1

4 kinder unterhalt und heirat

Frage von leonni leonni

Hallo.Ich hab da mal eine Frage.Wie verhält sich das mit dem Unterhalt für seine Kinder,wenn wir heiraten.Der Unterhalt den er im Moment bezahlt wird durch 4 kinder(3kinder aus früheren Beziehungen und eins mit mir) geteilt.Wenn wir heiraten wird er auch etwas mehr verdienen da er ja auch in eine andere steuerklasse rutscht.sein anwalt hat gemeint das er dann auch mehr Unterhalt an seine 3 Kinder bezahlen muss und unser gemeinsames kind und ich stehen dann erst an 4ter stelle.Ist er dann nich erst uns gegenüber unterhalt verpflichtet und dann seinen anderen kindern.Er soll ja auch weiterhin seinen unterhalt weiterbezahlen,aber wie verhältsich das dann.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 2
    Antwort von lilli2007 lilli2007

    alle 4 Kinder sind unterhaltsrechtlich gleich und stehen im 1. Rang. Euer kind wird in die Rechnung mit einbezogen und steht nicht wie euer RA sagte im 4. Rang, sondern im 1. du stehst hinter den Kindern. Dein Mann wird nach LSKL 3 berechnet wenn du nicht arbeitest, arbeitest du wird er nach 4 berechnet. Man kann dich nicht zwingen die schlechte Steuerklasse 5 zu wählen.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Der Anwalt hat Recht.

    Das höhere Einkommen wird auf alle Kinder bei der Berechnung aufgeteilt.

    Da du nachrangig unterhaltsberechtigt bist, nehme ich an, dass für dich nichts mehr bleibt (hängt jedoch vom Einkommen deines Freundes ab).

    Jedenfalls kannst du nur Unterhalt bekommen, wenn alle Kindesunterhaltspflichten (Mindestkindesunterhalt) erfüllt sind.

    Kommentar von leonni leonni

    Gut es geht mir ja auch eigentlich nich um meinen Unterhalt.der ist nich wichtig.Das heist also das auch unser gemeinsammes Kind troz Eheschliesung beim Unterhalt berücksichtigt wird.

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    ja eifelmensch sie rückt an 4. stelle aber doch nicht das gemeinsame Kind

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Hab ich das denn geschrieben?

    Ich schrieb: "Das höhere Einkommen wird auf alle Kinder bei der Berechnung aufgeteilt."

    und

    "Da du nachrangig unterhaltsberechtigt bist, nehme ich an, dass für dich nichts mehr bleibt (hängt jedoch vom Einkommen deines Freundes ab)."

    Natürlich wird das gemeinsame Kind berücksichtigt, solange der Vater der Haupternährer der Familie ist.

    Kommentar von leonni leonni

    OK Vielen Dank für Eure Antworten.

    Kommentar von lilli2007 lilli2007lilli2007

    mehr Unterhalt an seine 3 Kinder bezahlen muss und unser gemeinsames kind und ich stehen dann erst an 4ter stelle dann sagtest du der RA hat recht. nee hat er nicht. Nur die ehefrau steht im 4. rang nicht das Kind

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Ok, das mit dem Kind im 4. Rang hab ich wohl überlesen!

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.