Hallo.Ich hab da mal eine Frage.Wie verhält sich das mit dem Unterhalt für seine Kinder,wenn wir heiraten.Der Unterhalt den er im Moment bezahlt wird durch 4 kinder(3kinder aus früheren Beziehungen und eins mit mir) geteilt.Wenn wir heiraten wird er auch etwas mehr verdienen da er ja auch in eine andere steuerklasse rutscht.sein anwalt hat gemeint das er dann auch mehr Unterhalt an seine 3 Kinder bezahlen muss und unser gemeinsames kind und ich stehen dann erst an 4ter stelle.Ist er dann nich erst uns gegenüber unterhalt verpflichtet und dann seinen anderen kindern.Er soll ja auch weiterhin seinen unterhalt weiterbezahlen,aber wie verhältsich das dann.
4 kinder unterhalt und heirat
Antworten (2)
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2Antwort von
lilli2007lilli2007
alle 4 Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich und stehen im 1. Rang. Euer kind wird in die Rechnung mit einbezogen und steht nicht wie euer RA sagte im 4. Rang, sondern im 1. du stehst hinter den Kindern. Dein Mann wird nach LSKL 3 berechnet wenn du nicht arbeitest, arbeitest du wird er nach 4 berechnet. Man kann dich nicht zwingen die schlechte Steuerklasse 5 zu wählen.
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Der Anwalt hat Recht.
Das höhere Einkommen wird auf alle Kinder bei der Berechnung aufgeteilt.
Da du nachrangig unterhaltsberechtigt bist, nehme ich an, dass für dich nichts mehr bleibt (hängt jedoch vom Einkommen deines Freundes ab).
Jedenfalls kannst du nur Unterhalt bekommen, wenn alle Kindesunterhaltspflichten (Mindestkindesunterhalt) erfüllt sind.
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lilli2007lilli2007 ja eifelmensch sie rückt an 4. stelle aber doch nicht das gemeinsame Kind
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EifelmenschEifelmensch Hab ich das denn geschrieben?
Ich schrieb: "Das höhere Einkommen wird auf alle Kinder bei der Berechnung aufgeteilt."
und
"Da du nachrangig unterhaltsberechtigt bist, nehme ich an, dass für dich nichts mehr bleibt (hängt jedoch vom Einkommen deines Freundes ab)."
Natürlich wird das gemeinsame Kind berücksichtigt, solange der Vater der Haupternährer der Familie ist.
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leonni OK Vielen Dank für Eure Antworten.
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lilli2007lilli2007 mehr Unterhalt an seine 3 Kinder bezahlen muss und unser gemeinsames kind und ich stehen dann erst an 4ter stelle dann sagtest du der RA hat recht. nee hat er nicht. Nur die ehefrau steht im 4. rang nicht das Kind
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EifelmenschEifelmensch Ok, das mit dem Kind im 4. Rang hab ich wohl überlesen!
Gut es geht mir ja auch eigentlich nich um meinen Unterhalt.der ist nich wichtig.Das heist also das auch unser gemeinsammes Kind troz Eheschliesung beim Unterhalt berücksichtigt wird.