Ist es erlaubt, dass man seinem Kind verbietet 4 Wochen lang rauszugehen? Also es muss nach der Schule im Haus zu bleiben und wortwörtlich "Löcher in die Luft gucken". ich finde das übertrieben und ehrlich gesagt auch lächerlich. wie steht ihr dazu?
4 Wochen Hausarrest. Ist das erlaubt?
Antworten (23)
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5Antwort von
Ch4rgerCh4rger
lol das ist vollkommen legitim
wie man sein Kind erzieht ist letztendlich einem selbst überlassen.Nutz die Zeit um über das nachzudenken was du angestellt hast und du kannst ja dann auch ma was für die Schule machen
hat schon alles seine Richtigkeit
sei froh, dass sich deine Eltern überhaupt um dich kümmern..Gibt genug Eltern die ihre Kinder alles machen lassen was dazu führt, dass sie später auf die schiefe Bahn geraten und halt scheiße bauen^^
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AnticaAntica wow, da krieg ich als eher strengere Mama sogar rote Ohren.........
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kikkerlkikkerl ne is schon ok was du geschrieben hast, lach
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4Antwort von
HHSthpHHSthp
Ist erlaubt.
Man kann ja auch den Unterrichtsstoff der Schule nochmal durchgehen. Dann hat die Luft auch keine Löcher. -
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1Antwort von
amdrosamdros
Ich denke kommt auch darauf an, wofür diese Strafe gedacht ist. Ob es aber demjenigen gut tut bezweifele ich.
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1Antwort von
FordSierra88FordSierra88
krass...
ich find es zu viel..
2 Wochen aber keine 4 Wochen
der arme junge wird ja verrückt ....
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MoonshineDreamsMoonshineDreams
Am 2. November 2000 wurde das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet. Der die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffende Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Nach diesem Gesetz ist Hausarrest in der Erziehung nur insoweit erlaubt, wenn durch kurze Arrestzeiten keine seelische Gewalt verursacht wird oder ein Zustand eintritt, der die körperliche Verfassung des Kindes in irgend einer Art und Weise beeinträchtigt. Ein Fernhalten schulpflichtiger Kinder vom Unterricht ist ebenfalls gesetzwidrig.
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1Antwort von
AnticaAntica
Is doch übertrieben! Angemessener Hausarrest o.k., aber 4 Wochen?? Unter angemessen versteh ich z.B. ein Wochenende oder so lange, bis man bestimmte Sachen in Ordnung gebracht hat.
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1Antwort von
LlyraLlyra
Immerhin hast Du ja noch den PC, so schlimm kann das also auch nicht sein. eltern von Freunden von mir haben auch höhere Strafzeiten vergeben.
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1Antwort von
JinxValentineJinxValentine
Zauberwort "Aufenthaltsbestimmungsrecht".
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kikkerlkikkerl nicht schlecht ggg
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1Antwort von
NellinaNellina
Grundlos gibt man nicht Hausarrest. Also im Zweifelsfall gebe ich den Eltern recht.
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0Antwort von
AllerWeltsName http://www.bravo.de/online/render.php?render=4527 Und such bei google nach Hausarrest dann nimm den Wikipedia Link da steht alles. Eltern müssen die Fähigkeit haben, Ihre Kinder zu animieren auch ohne bei jeder Kleinigkeit Hausarrest zu geben.Hausarrest ist in meinen Augen eine Maßnahme die nütlich ist, wenn das Kind auf die schiefe Bahn gerät und falsche Freunde hat und durch die Gegend schlurft und Straftaten begeht oder dergleich.Bei schlechten Noten sollten die Eltern so fähig sein sich 1 stunde am Tag mit ihren Kindern hinzusetzen und zu lernen!
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Blockk Vor diesen Eltern ziehe ich den Hut. Wer tut sich das freiwillig an sein Kind in dem Alter jeden Tag rund um die Uhr bei sich zu haben ? Da müssen ja deine Noten sehr schlecht sein. Solange du nicht geschlagen wirst sind alle Mittel zu Erziehung von dir erlaubt. Also da dir nichts getan wird ,ausser dich dazu zu bewegen zu lernen dann tue es doch einfach und schon ist doch alles ok.
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anni567 also es geht nicht um mich. sondern um meine Freundin. ihre Mutter unterstellt ihr, sie sei angeblich "frech gewesen & sich nicht angemessen ihrer Mutter gegenüber verhalten haben. Sie ist total am verzweifeln, was ich verstehen kann weil ich finde 4 Wochen einfach ZU viel und Hausarrest generell lächerlich.
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jumbajumba wen interessiert was du findest. die strafe ist noch milde ausgedrückt. schon mal drüber nachgedacht das es 8 wochen oder 16 wochen hätten sein können? mein sohn hatte mal 10 wochen, aber dem war nicht langweilig. der hatte tgl. hausarbeit zu tun, hausaufgaben u. viele nachträgliche lernaufgaben von mir bekommen. glaub mir ihm war nicht langweilig. in der zeit gab es kein tv, kein computer u. keine spiele. das wurde drastisch durchgezogen u. sein verhalten hat sich sehr geändert. er hatte viel zeit über sich nachzudenken. rate deiner freundin doch auch mal in sich zu gehen u. über ihr verhalten nachzudenken.
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lenzing42lenzing42
Die Eltern werden nicht grundlos zu solch drastischen Maßnahmen greifen.Nur kann man natürlich nicht erwarten,dass der Betroffen zu seiner Tat steht und hier darüber schreibt.Er würde riskieren,dass das Mitleid schwindet und er sich zu rechtfertigen hätte.
Solche Fälle kann man nur objektiv beurteilen,wenn beide Seiten zu "Wort" gekommen sind.
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benji2005benji2005
Also es wird schon seinen Grund haben, dass du 4 wochen hausarrest hast. Ich finde es immer so cool, wenn ihr nur schreibt, dass ihr eine Strafe bekommen habt, aber keiner schreibt dazu warum. Also Warum????
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girlie95girlie95
Es kommt immer drauf an, was das Kind gemacht hat, wenn sie/er eine halbe Stunde zu spät heimgekommen ist, als wie vereinbart, dann würde ich 3 Tage Hasuarrest geben, aber wenn sie/er Alkohol getrunken (13 Jahre) hat oder sich mit ein Chatpartner aus dem Internet getroffen hat, dann sind 2-3 Wochen Hauarrest nötig.
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TheCubeTheCube
Geht es um dich? Wenn ja, dann haben deine Eltern wahrscheinlich nur ein Scherz gemacht, weil 4 Wochen sind ganz schön hart. Was hast du denn angestellt? Vielleicht sieht die Sache dann ja schon wieder ganz anders aus.
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benji2005benji2005 Ist ja immer das gleiche, sie beklagen sich, dass sie Hausarrest haben, aber keiner getraut sich zu sagen WARUM!!! Wie soll man dann beurteilen ob gerecht oder nicht????
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klarakarlsonklarakarlson
Das ist Freiheitsberaubung und verboten....
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JinxValentineJinxValentine lol
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Volker13Volker13 Falsch! Schon mal was vom Aufenthaltsbestimmungsrecht der erziehungsberechtigen gehört?
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klarakarlsonklarakarlson Nööö...Noch nie...;-P
Echt gut geschrieben und alles dabei, was dazu zu sagen ist. DH