilen ein Baum im Weg. In Deutschland muss man sich für die Baumfällung eine Genehmigung einholen, wenn bestimmte Grenzen bzgl. der Baumgröße überschritten werden. Es gibt also gesetzliche Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Die Gemeinden sind für die Bestimmungen zuständig, die die Vorschriften für das Fällen von Bäumen festlegen. Üblich ist, dass ein Baum mit 10cm oder mehr Stammdurchmesser (gemessen in 1m Stammhöhe), nur mit einer Genehmigung gefällt werden darf. Diese Genehmigung erhält man in der Regel beim Ordnungsamt der Gemeinde. Das Fällen von Bäumen ohne die Genehmigung kann übrigends richt teuer werden. Strafen bis zu 50.000 Euro sind nicht selten. Ausgenommen von diesen Genehmigungen sind übrigends Obstbäume. Die Regeln zur Fällung von Obstbäumen ist bundesweit im Bundeskleingartengesetz festgehalten. Wird eine Fällgenehmigung erteilt, so ist diese oft mit bestimmten Auflagen verknüpft. Oft wird eine vergleichbare Neuanpflanzung eines entsprechenden Baumes verlangt.

Sind die Voraussetzungen geschaffen und man darf offiziell einen Baum fällen, dann sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man das Fällen selbst durchführt oder ob man lieber einen Profi die Aufgabe erledigen lässt. Es gibt Dienstleister, die sich auf das fachgerechte Fällen von Bäumen spezialisiert haben. Vor allem in größeren Städten wird man ohne Probleme einen entsprechenden Betreib finden. Als Laie sollte man sich an große Bäume nicht wagen, denn es gibt einiges zu beachten. Es wird vor allem dann schwierig, wenn der Baum so groß ist, dass keine Fallrichtung verfügbar ist, in der der Baum komplett passt. In einem solchen Fall muss der Baum von oben stückweise abgesägt werden. Dieser Vorgang ist nur mit Spezialgerät vernünftig durchzuführen.

Wenn der Baum gefällt ist, stellt sich die Frage nach der Entsorgung des Baumes. Handelt es sich um verwertbares Holz, dann holen einige holzverarbeitenden Betriebe einen großen Stamm kostenfrei ab. Ansonsten muss man sich um die Entsorgung selbst kümmern, dass heißt ein entsprechendes Abfuhrunternehmen beauftragen.

Insgesamt muss man feststellen, dass das Fällen eines Baumes keine simple Angelegenheit ist. Zunächst müssen die Rechtsvorschriften beachtet werden, dann muss man sich Gedanken über die Gefährdungen durch das Fällen selbst machen und schlussendlich muss man sich um die Entsorgung kümmern.


anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 13:27
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