Der Gesetzestext lautet wie folgt: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben"
Heißt das, das ich lt. Gesetz erst nach 6 Monaten Anspruch auf Urlaub habe??? Kurz: ich müßte also 6 Monate durcharbeiten, und kann dann erst einen Urlaubsschein ausfüllen ???
du hast das genau richtig verstanden.
aber es ist keine pflicht des arbeitgebers, dir erst nach 6 monaten den ersten urlaub zu gewähren.
wenn er einverstanden ist, kannst du auch eher urlaub bekommen.

Also ich kenne das so: in den ersten 6 Monaten hast du pro Monat Anspruch auf 2 Tage Urlaub. Erst nach 6 Monaten stehen dir lt. Gesetz mindestens 24 Tage Urlaub zu. Wenn du eine 6-monatige Probezeit hast, kannst du normalerweise auch erst nach 6 Monaten deinen Urlaub nehmen. Allerdings hab ich bisher nur selten erlebt, dass der Arbeitgeber darauf bestanden hat. Oftmals kann man schon nach 2-3 Monaten mal vorsichtig anfragen, ob man ein paar Tage Urlaub nehmen kann... Das musst du halt mit deinem Arbeitgeber ausmachen.

ausfüllen kannst du ihn vorher schon.aber anspruch auf urlaub hast du erst nach ablauf der 6 monate.
bitmap am 18. März 2008 14:33 Falsch.
Hier wird es mit guten Beispielen, verständlich erklärt. http://www.rechtsrat.ws/gesetze/burlg/01.htm

§ 4 BUrlG besagt, dass der volle Urlaubsanspruch (pro Jahr) erst nach sechs Monaten besteht. Du kannst bereits anteilige Tage/Monat nehmen, sofern es die betrieblichen Belange zulassen.

Wer lesen kann ist im Vorteil. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben Wie du schon richtig geschrieben hast. Der volle Urlaubsanspruch. D.h du kannst auch jetzt schon Urlaub beantragen aber noch nicht den vollen Jahresurlaub.

Nein, da steht doch der volle Urlaubsanspruch. Normalerweise kann man mit seinem Chef aushandeln, das man die Urlaubstage die einem bis zur Beendigung der Probezeit zu stehen auch nehmen kann, innerhalb der Probezeit. Die müsstest Du bei einer evtl. Kündigung zur Beendung der Probezeit sowieso bekommen.

Jein. Das ist je nach Tarifvertrag unterschiedlich. Nach TVöD und anderen besteht erst Urlaubsanspruch nach 6 Monaten, in anderen Branchen kann der Urlaubsanspruch bereits anteilig für die bislang erarbeiteten Monate erworben worden sein, da Einzelregelungen, die für den Arbeitnehmer vorteilhafter sind, in nachfolgenden Vereinbarungen getroffen werden können, auch wenn sie vom Gesetz abweichen.
Häufig besteht auch in den Firmen die Möglichkeit, innerhalb der Frist von 6 Monaten einen Teil des Urlaubes (z.B. eine Woche) in Absprache mit Führungskraft und Personalabteilung zu gewähren. Einfach mal Rücksprache mit dem Personalsachbearbeiter und ggf. dem Betriebsrat halten.

Da heute soviele Fragen zum Urlaub auftauchen, poste ich mal die Seite auf der ich immer nachsehe.
nein - du mußt 2 Monate arbeiten um Urlaubsanspruch zu haben und vor mindestens 6 Monaten eingestellt sein. Das bedeutet du kannst auch nur 2 Monate arbeiten und dann 4 Monate Pause machen um den Anspruch zu erwerben
bitmap am 18. März 2008 14:36 ''du mußt 2 Monate arbeiten um Urlaubsanspruch zu haben''
Stimmt nicht. http://tinyurl.com/2jm2ew
''du hast das genau richtig verstanden.''
Nein.
Es geht in dem § um den vollen Urlaubsanspruch. Vor Ablauf der Wartezeit erwirbt man nur einen anteiligen Urlaubsanspruch. Siehe auch § 5 BUrlG.