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4 Jahre keinen Strom angemeldet-was kann passsieren?

gefragt von Rasputini am 21.07.2008 um 9:42 Uhr

Bin seit 11.07.04 Mieter einer Wohnung in der es von Anfang an Strom gab.Ich war der Annahme das der Strom in den Gesammtkosten inkludiert sei.Da ich mich auch noch dazu sehr selten in dieser Wohnung aufhielt und auch keine Rechnungen vom Stromversorger kamen schenkte ich der Angelegenheit auch keine weitere Beachtung.Nun hing aber plötzlich am 17.07.08 eine Nachricht vom Stromwerk an meiner Wohnungstüre mit der Aufforderung ich solle meinen Strom anmelden.Das Werk geht davon aus das ich erst vor kurzem diese Wohnung bezogen habe.Möchte noch erwähnen das der Zähler fachmännisch angeschlossen war und ist.Es erfolgte lediglich keine Anmeldung meinerseits.Mit was muss man rechnen?


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Reply


heligirl
beantwortet von heligirl am 21. Juli 2008 09:54
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Ich würde mich ganz ruhig verhalten, anmelden und brav ab sofort bezahlen. Ist ja kein Betrug, denn du hast sie ja nicht getäuscht. Das geht ja auch gar nicht, denn da muss bei ihnen was schiefgelaufen sein. Ich würde auf keinen Fall anrufen, wer bisher bezahlt hat. Warum schlafende Hunde wecken??? Aber beim Mieterverein würd ich vorsichtshalber mal nachfragen, damit es nicht wie ein Damokles-Schwert über dir hängt evtl. nachzahlen zu müssen.


Jutta März
beantwortet von Jutta März am 21. Juli 2008 09:44
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Dir kann passieren, dass du den Strom der letzten vier Jahre nachzahlen musst, was ja auch legitim ist, da du ihn verbraucht hast.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 21. Juli 2008 09:47

Nee - wenn die kein Geld bekommen hätten, wäre da längst jemand gewesen. Die mögen zwar Schnarchnasen sein - aber nicht so sehr.

Kommentar von Bd5fe6383e835fc0a26a8bc03b39bd27smallJutta März am 21. Juli 2008 09:57

lol. Da hast du wohl recht. Vielleicht hat dein Vormieter sooooooo viel Geld, daß er es erst nach vier Jahren gemerkt hat.


kiralee
beantwortet von kiralee am 21. Juli 2008 09:45
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Evtl. mit einer Nachzahlung - würde mich interessieren, wer denn die ganze Zeit auf deinen Zähler bezahlt hat? Wenn du ihn jetzt anmeldest, musst du ja den derzeitigen Zählerstand angeben. Warte einfach ab, wie sie reagieren


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 21. Juli 2008 09:48
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Eine Strafe, wegen versuchten Betrugs??? Und auf alle Fälle eine satte Nachzahlung. Bei den Preisen kannst du dich auf eine Dicke Rechnung gefasst machen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 21. Juli 2008 10:05

Versuchter Betrug?!?! Awa....


anjanni
beantwortet von anjanni am 21. Juli 2008 09:50
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Ich würde mal da anrufen und nachfragen, auf wen der Strom bislang angemeldet war und zu wann der abgemeldet wurde. Stell Dich doch mal ganz dumm.

Schau doch mal außerdem in Deinen Mietvertrag, was da im Abschnitt über Nebenkosten steht.

Im neuesten Mietvertragsformular von Haus&Grund gibt es auch einen Abschnitt, in dem steht, um was der Mieter sich selbst kümmern muß. Da wird dann z.B. bei Strom ein Kreuzchen gemacht. Dann ist das eindeutig.





Yori123456
beantwortet von Yori123456 am 21. Juli 2008 09:52
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Da die Grundversorger verpflichtet sind, dich mit Strom zu beliefern werden die dir eine Nachrechnung schicken. Diese bekommst du dann, wenn Du deinen Strom angemeldet hat. Das macht man normalerweise schnell nach dem Einzug, da die Grundversorgung am teuersten ist. Also, warte die Rechnung ab- und wenn keine kommt, hast Du Glück gehabt!


Ringelkatze
beantwortet von Ringelkatze am 21. Juli 2008 09:52
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Wer hat denn den von Dir verbrauchten Strom bisher bezahlt? Irgendwer muss ihn ja bezahlt haben, denn 4 Jahre lang liefert sicher kein Stromversorger ohne Bezahlung. Der Vermieter? Der Vormieter? Also auf irgendwen muss die Zählernummer bisher ja angemeldet sein. Derjenige könnte/sollte von Dir die Kosten für die vergangenen Jahre einfordern.

Sollte doch der Energieversorger die Forderung für die letzten 4 Jahre erheben, so kann er den Rückstand auf den festgesetzten Abschlag draufschlagen, z.B. verteilt auf 12 Monate. Danach würde er wieder niedriger angesetzt werden.

Ansonsten: Einfach anmelden und künftig den Abschlag an den Versorger zahlen.


Jollymcpizza
beantwortet von Jollymcpizza am 21. Juli 2008 09:58
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Hallo Gehe nicht zum Fürsten wenn Du nicht Gerufen wirst...so halte ich es.. Ich würde sofort zahlen...aber nur seit dem Du in der Wohnung wohnst, also seitdem die Denken du wohnst drin.... Erst ein Jahr zahlen...und dann wechselst Du ganu unauffälig... Die wissen wahrscheinlich selber das sie dort einen Fehler gemacht haben...und wollen es auf keinen Streit ankommen lassen...

Gruß




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