hallo, ich würde bei einem Online-Shop gerne meine Sachen zurückschicken, der komplette Warenwert ist über 40 Euro, der Händler hat mich auch schon angeschrieben das die Rücksendekosten von mir zu tragen sind. Jetzt hab ich mir die AGB auf der Seite durchgelesen und anstatt der 40 Euro Klausel stehen da 100 Euro, ist das rechtens?
40 Euro-Klausel einfach ändern?
Antworten (4)
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1Antwort von
CrackCrack
§ 357 Abs.2 BGB "Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe":
Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Das heißt also im Umkehrschluss das bei berechtigter Rücksendung eines Artikels dessen Wert 40€ übersteigt die Kosten des Versandes vom Online-Händler zu tragen sind.
Du solltest den Shop auf diesen Paragraphen hinweisen und auf eine kostenlose Abholung der Ware bestehen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hast Du hier sogar Anspruch auf die Erstattung der Versandkosten zu Dir (Hinsendekosten).
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1Antwort von
delyladelyla
"Bei einem echten Fernabsatzvertrag und fristgerechtem Widerruf besteht für einen Verbraucher (!) grundsätzlich keine Verpflichtung zur Übernahme der Versandkosten (weder hin noch zurück), es sei denn der Bestellwert liegt unter 40,- €. Dann können die Rücksendekosten nach korrekter Belehrung durch den Versender dem Käufer aufgehalst werden. Anderslautende AGB zum Nachteil des Kunden sind unzulässig und unwirksam. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muß Widerspruch eingelegt werden, sonstige Mahnungen kann man auch ignorieren. Ist aber vielleicht besser, den eigenen Standpunkt kurz darzulegen, um es nicht erst zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommen zu lassen."
das habe ich zumindest hier gelesen: http://www.e-recht24.de/forum/522-versandkosten-vollstaendiger-ruecksendung.html
Kommentar von
kosy3kosy3 Der Link funktioniert bei mir nicht. Bei euch?
Kommentar von
xXOcTrOnXx der funzt
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Das kann nur rechtens sein. Dir steht bei Rücksendung die freie Wahl des Versandunternehmens anheim. Ob du z. B. HERMES (günstig) oder ein Privates Kurierunternehmen (teuer) beauftragst, bleibt dir überlassen. Da ist es dem Adressaten/Händler wohl kaum zuzumuten, dass er die Kosten übernimmt. Dass er dies für Waren im Wert von weniger als 40 bzw. 100€ trotzdem macht, ist reine Kulanz.
Kommentar von
CrackCrack Das stimmt nicht.
Siehe § 357 Abs.2 BGB
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0Antwort von
XtraDryXtraDry
Nein, das ist nicht rechtens, das EU-Recht kann durch AGB nicht geändert werden...
Kommentar von
kosy3kosy3 Wo steht denn im EU-Recht, dass das nicht rechtens ist?
Kommentar von
CrackCrack § 357 Abs.2 BGB
und was soll ich dem jetzt schreiben? gruß